Wer zahlt die Überführungskosten?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe im August 2019 einen Leasingvertrag für mein Auto (Seat Arona) abgeschlossen. Das Auto war nicht selbst konfiguriert, sondern wurde vom Autohaus konfiguriert und war bereits bestellt/auf dem Weg nach Deutschland.

Weder bei Vertragsabschluss, noch bei den zwei Beratungsgesprächen davor, war irgendeine Rede von Überführungskosten.

Anfang September habe ich dann das Auto abholen dürfen. Auch da wurde mir nichts von Überführungskosten gesagt.

Im November 2019 bekam ich dann einen Brief vom Autohaus, eine Zahlungserinnerung bzgl. der Überführungskosten, mit der ursprünglichen Rechnung vom 29.08. angehängt. Die ursprüngliche Rechnung habe ich jedoch nie bekommen.

Ich hatte bei allen Terminen meine Cousine dabei, die mir ebenfalls bezeugt hat, dass die Überführungskosten nie erwähnt wurden.

Meine Frage ist nun: Wenn die Kosten vor Vertragsabschluss nicht erwähnt wurden, und das Fahrzeug vom Autohaus selbst konfiguriert und bestellt wurde, und ich den Vertrag erst unterschrieben habe, als das Auto bereits auf dem Weg nach Deutschland war - bin ich dann überhaupt verpflichtet, die Überführungskosten zu zahlen?

In meinem Leasingvertrag steht nur, dass "eventuell anfallende Überführungs- und Zulassungskosten vom Betrieb separat berechnet werden."

35 Antworten

Zitat:

@civic0307 schrieb am 28. April 2022 um 20:17:27 Uhr:



Zitat:

Selbst bei Werkabholung muss das gezahlt werden.
Aufbereitung? Ja hallo, es wird ein Neuwagen bezahlt und gekauft, da ist das im Preis mit enthalten.

Ich bleibe dabei, das ist Abzocke.

Aber egal, das ist OT.

Leider muss das eben der Käufer/Leasingnehmer bezahlen.

Das ist Käse! Bei einer Werksabholung fallen keine Überführungskosten an. Dafür kostet die halt was. Da kann eine Werksabholung auch preiswerter sein, als die Abholung beim Händler.

JA, nenn es wie du willst und wie es wirklich heißt, ich weiß.
hier mal ein paar Beispiele:
Audi Werksabholung 600€
BMW 850€
Seat Überführung = Werkabholung 700€
VW 360€

Für mich ist und bleibt das eine sehr lukrative Einnahmequelle, Abzocke!. Aber trotzdem rechtlich i.O. und OT.
Schlimmer wird die Zukunft, mit Abschaffung aller Kleinstfahrzeuge...Nur Geldmacherei für die Aktionäre.

Bei Audi ist aber zB eine Fressflat dabei, das könnte bei manchen Abholern für Audi ein Verlustgeschäft werden :-D

Dass eventuelle (haha) Überführungskosten bezahlt werden müssen, steht im Vertrag. Aber müsste nicht auch deren genaue Höhe angegeben sein? Wenn da eine Zahl stünde, würde es ein Laie wie der TE nicht überlesen, oder eher nochmal nachfragen, ob seine Annahme stimmt, dass es ihn nicht betrifft.

Ich kenne das nur so, dass die Überführungskosten gleich nach dem Kaufpreis bzw. den Leasingdaten genau angegeben werden. Der Händler kennt sie ja auch von Anfang an genau.

Wenn kein Betrag da steht, stellt der Käufer doch dem Händler einen Blankoscheck aus. Ich meine, bei manchen Angeboten schon vierstellige Überführungskosten im Kleingedruckten gelesen zu haben.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 28. April 2022 um 21:23:03 Uhr:


Dass eventuelle (haha) Überführungskosten bezahlt werden müssen, steht im Vertrag. Aber müsste nicht auch deren genaue Höhe angegeben sein? Wenn da eine Zahl stünde, würde es ein Laie wie der TE nicht überlesen, oder eher nochmal nachfragen, ob seine Annahme stimmt, dass es ihn nicht betrifft.

Ich kenne das nur so, dass die Überführungskosten gleich nach dem Kaufpreis bzw. den Leasingdaten genau angegeben werden. Der Händler kennt sie ja auch von Anfang an genau.

Wenn kein Betrag da steht, stellt der Käufer doch dem Händler einen Blankoscheck aus. Ich meine, bei manchen Angeboten schon vierstellige Überführungskosten im Kleingedruckten gelesen zu haben.

Also wie gesagt, ich war damals ein absoluter Neuling auf dem Gebiet Auto. Der Begriff hat mir damals nichts gesagt und, dass die automatisch anfallen wusste ich auch nicht.

Klar hätte ich mich da auch selber informieren können, aber selbst wenn ich davor genauestens Bescheid gewusst hätte, müssten die Kosten, imo, trotzdem explizit genannt werden, oder irgendwo aufgeführt sein. Das ist halt nunmal Bestandteil vom Kaufvertrag und Vertragsrecht.

Ähnliche Themen

Zitat:

@motor_talking schrieb am 28. April 2022 um 21:23:03 Uhr:


...
Aber müsste nicht auch deren genaue Höhe angegeben sein?
...

Jein. Die Höhe hängt ja auch davon ab, wo du den Wagen abholst: Werksabholungen sind ja oft günstoger als Lieferungen zum Händler - ob sich das wirklich logisch Begründen lässt, mal außen vor.
Und das kannst du ja durchaus noch nachträglich entscheiden/ändern, wo du den Wagen abholst.

