wer zahlt? verkehrschild auf auto gefallen?

Moin zusammen,

nachdem ich mit meiner Freundin im Restaurant gespeißt hatte, kam ich zum auto und sah einen netten Brief an der Windschutzscheibe mit dem Inhalt das hinter dem Auto stehende Verkehrsschild (absolutes Parkverbot für den morgigen Tag 09.05.09 zwischen 9-15 wg. Umzug) auf mein Auto gefallen sei wg Windstoß ich sofort nachgeschaut und ich den Schaden sofort gesehen.

Daraufhin rief ich die Polizei, die aber nix machte, da es ein Naturereignis sei, ich sollte mich an meine Versciherung oder an die Stadt wenden, allerdings meinten die es hätte wohl wenig chancen das die den Schaden übernehmen....

Was kann ich nun machen? bzw wie sollte ich mich verhalten? gutachten erstellen lassen? kann doch nicht sein, das ich selber für den Schaden aufkommen muss???

Leider kann ich meine Rechtschutz und Versicherung nciht kontaktieren, da sie erst Montag mit kompetenten Mitarbeiter ausgestattet sind, aktuell erreicht man nur Call Center Agenten die die Fälle aufnehmen aber null ahnung haben....

Ich weiß das Rechtsauskünfte hier verboten sind, erkundige mich nur ob jemand dasselbe schon passiert ist, in der Hoffnung auf Tipps für einen Laien...

Thx you im vorras

Beste Antwort im Thema

Es zahlt die Betriebshaftpflicht des aufstellenden Unternehmens.
Also z.B. die üblichen "Verdächtigen" Tiefbauamt, Stadtwerke oder Tief-/Straßenbauunternehmen.
Auf der Schilderrückseite sind Kürzel aufgebracht, die baustelleninterne Eigentumsrechte klarstellen.
Wenn eine Kennzeichnung zur Firmenzuordnung fehlt, frag beim Ordnungsamt nach, dort sind alle Bauvorhaben im öffentlichen Verkehrsraum gelistet.

Auch gibt es beim Schilderaufstellen klare Vorgaben über die Bewerkstelligung der Standsicherheit durch die Anzahl der verwendeten "Gummifüße". Da wird aufgrund der Bequemlichkeit oft in der Anzahl gespart, was aber (für Dich) keinen Einfluß auf den Schadensfall und die Ansprüche hat.

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Hi,

gab es an dem Tag Wind in Orkanstärke?

Nur dann kann sich der aufsteller wohl mit der allgemeinen Risiko raus reden. Dann würde jedoch auch deine TK zahlen!!

Ich bin und bleibe der Meinung wer so was aufstellt muß unter allem unständen dafür sorgen das das ding stehen bleibt und wenn dazu 20 Betonplatten nötig sind.

Der örtliche Wetterdienst kann dir notfalls sagen ob es an dem Tag dort böhen in Orkanstärke gab.

gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,
...
Ich bin und bleibe der Meinung wer so was aufstellt muß unter allem unständen dafür sorgen das das ding stehen bleibt und wenn dazu 20 Betonplatten nötig sind.
...
Gruß tobias

Schön das du bei deiner Meinung bleibst! Aber was ist für den Fall (und m.M.n. ist es so) das es eine verbindliche Vorschrift zum Aufstellen von vorübergehenden Verkehrszeichen gibt und in dieser EINE Platte verlangt wird?

Dann hätte der Aufstelle alles richtig gemacht.

Ich würde dem TE raten: die 50% annehmen und Ruhe geben!
Vor Gericht kommen dann eventuell nur 0% raus, wäre als Prozessrisiko!

Hi,

sich auf Vorschriften zu berufen ist einfach. Würde mir aber nicht reichen😁

Wenn nicht geschehen würde ich das Richterlich Prüfen lassen,wäre nicht die erste Vorschrift die dann gekippt wird.

Ich meine hier ist es nur ein Blechschaden aber es hätte genausogut einen Fußgänger treffen können oder eine Fahrzeug das in fahrt ist uns dadurch einen schweren Unfall auslöst.

Wie gesagt wenn eben normaler Wind herschte. Bei Orkan ist das was anderes wer sich dann im freien aufhält muß mit sowas rechnen.

Vor allem frage ich mich warum die Versicherung 50% anbietet wenn ihr Versicherungsnehmer nichts falsch gemacht hat. Aus reiner Großzügigkeit hat noch keine Versicherung einen teil der kosten übernommen.

Gruß Tobias

Ich würde meinen RA bitten der Versicherung die Klageschrift zuzustellen...

