Wer hat Schuld? *Unfall mit Motorrad*

Hallo Community

Hatte am Montag leider nach der Arbeit einen Unfall mit dem Motorrad nicht allzu schlimm trotzdem

ist die ganze Sache etwas komisch gelaufen (Motorradfahrer sind wohl bei den 2 Beamten nicht so beliebt)

Aufjedenfall bin ich nach der Arbeit ganz normal los gefahren Links aus dem Firmengelände habe gerade in den zweiten geschaltet also ca 40 kmh (+ - 5 kmh bei erlaubten 50) als ich in der leichten rechtskurve aufeinmal ein LkW sah dachte im ersten moment er wartet da auf seiner Seite ein parkendes Auto stand dem war nicht so hab dann noch versucht zu Bremsen allerdings durch den Schotter kalte Reifen etc weggerutscht und unter den LKW gerutscht...

Dann Polizei gerufen die kamen und als erstes direkt zu mir wieso ich denn auch so schnell dort langfahr etc für die war der Fall direkt klar ich sei Schuld da ich zu schnell in die Kurve gefahren bin ohne zu Wissen was dort ist meiner meinung nach müsste doch aber der LKW genau so aufpassen und er hätte noch auf die Seite fahren können oder nicht?

Verletzungen sind Wunden an den Beinen sowie Rücken war auch im Krankenhaus (Da es nach der Arbeit war bin ich über meinen Betrieb versichert)

Unten ein Link zur Skizze ich hoffe es ist zu erkennen bevor ich jetzt einen Anwalt einschalte wollte ich mal eure Meinung dazu hören allein meine Schuld oder Teilschuld oder gar keine Schuld?

Zeugen hätte ich Arbeitskollegen

http://www.directupload.net/file/d/3615/pqzgd45q_jpg.htm
mfg

Beste Antwort im Thema

Du solltest die Schuld bekommen. Wer ohne jegliche Interpunktion schreibt, der hat das verdient. 😛

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Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.


Mir ist die ganze Diskussion unklar:
Der LKW kam dem TE auf DESSEN Fahrspur entgegen; hat dann zwar irgendwann gebremst, aber da stand er schon praktisch mitten im Gegenverkehr.

Was an der Stelle auch nicht zu vermeiden war.

Der TE war auch keineswegs zu schnell, sondern sogar noch deutlich unter den erlaubten 50 km/h.

Er ist mit erlaubten 50 gefahren. In eine unübersichtliche Situation (also blind) obwohl er wusste, dass das parkende Auto die Gegenfahrbahn blockiert. Also musste er mit Gegenverkehr auf seiner Spur rechnen. Da er bei seiner Bremsaktion gestürzt ist, war er eindeutig zu schell, weil er seine Maschine nicht im Griff hatte. Auch 45 km/h bei erlaubten 50 kann zu schnell sein. So wie in diesem Fall.

Und wie Diedicke bereits ausführlich dargelegt hatte, kann man nicht immer und überall mit allen Eventualitäten rechnen - sonst dürfte man gar nicht mehr fahren.

Durch das parkende Auto und die Kurve ging es nicht um alle Eventualitäten sondern um die reale Gefahr Gegenverkehr auf der eigenen Spur zu haben

Wenn der LKW-Fahrer nix sieht, hätte er in diese Kurve bzw. auf die Gegenfahrbahn überhaupt nicht einfahren dürfen. Oder nur mit Einweiser. Hat er keinen dabei, dann ist das nicht das Problem aller anderen VT, sondern nur seins.

Der LKW ist nicht rückwärts gefahren. Und die Zeiten wo jemand mit roter Fahne vor einem Fahrzeug herlaufen musste, sind schon lange vorbei. Was du schreibst ist absoluter Unfug. Der LKW Fahrer hat seine Geschwindigkeit den Umständen angepasst und ist rechtzeitig zum Stehen gekommen. Mehr wird von ihm nicht verlangt und mehr kann er auch nicht tun.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Was ein Schwachsinn, den du da schreibst. Der TE ist gerutscht weil er zu schnell war und sich erschrocken hat.

