Wer muss die Kosten tragen?
Hallo zusammen,
habe Anfang des Jahres ein Fahrzeug von einem gewerblichen Anbieter gekauft.
Letzte Woche war der erste Inspektionstermin in der Vertragswerkstatt. Hier habe ich erfahren, dass die Gurterkennung auf den Vordersitzen vom Vorbesitzer deaktiviert wurde. Hatte ich bisher nicht bemerkt, da ich mich immer anschnalle ;-)
Im Handbuch habe ich einen Hinweiszettel gefunden, der besagt, dass der damalige Besitzer verpflichtet ist, diese Anpassung bei Veräußerung der Fahrzeugs auf eigene Kosten wieder rückgängig zu machen. Ist auch mit einer Unterschrift bestätigt. Hat er aber wohl "vergessen"...
Frage: Die Reaktivierung der Gurterkennung hat mich knapp 100€ gekostet - kann ich wegen der Erstattung dieser Kosten auf den ursprünglichen Besitzer zugehen? Kann ich den Händler in die Pflicht nehmen? Habe ich Pech gehabt?
Hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
Gruß Andi
Beste Antwort im Thema
Wirst wohl darauf sitzen bleiben. Aber 100€ ist echt ein stolzer preis für das bisschen "Arbeit".
20 Antworten
Nö, ich hab keine Langeweile, ich kannte das nicht.
Wenn ich also 1000km entfernt ein Auto kaufe, muß der Händler mir im Fehlerfall die Fahrtkosten erstatten.
Das ist mir wirklich neu.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. September 2015 um 11:46:52 Uhr:
Nö, ich hab keine Langeweile, ich kannte das nicht.
Wenn ich also 1000km entfernt ein Auto kaufe, muß der Händler mir im Fehlerfall die Fahrtkosten erstatten.
Das ist mir wirklich neu.Gruß Metalhead
Wenn man mitmischt sollte man die Gewährleistungsgesetze kennen.😉
Ja, aber auch nach vorheriger Absprache.
Er kann dich zu einem Kollegen in der Nähe schicken, und das dann mit dem intern verrechnen.
Die Musik muss man überall klein halten.
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 14. September 2015 um 14:09:44 Uhr:
Was ist denn Glaube?Wenn das ein kleiner Händler ist, dann hat der gar keinen Tester oder ist 200 km weit weg.
Die Fahrkosten müsste er ja dem Te auch zahlen.Das ist ja das was ich meine.
Diese unsinnige Postings über was wäre hätte.
Tu doch (Te) einfach den richtigen (Händler) fragen.
Diese unsinnigen Posts, was wäre und was hätte sind Hilfestellungen fürs nächste mal. In diesem Fall würde ich mir gar nicht erst die Arbeit machen zum Händler zu fahren, falls er 200KM entfernt ist. Einfach die nächste Inspektion abwarten und der Vertragswerkstatt freundlich sagen, das sie den Auftrag nur bekommt, wenn sie kostenlos den Gurtwarner wieder aktiviert. So spart man sich die Reise- und Wartezeit, und die Kosten...
Zitat:
@MvM schrieb am 17. September 2015 um 07:47:31 Uhr:
Diese unsinnigen Posts, was wäre und was hätte sind Hilfestellungen fürs nächste mal.
Dafür müsste man aber die Postings verstehen.😕
Was du glaube ich nicht hast.😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 14. September 2015 um 14:04:07 Uhr:
Warum gehst du nicht den richtigen Weg, zum Händler?
Den richtigen Weg zum Händler gibt es nicht mehr.
JETZT ist das der falsche.😉
Den hätte es VOR der "Reparatur" gegeben.
Falsch, wer nicht den Zuständigen fragt, fragt die falschen.