Zitat:

@seatarona2019 schrieb am 29. April 2022 um 08:38:35 Uhr:



Zitat:

@motor_talking schrieb am 28. April 2022 um 21:23:03 Uhr:


Dass eventuelle (haha) Überführungskosten bezahlt werden müssen, steht im Vertrag. Aber müsste nicht auch deren genaue Höhe angegeben sein? Wenn da eine Zahl stünde, würde es ein Laie wie der TE nicht überlesen, oder eher nochmal nachfragen, ob seine Annahme stimmt, dass es ihn nicht betrifft.

Ich kenne das nur so, dass die Überführungskosten gleich nach dem Kaufpreis bzw. den Leasingdaten genau angegeben werden. Der Händler kennt sie ja auch von Anfang an genau.

Wenn kein Betrag da steht, stellt der Käufer doch dem Händler einen Blankoscheck aus. Ich meine, bei manchen Angeboten schon vierstellige Überführungskosten im Kleingedruckten gelesen zu haben.

Also wie gesagt, ich war damals ein absoluter Neuling auf dem Gebiet Auto. Der Begriff hat mir damals nichts gesagt und, dass die automatisch anfallen wusste ich auch nicht.

Klar hätte ich mich da auch selber informieren können, aber selbst wenn ich davor genauestens Bescheid gewusst hätte, müssten die Kosten, imo, trotzdem explizit genannt werden, oder irgendwo aufgeführt sein. Das ist halt nunmal Bestandteil vom Kaufvertrag und Vertragsrecht.

Ja klar, es steht im Vertrag, dass sie separat ausgewiesen werden. Es gibt eine Extra Rechnung dazu. Deine Schulkenntnisse im Vertragsrecht kannst du stecken lassen, aber das wird dir ein Anwalt wohl auch erklären. Sowas nennt man "Lehrgeld".

Und die Überführungskosten hat bis jetzt dann wer bezahlt oder ist die Rechnung seit September 2019 noch offen?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 28. April 2022 um 20:26:36 Uhr:



Zitat:

@civic0307 schrieb am 28. April 2022 um 20:17:27 Uhr:


Das ist Käse! Bei einer Werksabholung fallen keine Überführungskosten an. Dafür kostet die halt was. Da kann eine Werksabholung auch preiswerter sein, als die Abholung beim Händler.

1. Für mich ist und bleibt das eine sehr lukrative Einnahmequelle, Abzocke!.
2. Schlimmer wird die Zukunft, mit Abschaffung aller Kleinstfahrzeuge...Nur Geldmacherei für die Aktionäre.

1. es ist doch egal an welcher Stelle Du dieses Geld bezahlst. Der Hersteller könnte das auch im Kaufpreis unterbringen ohne es extra auszuweisen.

2. dein Zorn richtet sich in die falsche Richtung - Dein Dank gehört an die EU für ihre CO2-Grenzen + Strafen

Zitat:

1. es ist doch egal an welcher Stelle Du dieses Geld bezahlst. Der Hersteller könnte das auch im Kaufpreis unterbringen ohne es extra auszuweisen.

Jeder Leasing-Firmenfahrzeugfahrer ist froh darüber, dass die separat laufen, sonst müsste der 1000er jeden Monat versteuert werden.

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 29. April 2022 um 14:42:29 Uhr:



Zitat:

1. es ist doch egal an welcher Stelle Du dieses Geld bezahlst. Der Hersteller könnte das auch im Kaufpreis unterbringen ohne es extra auszuweisen.

Jeder Leasing-Firmenfahrzeugfahrer ist froh darüber, dass die separat laufen, sonst müsste der 1000er jeden Monat versteuert werden.

Was hat eure Firma denn für Verträge wo 1000 Euro Überführung anfallen🙂

Kannste im Leasing ja einfach vollamortisieren, kein Effekt aufen BLP…

Ja kann man oder die 445 Euro an BMW überweisen...

Die sog. „Überführungskosten“ sind ein deutsches Phänomen, welches sich die Händler irgendwann mal ausgedacht haben, um ihre Marge aufzubessern und Rabatte abzufangen. Sowas gibt es n. m. Kenntnis in keinem anderen Land. An sich ist das im Handel sonst vollkommen unüblich. Man bezahlt ja auch nicht an der Supermarktkasse einen zusätzlichen Betrag dafür, dass der Händler die Kiste Bier hat ranschaffen lassen und in den Laden stellen müssen. Das wird alles im Endpreis einkalkuliert.

Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, es wird durch die Vertragsfreiheit gedeckt und solange alle mitmachen, wird sich daran nichts ändern. Und da selbst „Newcomer“ wie Tesla brav auf den Zug aufgesprungen sind, sehe ich da auch keine Hoffnungen, dass das mal anders wird.

mfg, Schahn

Zitat:

@seatarona2019 schrieb am 28. April 2022 um 15:54:03 Uhr:


In meinem Leasingvertrag steht nur, dass "eventuell anfallende Überführungs- und Zulassungskosten vom Betrieb separat berechnet werden."

Ganz einfach lesen, was man unterschreibt!

Viel „Spaß“ mit den „Kollegen“ die entsprechend jeglicher Berufsordnung eine kostenlose Erstberatung anbieten 😁,.. du kannst auch dem Lehrgeld (= Überführungskosten) noch weiteres schlechtes Geld (= schwindelige Rechtsberatung) hinterherwerfen.

Zitat:

@schahn schrieb am 30. April 2022 um 17:41:57 Uhr:


Die sog. „Überführungskosten“ sind ein deutsches Phänomen, welches sich die Händler irgendwann mal ausgedacht haben, um ihre Marge aufzubessern und Rabatte abzufangen.

mfg, Schahn

Meine Theorie ist die: das haben sich die Hersteller einfallen lassen - um die höchsten Listenpreise der Welt etwas verträglich darzustellen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen