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Wer zahlt den Schaden

Wir hatten einen größeren Schaden am Auto und waren mit dem WW unterwegs. Ein Freund hat den WW abgeholt. Er ist nicht sachgemäß gefahren und der WW ist seitlich gegen sein Auto geprallt (wie er das gemacht hat ist uns schleierhaft) Jedenfalls ist am WW ein großer Schaden (Achse verzogen, Flaschkasten kaputt) Das Auto hat ein paar Dellen. Er sagt seine Versicherung zahlt nichts. Aber einer muß doch für den Schade aufkommen??

Wer weiß Rat oder hat eine Idee??

Beste Antwort im Thema

Entegen der hier offenbar einhellig vertretenen Meinung ist das zunächst mal kein Fall, den eine Versicherung erstattet.

Die Haftpflicht (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist raus, denn sie haftet immer nur für Schäden durch das Gespann, nie für Schäden innerhalb des Gespanns.

Die Vollkasko (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist nach dem hier geschilderten Hergang ebnfalls raus, weil Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen sog. Betriebsschäden darstellen, die von der VK augeschlossn sind.

Es gibt Veträge, die auf diesen Ausschluss verzichten. Das hängt von der Formulierung in den AKB ab und müsste im Einzelfall geprüft werden. Aber für die meisten Verträge gilt der Ausschluss bei solchen Gespannschäden.

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Ja, weil dann ist es ein kommerzieller Transport (egal ob auf Trailer oder eigener Achse)und es besteht eine Transportversicherung. Was die genau deckt steht in den jeweiligen AGBs

Rechtlich ist es so, daß Du durch die Überlassung des Wohnwagens an Deinen Freund darauf verzichtest ihn in irgendeiner Form in die Haftung zu nehmen. Nennt sich glaube ich stillschweigender Haftungssausschluss oder so ähnlich, am besten mal danach googeln.

Deine Versicherung dürfte sich allerdings nicht anstellen, die müsste den Schaden bezahlen genau so als ob Du selbst gefahren wärst. Die Versicherung ist ja Fahrzeugbezogen, nicht Fahrerbezogen.

MFG Sven

@ Daimler:
Zitat:
Deine Versicherung dürfte sich allerdings nicht anstellen, die müsste den Schaden bezahlen genau so als ob Du selbst gefahren wärst. Die Versicherung ist ja Fahrzeugbezogen, nicht Fahrerbezogen.
Ende

Wieso sollte die Versicherung (die Frage ist auch: WELCHE?) irgendwas bezahlen, wenn irgendein Freund den WW schrottet? Ausser VK des WW läuft da gar nichts. Die Versicherung ist Fahrzeugbezogen, schon klar, doch der WW hat ja keinen Unfall verursacht, sondern der PKW. Und da gilt die "Benzinklausel". Ergo: Nix €

Moin,

ich habe das Thema mal ins Versicherungsforum verschoben.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von V70Soest


als Denkanstoß:

aus genau solchen Gedankenspielen heraus haben wir unsere Automobilclub PLUS Mitgliedschaft abgeschlossen! Inkl. Rückführung von PKW und WoWa.
Da bleiben Freunde / Bekannte unbehelligt und im Schadebsfall ist die Haftung auch klar (hoffentlich).

Gruß
Marc

haben wir auch die schleppen einen nur zur nächsten Werkstatt und wenn der Schaden nicht inerhalb 3 Tagen behoben werden kann, dann schleppen die einen nach Hause.

Ach der Freund hat den WW freiwillig abgeholt und dazu seine Tochter, er wollte sich selber damit auch einen Gefallen tun.
UND wenn der WW sich aufschauckelt dann kann man nur dann bremsen wenn er mittig läuft, ansosten gibt man Gas und zieht so gerade und unser WW hat eine Antischlingerkupplung.

Wer hier denkt eine Gefallen tun zu können ohne Risiko der Haftung der irrt sich leider. Genauso wer denkt was zu leihen ohne einen Risiko des Schadenersatzes genauso. Man kann z.B. kein PKW ausleihen und diesen dann als zusammen gepresstes Würfel vor die Tür stellen und sagen... "Pech gehabt...".

Genauso ist es ein Irrglauben wenn jemand meint als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber nichts zahlen zu müssen. Aus diesem Grund verleihe ich nichts und leihe mir auch nichts aus, da ich diese Verantwortung im Schadensfall nicht übernehmen möchte.

Eine gute Spedition wird seinen Fahrer aus Kulanz keinen Schaden bezahlen lassen, das ist aber nicht bei allen Firmen so.