Ok, obwohl Dir die Argumente ausgehen versuche ich meine Sichtweise anders darzustellen.

Es ist immer so das wenn jemand in den anderen hineinfährt er für die Situation zu schnell war.
Die Situation wurde aber oft entgegen der bestehenden Regeln hervor gerufen, somit kann man auch nicht pauschal sagen das der reingerutschte/aufgefahrene/von der Straße abgekommene/sich überschlagende....immer automatisch auch der Schuldige ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Der LKW Fahrer hat seine Geschwindigkeit den Umständen angepasst und ist rechtzeitig zum Stehen gekommen. Mehr wird von ihm nicht verlangt und mehr kann er auch nicht tun.

Wie definierst Du rechtzeitig ?

Wenn ich aus meiner Einfahrt rausfahre, dann auf der Straße merke das ich Dir die Vorfahrt genommen habe und vor Schreck bremse und mitten auf der Straße stehe, Du jetzt 1 Sekunde später im mich rein fährst, warst Du jetzt zu schnell weil Du nicht mehr anhalten konntest ? Bist Du jetzt Schuld weil Du nicht anhalten konntest und ich nicht, weil ich rechtzeitig zum stehen gekommen bin ?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Die Situation wurde aber oft entgegen der bestehenden Regeln hervor gerufen, somit kann man auch nicht pauschal sagen das der reingerutschte/aufgefahrene/von der Straße abgekommene/sich überschlagende....immer automatisch auch der Schuldige ist.

Aber halt nicht in diesem Fall. Der LKW Fahrer hat hier alles notwendige getan. Nachzulesen immer noch unten auf Seite 4, belegt mit schönen Zitaten des TE selber.

Du willst jetzt nicht allen ernstes Behaupten, der LKW Fahrer hätte sich durch die Kurve einweisen lassen müssen,oder?

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wenn ich aus meiner Einfahrt rausfahre, dann auf der Straße merke das ich Dir die Vorfahrt genommen habe und vor Schreck bremse und mitten auf der Straße stehe, Du jetzt 1 Sekunde später im mich rein fährst, warst Du jetzt zu schnell weil Du nicht mehr anhalten konntest ?

Das kommt drauf an. Die Situationen sind aber in dem Sinne nicht vergleichbar, da der TE in unserem Fall durch das parkende Auto vorgewarnt war, dass Gegenverkehr kommen könnte. Somit hätte er seine Geschwindigkeit anpassen müssen.

Auf dein Beispiel gemünzt würde es bedeuten, wenn vor der Einfahrt - von der ich weis, dass dort regelmäßig Autos herausfahren - ein LKW so parkt, dass ich von der Strasse aus die Einfahrt nicht sehen kann, muss ich davon ausgehen, dass auch du mich nicht sehen kannst, und meine Geschwindigkeit anpassen. Tue ich das nicht, bin ich schuld.

Wobei dein Vergleich immer noch hinkt, das es hier um zwei Fahrzeuge im fließenden Verkehr geht und nicht um das einbiegen in eben solchen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Auf dein Beispiel gemünzt würde es bedeuten, wenn vor der Einfahrt - von der ich weis, dass dort regelmäßig Autos herausfahren - ein LKW so parkt, dass ich von der Strasse aus die Einfahrt nicht sehen kann, muss ich davon ausgehen, dass auch du mich nicht sehen kannst, und meine Geschwindigkeit anpassen. Tue ich das nicht, bin ich schuld kann ich unter Umständen eine Teilschuld angerechnet bekommen wenn mir nachgewiesen wird, dass ich die Situation hätte erkennen können und den Unfall durch eine Anpassung der Geschwindigkeit hätte vermeiden können.

Ich habe Deinen Text mal korrigiert. Grundsätzlich bleibt die Sorgfaltspflicht bei dem aus der Einfahrt auf die Straße fahrenden. Wenn ihm die Sicht versperrt wird, muss er sich eben doppelt sorgfältig auf die Straße tasten. Einfach fahren, da der vorfahrtberechtigte Verkehr die Situation ja erkennen und daher aufpassen muss, darf ich nicht.