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danke euch, für die Antworten...

Habe das Angebot abgelehnt und meinen Rechtsanwalt gebeten, falls die Versicherung nicht 100% den Schaden regulieren möchte, das Gerichtsverfahren einzuleiten!!!

sooo nun hat sich die Versicherung nach einer letzten Frist zur Regulierung gemeldt.
jetzt schreiben die: am 08.05.2009 herrschten in Haan starke Gewitter mit Windstärke bis 8Bft.

Daher ist der Schaden nicht durch ein Verschulden unseres Versicherungsnehmers entstanden. Das Ereignis war weder vorhersehbar, noch konnte es vermieden werden. Es handelt sich hier um einen typischen Fall von höherer Gewalt, für den unser Versicherungsnehmer nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Daher weisen wir Ihre Forderung gegen unseren Versicherungsnehmer vollumfänglich zurück?

hmm...

erst bieten die 50 % an, jetzt haben die plötzlich einen Wettergutachten vorliegen?

Leider ist mein Rechtsanwalt zur Zeit in Urlaub, müsste jetzt nicht normal meine Teilkasko dafür aufkommen???

Echt kompliziert hier alles....

danke euch nochmals für eure Mithilfe

Hi,

so siehts aus für echte Sturmschäden zahlt deine Teilkasko.

Im Prinzip kannst du dich mal bei der melden und denen den Vorfall schildern. Die werden dann schon nachforschen ob die entsprechenden Grenzwerte für die Windstärke überschritten wurden.

Nach kurzer Internetsuche hab ich rausgefunden das 8gft. wohl 74km/h Windtstärke sind. Finde ich persönlich jetzt net so viel als das man sich damit rausreden könnte.

gruß Tobias

sooo kurze Frage, mein Anwalt hat vor gut einem Monat Klage auf Schadenersatz eingereicht, wielang kann sowas dauern??? Hab bis dato noch nichts gehört...

also in meinem Amtsgericht-Bezirk dauert sowas i.d.R. bis zu 10 Monate ... habe im Moment auch eine Klage wegen Schadenersatz am laufen.

Speicher dir den Thread mal unter die Favoriten und melde dich dann im Herbst mal wieder 🙂

Dein RA hat Klage erhoben und Du fragst nach einem Monat,  wie lang das dauert.
Sorry, aber da muss ich jetzt schon ein bisschen kichern...

Hat Dir der RA (oder wer auch immer Dir zur Klage geraten hat) die  voraussichtliche Verfahrensdauer nicht vorher gesagt?

Eine richtige Antwort darauf gibt es nicht, weil die Dauer von Verfahren zu Verfahren und von Gericht zu Gericht unterschiedlich ist.

Aber Du darfst getrost aufhören, in Wochen zu rechnen.

Es hängt davon ab, wie überlastet das zuständige Gericht ist. AG Berlin Mitte terminiert zum Beispiel gerne mal 1/2 Jahr im voraus. Das würde bedeuten, dass bis nächsten Sommer GAR NICHTS passiert.

Dann kommt es darauf an,  wie umfangreich die Beweisaufnahme ist und ob ggf. ein Gutachten benötigt wird (das als kleiner Tipp für Unfälle, bei denen die Haftung streitig ist und ein unfallanalytisches Gutachten gebraucht wird).
Da geht auch schon mal ein dreiviertel Jahr ins Land, bis ein Ergebnis vorliegt.

Ist der Richter schhnell und die Sache klar, kann es aber auch flott gehen.

Warte ab oder frag den RA nach seinen Erfahrungen beim zuständigen Gericht. Ein erfahrener Anwalt kennt "seine" Richter.

Gruß
Hafi

@Hafi

die Vorlaufzeit für analytische Gutachten belaufen (zumindest in unserem Gerichtsbezirk) derzeit auf ca. 6-8 Monate.

Gruß

Delle

@Hafi,
nix für Ungut, aber kann es sein, dass Du bei der Terminierung des AG B-Mitte evtl. eine Zahl vergessen hast? Ich wohne quasi nebenan und darf mir für die 5 km zum hohen Gericht meist wesentlich mehr Zeit als 6 Monate lassen (bei freier Wahl der Verkehrsmittel!). Es ist traurig aber wahr und trifft Deine Kernaussage ganz genau.......

Zurück zum Thema......

