ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer kennt sich mit Verkehrsregeln aus?

Wer kennt sich mit Verkehrsregeln aus?

Themenstarteram 22. November 2009 um 16:07

Hallo,

es ist Gott sei Dank nichts passiert, aber ich bin schon zweimal in die gleiche Situation gekommen. Und es hätte fast bei beiden malen einen Unfall gegeben.

Folgende Situation heute um ca. 16 Uhr in einer ortschaft.

Vor meinem Polo fährt ein Fahrzeug. Wir biegen in einen Kreisverkehr ein, zuerst der Vorderman und danach ich.

Wir biegen beide in die gleiche Straße ein. In dieser Straße gilt 50 km/h.

Diese Straße ist ziemlich lang, etwa 1km. Obwohl 50km/h erlaubt sind und das Fahrzeug vor mir ein Einheimischer ist (Gleiches Ortskennzeichen) fährt der Vordermann etwa 300m lang nur 30 km/h.

Ich habe es nicht eilig, aber es ist schon depremierend jemandem hinterher zufahren wo man doch wirklich 50 fahren könnte.

Also, nach etwa 300m setze ich Blinker zum überholen. Die Straße ist gerade und es kommt kein Gegenverkehr.

Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe sind, setzt der zu überholende plötzlich den Blinker und zieht nach links. In eine Hofeinfahrt. Der Blinker wird etwa 1 Sec. vor dem Abbiegen gesetzt.

Ich weiche auf den Bordstein aus, wo sich zum Glück niemand befindet. Dieser Bordstein ist Abgesenkt.

Gehen wir mal davon aus, es hätte gekracht, wie sieht da die Schuldfrage aus.

Wenn möglich hätte ich gerne Handfeste Tatsachen und nicht einfach nur Meinungen.

Mit freundlichen Grüßen

Grimmlin

Beste Antwort im Thema
am 22. November 2009 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

eine teilschuld für den überholer ist allerdings ziemlich sicher!

Wenn sich das Geschehen so wie von TE geschildert abgespielt hat, dann trifft ihn keine Schuld. Denn natürlich ist es auch innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig, andere VT zu überholen, solange dies gefährdungsfrei möglich ist. Das Fehlverhalten liegt hier eindeutig und vollumfänglich beim Führer des überholten Fahrzeuges.

Unabhängig von der Schuldfrage ist jedoch die anteilige Haftung für eventuelle Schäden zu beurteilen. Denn auch wenn man an einem Unfall nicht Schuld ist, kann man trotzdem an der Haftung beteiligt werden. Das ist davon abhängig, ob der Unfall für den schuldlosen Fahrer ein unabwendbares Ereignis darstellt, oder ob ein idealtypischer Fahrer diesen hätte verhindern können. Ist letzteres der Fall, dann wird in der Regel der schuldlose Fahrer mit 25% an der Haftung für den Unfallschaden beteiligt - diese 25% ergeben sich aus der allgemeinen Betriebsgefahr, die von einem im öffentlichen Strassenverkehr bewegten Kfz ausgeht.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
Themenstarteram 24. November 2009 um 16:03

Hallo,

vielen lieben Dank für die vielen Beiträge.....

Ich habe eure Beiträge gelesen und zur Kenntniss genommen.

Das ist schon sehr viel Wert endlich zu wissen, dass man an solchen Schleichern "vorbeifahren" darf.

Nur eine kleinigkeit noch, wenn jemand bei 50ger Zone 45 fährt, dann ist das ok. Fährt er allerdings nur 30 ist das was anderes!

Ich werde mir wohl oder übel eine Digitale Kamera hinter die Frontscheibe installieren und werde die während der Fahrt läufen lassen.

Damit erspart man sich im schadensfall wohl einige Zeugen?

MfG

Grimmlin

Zitat:

Original geschrieben von grimmlin

Damit erspart man sich im schadensfall wohl einige Zeugen?

Das schon, aber im schlimmsten (Normal-)Fall ist das ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es auf BVG-deutsch heißt.

und somit wäre es dann vor Gericht auch wertlos.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer kennt sich mit Verkehrsregeln aus?