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Wer zahlt die Überführungskosten?

Themenstarteram 28. April 2022 um 13:54

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe im August 2019 einen Leasingvertrag für mein Auto (Seat Arona) abgeschlossen. Das Auto war nicht selbst konfiguriert, sondern wurde vom Autohaus konfiguriert und war bereits bestellt/auf dem Weg nach Deutschland.

Weder bei Vertragsabschluss, noch bei den zwei Beratungsgesprächen davor, war irgendeine Rede von Überführungskosten.

Anfang September habe ich dann das Auto abholen dürfen. Auch da wurde mir nichts von Überführungskosten gesagt.

Im November 2019 bekam ich dann einen Brief vom Autohaus, eine Zahlungserinnerung bzgl. der Überführungskosten, mit der ursprünglichen Rechnung vom 29.08. angehängt. Die ursprüngliche Rechnung habe ich jedoch nie bekommen.

Ich hatte bei allen Terminen meine Cousine dabei, die mir ebenfalls bezeugt hat, dass die Überführungskosten nie erwähnt wurden.

Meine Frage ist nun: Wenn die Kosten vor Vertragsabschluss nicht erwähnt wurden, und das Fahrzeug vom Autohaus selbst konfiguriert und bestellt wurde, und ich den Vertrag erst unterschrieben habe, als das Auto bereits auf dem Weg nach Deutschland war - bin ich dann überhaupt verpflichtet, die Überführungskosten zu zahlen?

In meinem Leasingvertrag steht nur, dass "eventuell anfallende Überführungs- und Zulassungskosten vom Betrieb separat berechnet werden."

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35 Antworten

Hast doch selbst zitiert.

Anfallende Überführungskosten werden separat berechnet!

Und die hast seit 2019 nicht bezahlt?

Themenstarteram 28. April 2022 um 14:30

Zitat:

Hast doch selbst zitiert.

 

Anfallende Überführungskosten werden separat berechnet!

 

Und die hast seit 2019 nicht bezahlt?

Lies mal meine Frage nochmal und überleg, ob deine Antwort nötig war.

Im Prinzip ist es egal ob du jetzt bestellst oder der Händler das Auto bestellt hat. Der Käufer zahlt leider die Überführung außer man handelt irgendwas anderes aus.

Lass dir mal ein Angebot von nem Neuwagen machen der auf dem Hof steht, da sind zu 95% Überführungskosten dabei.

 

Irgendwo steht mit Sicherheit die Höhe der Kosten im Vertrag.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. April 2022 um 16:26:37 Uhr:

Hast doch selbst zitiert.

Anfallende Überführungskosten werden separat berechnet!

Und die hast seit 2019 nicht bezahlt?

Völlig richtig! Spätestens bei der Unterschrift hätte ich nachgefragt, ist ja auch nichts neues oder ungewöhnliches, dass Autohäuser die Überführungskosten inkl. Aufschlag verlangen.

am 28. April 2022 um 14:49

Hallo,

das war anscheinend dein erstes Neufahrzeug.

Überführungskosten beinhalten nicht nur den Transport, sondern auch die Aufbereitung etc. des neuen Fahrzeugs. Die zahlt der Käufer UND der Leasingnehmer immer, egal ob das Fahrzeug schon beim Händler stand oder erst geliefert wurde.

Ich kenne keinen Händler, der auf die Überführungskosten verzichtet, der muss sie ja selbst zahlen.

Es ist mir aber selbst bei meinem letzten Fahrzeug, einem BMW, passiert, dass ich die Überführungskosten-Rechnung übersehen habe. Ging dann erst nach der ersten Zahlungserinnerung raus.

Also: Zahlen und nicht wundern.

am 28. April 2022 um 14:51

Zitat:

In meinem Leasingvertrag steht nur, dass "eventuell anfallende Überführungs- und Zulassungskosten vom Betrieb separat berechnet werden."

Die sind angefallen, also musst du sie bezahlen. Das ist jetzt nichts, wo man sagen könnte, man hätte das nicht gewusst. Ich habe bei meinem letzten auch nicht gefragt, was das kostet, weil es praktisch immer ein fester Betrag ist, an dem man nicht feilschen kann. Aus Sicht des Händlers ist das also nicht ungewöhnlich, dass ein Käufer oder Leasingnehmer da nicht explizit nachfragt.

Themenstarteram 28. April 2022 um 15:01

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 28. April 2022 um 16:49:28 Uhr:

Hallo,

das war anscheinend dein erstes Neufahrzeug.

Überführungskosten beinhalten nicht nur den Transport, sondern auch die Aufbereitung etc. des neuen Fahrzeugs. Die zahlt der Käufer UND der Leasingnehmer immer, egal ob das Fahrzeug schon beim Händler stand oder erst geliefert wurde.

