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Wer kann mich beim kauf eines Rollers schnell beraten?

Hallo,ich brauche auf den schnellsten weg einen roller für meine Tochter (kein mofa).
Mein finanzieller rahmen geht leider nur bis 800 euro !!! hab schon viel gutes und aber auch schlechtes gelesen von den dingern.Ich will ja nicht das die kiste meiner Tochter untern Hinter zusammenbricht beim Bremsen.

Wer kann mir helfen zum Thema sachs,rex und wie die dinger alle heißen?

Wer kennt einen oder mehrere shops im Ruhrgebiet ( wohnort moers) die die teile evrkaufen und auch inspecktizeren(garantie) !!

bei den ganzen ebay anbietern bin ich echt skeptisch ( Baotioma oder so ähnlich....)oder ist meine sorge unberechtigt?

Bin für jede hilfe dankbar,nur es muß wirklich schnell gehen...

DDDDAAAANNNKKKEEEE

17 Antworten

Zitat:

Die Versicherung zahlt keinen Pfennig

und wieder wird das alte Ammenmärchen weiterverbreitet 🙄

aber natürlich ist es nicht zulässig und riskant ...

Immer wieder aufs Neue:

Juristisch:
Fährt der Roller schneller als (für die Fahrerlaubnis) erlaubt, ist es eine Straftat nach StVG §21, die Fahrer und Halter (das wärst Du als zahlender Vater) gleichermaßen bedroht.
Während Kids anfangs oft noch mit einem "DuDu!" (bzw. Sozialstunden) davonkommen, kriegen kriminelle Erwachsene einen ordentlichen Denkzettel (von ca. 20 Tagessätzen bis 1 Jahr Freiheitsstrafe).
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit und tritt hinter der Straftat zurück. Es sei denn, man hat den passenden Führerschein, dann nur die OWi (incl. Verwaltungsgebühr ca. 100 Euro).

Verwaltungstechnisch:
Für Verstoß gegen StVG §21 6 Flenspunkte (die für so manchen Berufskraftfahrer unangenehm sind, aber auch in der Probezeit ihre weiteren Konsequenzen haben).
Wenn es nur die OWi Erlöschen BE ist: 3 Flens.
Je nach Voreintragungen auch Fahrerlaubnisentzug oder eine MPU.
Diverse Auslagen für Abschlepper, Gutachter und Gericht kommen nach Bedarf noch dazu, kann mehrere hundert Euro ausmachen.

Versicherungstechnisch:
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt erst an den Unfallgegner und holt sich dann alles bis zu max. 5000 Euro von Euch zurück. Eine Kasko zahlt gar nichts.

so ist es richtig, wurde hier im Forum aber auch schon X mal bis ins letzte Detail erläutert ... 🙄

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