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Wer zahlt den Schaden am Fremden Auto?

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 14:02

Hallo,

vor kurzem habe ich mit einem Kumpel eine Disco besucht und dann gab es Stress.

Die Polizei hat meinen Kumpel mitgenommen und nicht wirklich zährtlich behandelt

Ich wollte ihn beruhigen da er dann ausgerastet ist und da hat mich ein Polizist gegen ein fremdes Auto geschupst

An dem Auto ist ein Schaden entstanden und der Besitzer will jetzt 1700 Euro von mir.

Nun meine Frage:

Wer muss den Schaden bezahlen? KFZ - oder Private Haftpflichtversicherung?

Oder sogar ich?

Vielen Dank schonmal im voraus :)

Beste Antwort im Thema

@situ

Und ob die Polizei ggf. haftet, hängt eventuell vom genauen Verlauf der Auseinandersetzung ab, welche wohl alle, die das wie z. B @romanusko ganz genau beurteilen können, ganz genau verfolgt haben. Zu dumm, dass ich nicht dabei war. Sonst könnte ich dir auch den einzig richtigen Tipp geben.

Gar nichts kann dieser Hobby Experte.

nix, rein gar nix, nur dumm labern........

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...die aber unter Umständen bzw. je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung verlangt... . :rolleyes: .

Und wenn keine RS vorhanden wäre???:confused:

am 8. Januar 2018 um 15:18

Ist die Forderung nachvollziehbar?

Da must du die Anwaltskosten, die an dir hängen bleiben (wenn die RSV sich verweigert, hast du eine "allgemeine", hat ja wohl mit "Verkehr" nichts zu tun, auch wenn du ein Auto beschädigt hast), gegen rechnen (und ggf. addieren).

Automatisierte Anwaltempfehlungen würde ich ignorieren und mich ausschließlich auf meine eigene Urteilskraft verlassen.

Jeder hier glaubt natürlich, sein Tipp wäre der einzig richtige. Musst du auch selbst bewerten.

Ich würde gar nichts machen. Willst Du was? Nö. Der Autobesitzer will etwas. Also soll der erstmal etwas machen. Wenn er nichts hat, nur Dein Aussehen, ist sein Gang zur Polizei erstmal das wichtigste, um überhaupt Forderungen anzumelden. Du bist erstmal ganz cool.

Wer hat gesehen, dass Du das Auto zerstört hast? Der soll als Zeuge auftreten und das benennen. Sodann wird der Zeuge durch seine Sinneskraft Sehen bezeugen müssen, dass Du nicht aus eigenem Antrieb das Auto zerstört hast, sondern durch Kraftentfaltung der exekutiven Gewalt gegen das Hindernis Auto (sein Auto) geschleudert wurdest. Es hätte genauso gut eine Laterne sein können...

Also ist der Beamte der Urheber des Schadens.

Wenn Du tatsächlich gegen das Fahrzeug geschubst worden bist, warum solltest Du dann haften?

Wenn jemand mit einem Ball eine Delle in ein Auto schießt, haftet dann der Ball? Oder doch der Schütze?

Es ist eine gute Idee, deine Privathaftpflichtversicherung zu involvieren, diese prüft die Haftungsfrage.

Und sollte sich herausstellen, dass Dich doch ein Verschulden trifft, muss sie zahlen, sofern kein bedingungsgemäßer Ausschluss vorliegt.

[quote]

@romanusko schrieb am 8. Januar 2018 um 18:56:34 Uhr:

Ich würde gar nichts machen. Willst Du was? Nö. Der Autobesitzer will etwas. Also soll der erstmal etwas machen. Wenn er nichts hat, nur Dein Aussehen, ist sein Gang zur Polizei erstmal das wichtigste, um überhaupt Forderungen anzumelden. Du bist erstmal ganz cool.