Ich kenne keinen Händler, der auf die Überführungskosten verzichtet, der muss sie ja selbst zahlen.

Es ist mir aber selbst bei meinem letzten Fahrzeug, einem BMW, passiert, dass ich die Überführungskosten-Rechnung übersehen habe. Ging dann erst nach der ersten Zahlungserinnerung raus.

Also: Zahlen und nicht wundern.

Danke, wenigstens eine kompetente Antwort.

Ja, das war mein erstes, eigenes Auto. Der Begriff Überführungskosten hat mir davor rein gar nichts gesagt. Dass das für den Händler Gang und Gebe ist, ist ja schön und gut, kann ich auch nachvollziehen. Aber das ändert meiner Meinung nach nichts an der Tatsache, dass diese Kosten vor Vertragsabschluss nicht explizit genannt wurden - und da ist die Rechtslage ja eindeutig auf der Seite des Verbrauchers, Vertragsrecht lernt man ja in der Schule bereits.

Das wäre halt jetzt mein Ansatz gewesen bei dem ganzen. Aber ich hab mir sowieso auch Rechtsbeistand geholt in der Sache. Mal schauen.

Halte uns auf dem laufenden wenns möglich ist.

Würde mich echt interessieren bzw könntest du ja jetzt schon sagen was dein Anwalt gesagt hat oder prüft der dein Vertrag gerade?

Themenstarteram 28. April 2022 um 15:09

Zitat:

@sharock22 schrieb am 28. April 2022 um 17:08:04 Uhr:

Halte uns auf dem laufenden wenns möglich ist.

Würde mich echt interessieren bzw könntest du ja jetzt schon sagen was dein Anwalt gesagt hat oder prüft der dein Vertrag gerade?

Ich hab jetzt erst mal eine kostenlose Erstauskunft angefordert bei drei verschiedenen Kanzleien, sobald ich da Rückmeldung hab, teile ich das gerne mit.

Woher kommt eigentlich die Idee, dass eine Erstauskunft kostenlos sei? Das ist sie nicht, es sei denn, der Kollege ist dringend darauf angewiesen, auf diese Art Mandanten zu keulen...

Themenstarteram 28. April 2022 um 16:17

Zitat:

@hoinzi schrieb am 28. April 2022 um 17:29:11 Uhr:

Woher kommt eigentlich die Idee, dass eine Erstauskunft kostenlos sei? Das ist sie nicht, es sei denn, der Kollege ist dringend darauf angewiesen, auf diese Art Mandanten zu keulen...

Weil es Kanzleien gibt, die eine kostenlose Erstauskunft geben. Deshalb heißt es ja auch kostenlose Erstauskunft. Warum die das machen ist mir ehrlich gesagt egal.

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 28. Apr. 2022 um 16:49:28 Uhr:

Überführungskosten beinhalten nicht nur den Transport, sondern auch die Aufbereitung etc. des neuen Fahrzeugs.

Naja mittlerweile hat man das Gefühl, das da einfach noch 1000€ mehr verdient werden.

Selbst bei Werkabholung muss das gezahlt werden.

Aufbereitung? Ja hallo, es wird ein Neuwagen bezahlt und gekauft, da ist das im Preis mit enthalten.

Ich bleibe dabei, das ist Abzocke.

Aber egal, das ist OT.

Leider muss das eben der Käufer/Leasingnehmer bezahlen.

Zitat:

@seatarona2019 schrieb am 28. April 2022 um 17:01:02 Uhr:

Aber das ändert meiner Meinung nach nichts an der Tatsache, dass diese Kosten vor Vertragsabschluss nicht explizit genannt wurden ...

Selbstverständlich sind diese Überführungskosten vor Vertragsabschluss angeführt worden, denn sie sind im Vertrag erwähnt. Und du hattest die Gelegenheit, denselbigen "vor" deiner Unterschrift durchzulesen.

Zitat:

Selbst bei Werkabholung muss das gezahlt werden.

Aufbereitung? Ja hallo, es wird ein Neuwagen bezahlt und gekauft, da ist das im Preis mit enthalten.

Ich bleibe dabei, das ist Abzocke.

Aber egal, das ist OT.

Leider muss das eben der Käufer/Leasingnehmer bezahlen.

Das ist Käse! Bei einer Werksabholung fallen keine Überführungskosten an. Dafür kostet die halt was. Da kann eine Werksabholung auch preiswerter sein, als die Abholung beim Händler. War bei Audi so.

Wenn jemand bei einer Werksabholung Überführungskosten abrechnet, dann ist es Abzocke.

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