Ich hatte dieses Thema mal bei meinem Anwalt, nachdem ich mit meinem LKW eine Brücke gestrieffen hatte und die Versicherung vom Schaden 10.000 DM von mir wieder haben wollte. Hier sagte mein Anwalt auch, dass man hier immer für den Schaden den man verursacht hat Haften muss. Wir konnten damals vor Gericht auch nur den Betrag von 10.000 DM auf 1900 DM runter drücken, die 1900DM habe ich in kleinen Raten abgestottert.

Natürlich ist es immer blöd wenn ein Freund dran beteiligt ist, da man ihn ungern in Regress nehmen möchte. Auf den eigenen Schaden bleibt der Freund hier auch sitzen.

Versicherung? Wurde hier schon genannt.
In solch einem Fall übernimmt man keine Haftung, wenn man diese im Voraus klar ausschließt.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Man kann z.B. kein PKW ausleihen und diesen dann als zusammen gepresstes Würfel vor die Tür stellen und sagen... "Pech gehabt...".

Es kommt immer auf die Umstände an.

Entegen der hier offenbar einhellig vertretenen Meinung ist das zunächst mal kein Fall, den eine Versicherung erstattet.

Die Haftpflicht (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist raus, denn sie haftet immer nur für Schäden durch das Gespann, nie für Schäden innerhalb des Gespanns.

Die Vollkasko (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist nach dem hier geschilderten Hergang ebnfalls raus, weil Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen sog. Betriebsschäden darstellen, die von der VK augeschlossn sind.

Es gibt Veträge, die auf diesen Ausschluss verzichten. Das hängt von der Formulierung in den AKB ab und müsste im Einzelfall geprüft werden. Aber für die meisten Verträge gilt der Ausschluss bei solchen Gespannschäden.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Man kann z.B. kein PKW ausleihen und diesen dann als zusammen gepresstes Würfel vor die Tür stellen und sagen... "Pech gehabt...".
Es kommt immer auf die Umstände an.

Wie bereist schon gesagt, hatte ich mal genau über dieses Thema wenn man mit Fremden Eigentum unterwegs ist mit einem Anwalt einen Gespräch und hier sagte er deutlich, dass man hier immer Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Eigentümer ist.

Und hier gibt es keine besonderen Umstände!
Es seiden man schließt jede Verantwortung im Voraus schriftlich aus oder wenn ein Schaden durch ein Technisches Defekt zurück zu führen ist(dass der Halter nicht Ordnungsgemäß beheben ließ). Wobei im zweitem Fall, wenn man als Fahrer (egal ob als Eigentümer oder Verleiher) sieht das z.B. Reifen abgefahren oder beschädigt sind oder der Tüv abgelaufen ist usw., man als Fahrer solch ein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr benutzen darf und man dann hier auch wieder die Konsequenzen tragen muss.

Original geschrieben von birpi123

Zitat:

haben wir auch die schleppen einen nur zur nächsten Werkstatt und wenn der Schaden nicht inerhalb 3 Tagen behoben werden kann, dann schleppen die einen nach Hause.

Ach der Freund hat den WW freiwillig abgeholt und dazu seine Tochter, er wollte sich selber damit auch einen Gefallen tun.
UND wenn der WW sich aufschauckelt dann kann man nur dann bremsen wenn er mittig läuft, ansosten gibt man Gas und zieht so gerade und unser WW hat eine Antischlingerkupplung.

Hallo,

jetzt hakt doch endlich mal das Thema ab, euer Freund hätte sich grob falsch bzw. fahrlässig verhalten.

Deine Aussage zum Verhalten bei aufschaukelndem Wohnwagen ist falsch und so gefährlich, dass man sie so nicht stehen lassen kann.

Zum Mitschreiben:

Beim Aufschaukeln wird

1.) sofort deutlich und unabhängig von der Stellung des Anhängers gebremst!

2.) unter keinen !!!!!!! Umständen beschleunigt und

3.) nicht versucht, etwas mit Gegenlenken zu korrigieren, sondern geradeaus gelenkt.

Alleine der Versuch, den Zeitpunkt abzupassen, bei dem der Hänger hinter dem Zugwagen ist, verschenkt wertvolle Zeit und führt häufig dazu, dass der Fahrer unbewusstt gegenlenkt.

Gruß Rainer

Zitat:

UND wenn der WW sich aufschauckelt dann kann man nur dann bremsen wenn er mittig läuft, ansosten gibt man Gas und zieht so gerade und unser WW hat eine Antischlingerkupplung.

Kurzes Off-Topic: Ist die Legende mit dem Geradeziehen immer noch nicht ausgestorben. Das klappt nicht - man muss irgendwie unter die kritische Geschwindigkeit kommen.

@Rainer560sk: Ich hatte Deinen Beitrag beim Posten nicht gesehen. Aber gut, dass das langsam bekannt wird.

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