Allen Anschein nach scheint das Verkehrsschild mit Berechtigung aufgestellt worden sein, hier für einen Umzug o. ä. Diese Beschilderungen, deren Aufstellungen und Ausführungen sind geprüft. Ich denke kein Unternehmen wird bei der Aufstellung Willkür walten lassen.
In diesem Fall wäre es also wichtig gewesen, nicht nur den Schaden am Fahrzeug zu fotografieren, sondern auch mal den Zustand des Verkehrschildes und die Art der Aufstellung. Eine nicht fachgerechte Aufstellung oder Beschädigungen am Standfuss wären evtl. Beweismittel. Ein intaktes Verkehrzeichen, auch für diese Sondergehnemigungen, fällt auch bei WS 8 nicht einfach um, "es fliegt eher weg", wenn sich überhaupt etwas tut. Ich gehe bei dieser Beschreibung von entweder einem verschlissenem Standfuss oder Vandalismus aus, wobei letzteres näher liegt. Abgesehen davon würde ich auch versuchen, das Schadenbild plausibel darzustellen, allein aufgrund der Schadenhöhe!

Und bevor ich zum RA renne oder gar Klage einreichen lasse, teste ich ich doch mal an einem solchen Schlild - hauche mal dagegen, trete es vllt. auch mal und gucke was so passiert, jedenfalls mache ICH mir selbst ein Bild was in Etwa passiert sein könnte.
Das Ergebnis der hier besprochenen Theorien wird der Richter in die praktische Regulierung umsetzen. Das Verkehrsschild hat aufgrund der genannten Schadenhöhe auch "gut" getroffen. In meinem Dunstkreis, d. h. wo ich wohne und mein Unwesen treibe, würden Deine Changen eher nicht gut sein.

Aber, Du hast ein Angebot gehabt.......

Zitat:

Original geschrieben von paddye27


@Hafi,
nix für Ungut, aber kann es sein, dass Du bei der Terminierung des AG B-Mitte evtl. eine Zahl vergessen hast? Ich wohne quasi nebenan und darf mir für die 5 km zum hohen Gericht meist wesentlich mehr Zeit als 6 Monate lassen (bei freier Wahl der Verkehrsmittel!). Es ist traurig aber wahr und trifft Deine Kernaussage ganz genau.......

Als SV kommst Du ja erst ins Spiel, wenn es bereits einen Beweisbeschluss gegeben hat. Den erlässt das Gericht frühestens im ersten Termin. Auf Deine "Wartezeit" kannst Du also meine 6 Monate zum ersten Termin immer noch dazurechnen 😉.

Was ich bei der ganzen Geschichte nicht verstehe:
Der TE hat eine Teilkasko, ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, das ihm 8 Beaufort bestätigt und macht trotzdem den (aus meiner Sicht völlig unwirtschaftlichen) Versuch, die Sache einzuklagen.

Wie kommt man auf die Idee?
Über die TK wäre die  Sache in ein paar Tagen erledigt gewesen. Jetzt hängt er in einem Prozess, der voraussichtlich lang dauert und dessen Ausgang völlig ungewiss ist.

Der Anwalt ist der einzige, für den sich die Sache auf jeden Fall lohnt...

@TE: Du hast aber nicht die TK auch in Anspruch genommen, oder??

Hafi

Zitat:

.....

Als SV kommst Du ja erst ins Spiel, wenn es bereits einen Beweisbeschluss gegeben hat. Den erlässt das Gericht frühestens im ersten Termin. Auf Deine "Wartezeit" kannst Du also meine 6 Monate zum ersten Termin immer noch dazurechnen 😉.

Da hast Du auch wieder Recht, ach wie ist es doch schön, immer erst gehört zu werden wenn alles in tiefste Vergessenheit geraten ist.....

Grüsse aus Alzh.

soo der Fall ist endlich gelöst.

Die Versicherung hat nun meinem Rechtsanwalt gebeten, die Klage zurückzuziehen und das sie für den Schaden nun doch aufkommen.

"die Klageunterlagen haben wir erhalten. Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken haben wir uns entschlossen den Prozess nicht aufzunehmen und haben den Forderungsbetrag überwiesen.

Ist ja nochmals gut ausgegangen!!!

Wie leiten die Rechtsanwälte das Geld weiter? per Banküberweisung oder Scheck? Bankdaten musste man bei Auftragserteilung im Fragebogen preisgeben!

Puhhh, bin endlich froh die Akte schließen zu können, dazu noch postiv, was will man zu Weihnachten mehr ;-)

Vielen Dank an alle für die hilfreichen Beiträge...fühlte mich nicht wirklich gut aufgehoben bei meinem Rechtsanwalt, den ich nur einmal gesehen und gehört habe bei Auftragserteilung....

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