Wer hat gesehen, dass Du das Auto zerstört hast? Der soll als Zeuge auftreten und das benennen. Sodann wird der Zeuge durch seine Sinneskraft Sehen bezeugen müssen, dass Du nicht aus eigenem Antrieb das Auto zerstört hast, sondern durch Kraftentfaltung der exekutiven Gewalt gegen das Hindernis Auto (sein Auto) geschleudert wurdest. Es hätte genauso gut eine Laterne sein können...

Also ist der Beamte der Urheber des Schadens.

diese Meinung -mehr ist das hier nicht- passt zu dir. Du bist ein echter Schlaumeier.

Zumindest denkst du das.........

am 8. Januar 2018 um 18:06

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. Januar 2018 um 19:01:32 Uhr:

Wenn Du tatsächlich gegen das Fahrzeug geschubst worden bist, warum solltest Du dann haften?

Und sollte sich herausstellen, dass Dich doch ein Verschulden trifft, muss sie zahlen.

Wenn sie zahlt, dann geht das - obschon nach mehrheitlicher MT-Meinung eigentlich völlig unmöglich - vielleicht sogar ohne Anwalt. Ob die Bedingungen deiner PHPl solche Szenarien abdecken, kannst du ja selbst nachlesen.

Und ob die Polizei ggf. haftet, hängt eventuell vom genauen Verlauf der Auseinandersetzung ab, welche wohl alle, die das wie z. B @romanusko ultimativ ganz genau beurteilen können, ganz genau verfolgt haben. Zu dumm, dass ich nicht dabei war. Sonst könnte ich dir auch den einzig richtigen Tipp geben.

Hoffentlich kann der TE unterscheiden.

@situ

Und ob die Polizei ggf. haftet, hängt eventuell vom genauen Verlauf der Auseinandersetzung ab, welche wohl alle, die das wie z. B @romanusko ganz genau beurteilen können, ganz genau verfolgt haben. Zu dumm, dass ich nicht dabei war. Sonst könnte ich dir auch den einzig richtigen Tipp geben.

Gar nichts kann dieser Hobby Experte.

nix, rein gar nix, nur dumm labern........

Ich war zwar auch nicht dabei, aber ich weiß trotzdem was: Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist üblicherweise bei der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Das ist Aufgabe einer privaten Haftpflichtversicherung.

Wenn sich der TE einfach in einen polizeilichen Einsatz drängt, obwohl er aufgefordert wurde, Abstand zu halten, muss er sich über das Ergebnis doch nicht wundern. Sinngemäß könnte das so im Polizeibericht stehen.

am 8. Januar 2018 um 18:27

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Januar 2018 um 19:23:01 Uhr:

Wenn sich der TE einfach in einen polizeilichen Einsatz drängt, obwohl er aufgefordert wurde, Abstand zu halten, muss er sich über das Ergebnis doch nicht wundern. Sinngemäß könnte das so im Polizeibericht stehen.

Und ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass eine PHPl keine Schäden reguliert, welche als Folge von Einmischungen in poliz. Einsätze passieren. Der TE wird nachlesen bzw. es vom Versicherer (nicht von MT) erklärt bekommen.

eventuell ist es aber einfach das einfachste, das die private haftpflicht den schaden einfach bezahlt und die sache ist gegessen.

Zitat:

@PayDay schrieb am 9. Januar 2018 um 06:46:03 Uhr:

eventuell ist es aber einfach das einfachste, das die private haftpflicht den schaden einfach bezahlt und die sache ist gegessen.

Oder begründet ablehnt....

Und dann kann man ja überlegen was man macht.

Bin mal gespannt wie's ausgeht :o

Themenstarteram 9. März 2018 um 6:09

Also ist jetzt endlich geregelt.

Meine Private Haftpflichtversicherung hat einen Anwalt eingeschaltet und alles geprüft.

Dann habe ich heute eine E-Mail bekommen dass sie die Kosten beglichen hat :)

Gerade nochmal gut ausgegangen

Danke für die Rückmeldung. Interessant wäre dann noch die Frage, ob die private Haftpflicht den Anspruch beim Dienstherrn des Polizisten regressiert.

Themenstarteram 9. März 2018 um 7:49

Kann ich leider auch nicht sagen :D

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