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Wer zahlt den Schaden

Wir hatten einen größeren Schaden am Auto und waren mit dem WW unterwegs. Ein Freund hat den WW abgeholt. Er ist nicht sachgemäß gefahren und der WW ist seitlich gegen sein Auto geprallt (wie er das gemacht hat ist uns schleierhaft) Jedenfalls ist am WW ein großer Schaden (Achse verzogen, Flaschkasten kaputt) Das Auto hat ein paar Dellen. Er sagt seine Versicherung zahlt nichts. Aber einer muß doch für den Schade aufkommen??

Wer weiß Rat oder hat eine Idee??

Beste Antwort im Thema

Entegen der hier offenbar einhellig vertretenen Meinung ist das zunächst mal kein Fall, den eine Versicherung erstattet.

Die Haftpflicht (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist raus, denn sie haftet immer nur für Schäden durch das Gespann, nie für Schäden innerhalb des Gespanns.

Die Vollkasko (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist nach dem hier geschilderten Hergang ebnfalls raus, weil Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen sog. Betriebsschäden darstellen, die von der VK augeschlossn sind.

Es gibt Veträge, die auf diesen Ausschluss verzichten. Das hängt von der Formulierung in den AKB ab und müsste im Einzelfall geprüft werden. Aber für die meisten Verträge gilt der Ausschluss bei solchen Gespannschäden.

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Danke Hafi!

Ich habe grade die Beiträge von Anfang an gelesen und von Kommentar zu Kommentar mehr auf die "Betriebsschäden" gewartet.

Also, trotz aller lehrreicher Hinweise zum führen eines Wohnwagens:

Von einer Versicherung wird es keinen Cent geben!!! (Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ist bei Privatverträgen wohl eher die Ausnahme)

Da hat mein Schwiegervater vor vielen Jahren Glück gehabt, als er den Knaus auf die Seite gelegt hatte. Der WW hatte (jetzt auch noch) VK, und da ist wohl eine Klausel im Vertrag, dass die VK den Schaden bezahlt, was die Versicherung auch getan hatte: 16.000 DM damals, und das rollende Haus ist immer noch dicht :-)

Nein, das hat mit Glück nichts zu tun.
Es gibt eben versicherte Risiken, die bezahlt werden und nicht versicherte Risiken, die eben nicht bezahlt werden.
Wenn der Wohnwagen umfällt und durch den Aufschlag auf der Fahrbahn beschädigt wird, ist das ein Unfallschaden, den die VK übernimmt.

Hier handelt es sich aber um einen sog. Einknickschaden. Die sind in der Regel nicht versichert.

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