Wer zahlt die Erhöhung der Versicherung
Hallo,
ich habe einen Fiat Bravo. Die Freundin meines Sohnes hat damit ein Unfall gebaut.
Da er Vollkaskso versichert ist, wurde der Schaden von der Versicherung bezahlt, ebenso am anderen Fahrzeug.
Nun bin ich in der Versicherung hoch gekommen, muß sie mir das bezahlen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Sie war mit eingetragen bei der Versicherung als Fahrerin.
Dank im voraus für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
@twel
ich schätze Dich als kompetenten Sachbearbeiter.
Aber der zwischenmenschliche Bereich ist sicherlich nicht Deine Stärke.
24 Antworten
Ich hab dich auch ganz doll lieb....😁
Ich Dich auch 😁
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@twelich schätze Dich als kompetenten Sachbearbeiter.
Aber der zwischenmenschliche Bereich ist sicherlich nicht Deine Stärke.
In zwischenmenschlicher Hinsicht mag dein Einwand berechtigt sein, aber das war wohl nicht das Problem welches es zu erörtern galt. Wenn der TE nicht bereit wäre, seine Schwiegertochter in spe in Schuldknechtschaft zu nehmen, dann hätte er diese Frage hier wohl nicht gestellt.
Frage war, ob er einen Anspruch gegen die Freundin seines Sohns hat. Ob und wie er diesen Anspruch dann auch durchsetzt, das Geld aus ihr herauspresst und sich möglicherweise für alle Zeiten mit seinem Sohn zerstreitet - das steht auf einem anderen Blatt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Es gibt private Haftpflichtversicherungen die haben dafür eine Zusatzklausel.
Ich wollte diese Bemerkung fast schon nach dem zweiten Beitrag schreiben, denn es hätte mich ehrlich gesagt gewundert, wenn man in Deutschland nicht sogar seine Versicherungsbeiträge versichern könnte.
Ich lag damit offenbar nicht falsch.
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Warum willst du da was wieder haben? Ist es nicht deine Familie?
???
Was hast du mit der Sache zu tun?
Dein Sohn ist über dich versichert?
Dann zahlst du erstmal die Höherstufung.
Wie ihr das unter euch regelt, kann kein Forum der Welt beantworten.
Nimm am besten einen Anwald ;-)
Mal ne doofe Frage an alle, die hier scheinbar der Meinung sind, dass der TE das alles selber zahlen soll:
Wenn Ihr z.B. eurem Bruder für eine nette WM Party euren 55 Zoll Fernseher leiht und er bringt euch den komplett kaputt wieder... Sagt Ihr dann auch: "Is mein Bruder, die 1.500,00 € für den neuen Fernseher lege ich selber auf den Tisch"????
Darum geht es hier aber nicht.
Auch das werdet ihr 'intern' in eurer Familie oder Freundeskreis klären müssen.
Da hilft kein Forum.
Von daher: für die Versicherung ist der Versicherungsnehmer derjenige, der die Erhöhung bezahlt.
Wie das letztendlich auf den Sohn oder die Freundin 'umgelegt' wird, müsst ihr schon selber regeln...
Genau darum geht es:
Die Freundin des Sohnes vom TE hat dem TE einen Schaden zugefügt und er fragt, ob Sie ihm diesen ersetzen muss. Und da ist einzig und alleine die Antwort von Twelfe richtig, dass das laut §823 BGB so ist.
Ob man auf seine Ansprüche verzichten will, kann man dann in der Familie klären...
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Wenn Ihr z.B. eurem Bruder für eine nette WM Party euren 55 Zoll Fernseher leiht und er bringt euch den komplett kaputt wieder... Sagt Ihr dann auch: "Is mein Bruder, die 1.500,00 € für den neuen Fernseher lege ich selber auf den Tisch"????
Nein, aber der Bruder sagt dann von sich aus: du, mir ist was blödes passiert, dein Fernseher ist kaputt. Dann such ich mir nen neuen Fernseher aus und sag dann "naja, der war schon 3 Jahre alt, wenn du mir noch 1000€ gibst" oder bekomm den vollen Betrag oder wie auch immer. Aber da kommts eben immer drauf an, wenn der Sohn den Eltern einen Schaden verursacht kann die Einigung wieder anders aussehen, da finanzielle Mittel im Durchschnitt bei älteren Leuten eher in größerem Umfang vorhanden sind. Da kann man sich vielleicht anders revanchieren, z.B. indem man etwas für sie macht was sie selbst nicht (mehr) können.
Wenn man vor Gericht ziehen will haftet natürlich der Schadensverursacher für den entstandenen Schaden.
vg, Johannes