Wer hat Vorfahrt ?

Hallo allerseits,

aufgrund eines parkenden Autos habe ich jeden Morgen das Problem bei einer Vorfahrtregelung. Ich versuche die Situation mal zu beschreiben:

Ich komme aus einer 30er Zone, die in einer Ostdurchgangstraße endet (50er Zone). Auf der Ortsdurchgangsstraße parkt ein PKW regelkonform auf der anderen Straßenseite. Die Autos die nun von rechts ankommen müssen auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Wenn ich jetzt in die Vofahrtstr. rechts einbiegen möchte, passiert es, dass auf "meiner" Spur eben die ausweichenden Autos entgegenkommen.

Haben die Autos auf der Vorfahrtsstr. tatsächlich Vorfahrt, obwohl sie an dieser Stelle die Spur wecheln oder habe ich Vorfahrt, da von links kein Auto kommt und ich nicht damit rechnen muß, dass andere Autos in meine Spur kommen ?

Naja, selbst wenn ich Vorfahrt hätte, muß ich warten, da etwa 50% der rechts ankommenden Autos mein Abbiegen nicht anerkennen 🙂.

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.........................XX ..............OO...OO

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i....H i
i.......i
i.......i

H = mein PKW, mit Rechtsabbiegewunsch
XX= Parkendes Auto
OO= ankommende Autos auf der Vorfahrstr.

Grüße
Rainer

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


Das sehe ich anders. Die Autos fahren von vornherein auf der Vorfahrtstraße und sind somit vorfahrtsberechtigt. Das Einbiegen in die Straße darf überhaupt nur dann erfolgen, wenn kein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug behindert wird. Dass vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge behindert würden, kann der Threadersteller bereits vor dem Einbiegen anhand der Verkehrslage erkennen. Er darf also nicht einbiegen.

Das kann so sein, kommt aber auch auf den exakten Standpunkt des parkenden Autos an. Wenn der TE zeitig auf die Hauptstraße einbiegt und dort ein Stück gefahren ist, noch bevor der Gegenverkehr das parkende Auto erreicht hat, dann ist der TE selbst u.U. hinreichend lange auf der Vorfahrtstraße, und der Gegenverkehr muss warten, weil der TE vorfahrtberechtigt ist. Steht das Hindernis ziemlich nah an der einmündenden Straße, und es käme z.B. genau auf Höhe der B-Säule des geparkten Autos zur Frontalkollision zwischen dem Abbiegenden und dem Gegenverkehr, so würde ich die Schuld auch eher beim abbiegenden Fahrer aus der Seitenstraße sehen; er hätte nicht einbiegen dürfen.

So Begriffe wie "ein Stück gefahren", "hinreichend lange" und "ziemlich nah" sind natürlich gummiartig. Im Fall eines Zusammenstoßes käme es also auf eine genaue Unfallaufnahme an, und darauf, wie ein Richter die Umstände bewertet.

@ TE: Ist die allgemeine Bewunderung für Deine ASCII-Zeichnung Dir kein Ansporn, noch eins draufzulegen und die Situation mit einer animierten Grafik darzustellen? Ein kleiner Film mit drei Matchbox-Autos wäre auch super, vielleicht noch unterlegt mit der Musik aus "Der 7. Sinn" 😁.

MfG Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Die Autos auf der Vorfahrtstraße. Du darfst auch nicht in eine Bundesstarße abbiegen, wenn jemand auf der Bundesstraße überholt.

Hallo,

ich wüsste jetzt nicht, was anders sein soll, ob man in eine Bundes-, Land- oder Kreisstraße einbiegt?!?

Grüße,

diezge

Zitat:

Bestimmt Mitgleid der Hacker-Szene. Die malen auch immer so Bildchen. 😁

Das sind Cracker.

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