In Deinem Beispiel: Wenn ich mit zulässiger Geschwindigkeit die Straße befahre, kann ich ja vermutlich durch den LKW gar nicht erkennen, dass dort eine Einfahrt ist. Muss ich mich jetzt Deiner Meinung nach an jedem parkenden LKW mit Schrittgeschwindigkeit vorbeitasten?

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


In Deinem Beispiel: Wenn ich mit zulässiger Geschwindigkeit die Straße befahre, kann ich ja vermutlich durch den LKW gar nicht erkennen, dass dort eine Einfahrt ist. Muss ich mich jetzt Deiner Meinung nach an jedem parkenden LKW mit Schrittgeschwindigkeit vorbeitasten?

Sag mal, habt ihr alle hier eine Leseschwäche oder wie seh ich das? 😁 😁

Es war nicht mein Beispiel, und ich habe darauf hingewiesen, dass der Vergleich nicht zur Situation des TE passt.

Der TE konnte die Kurve aber erkennen, konnte das parkende Auto auf der Gegenfahrbahn erkennen, wusste, dass er vom Gegenverkehr nicht gesehen wird und fährt trotzdem mit zHG in die unklare Situation.

Ich würde sagen, bevor es hier weiter geht sollten wir wissen was überhaupt der LKW-Fahrer hätte sehen müssen.
Ohne dies sind es eh alles nur Spekulationen hier.

Vielleicht "schlägt mein Herz" ja für den TE weil ich es täglich sehe und selbst erlebe das oft nicht angehalten wird, wenn man das Hindernis auf seiner Seite hat, und somit den Gegenverkehr zwingt zu bremsen. Meist geht es gut, aber halt nicht immer.

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.


Statt des PKW hätte ja auch z. B. eine Baustelle an dieser Stelle sein können. In dem Fall hätte der LKW auch nicht einfach blind auf die Gegenfahrbahn fahren dürfen.

Sondern?

Ich denke mir da auch öfter bei so kleinen stundenweisen Baustellen auf Seitenstraßen ohne viel Verkehr, "wie zur Hölle soll ich da jetzt vorbei fahren wenn der Gegenverkehr auch nur annähernd die erlaubten 60km/h fährt"? Und das mit dem PKW.

Da bleibt dir halt nix anderes übrig und du mußt dich, was eigentlich selbstverständlich ist, darauf verlassen, daß der Gegenverkehr damit rechnet (weil er ja sieht daß der Gegenverkehr nix sehen kann).

@TE: Bitte laß uns wissen wie es aus geht. Wir können hier zwar theoretisch eine Abstimmung schalten, bei der jeder Richter spielen und die Schuld individuell vergeben darf, das bringt dir aber alles nix.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von martins42


Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, das Beispiel hinkt, dass es schon beim reinkommen in der Tür stürzt. Wird mir aber schlicht zu blöd, bewahre dir deinen Glauben.

ich verstehe dass so, dass Dir hier die Argumente ausgehen.

Wie @dieDicke1300 richtig sagt: man darf auf seine Vorfahrt vertrauen. Das gilt für vorfahrtsberechtigte Straßen, das gilt für rote Ampeln und das gilt auch für den Begegnungsverkehr an Hindernissen. Hier sind dem Sichtfahrgebot einfach Grenzen gesetzt, sonst würde sich gar nichts mehr bewegen.

Die Situation des TE ist doch ganz einfach: Wenn jemand anders mir überraschend auf meiner Spur entgegen kommt, obwohl ich an dieser Stelle bevorrechtigt bin und ich deswegen auf Rollsplitt zum Sturz komme, dann hat diese Situation derjenige verursacht, der dort entgegen kommt. Und der muss dann auch den Schaden ersetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Die Situation des TE ist doch ganz einfach: Wenn jemand anders mir überraschend auf meiner Spur entgegen kommt, obwohl ich an dieser Stelle bevorrechtigt bin und ich deswegen auf Rollsplitt zum Sturz komme, dann hat diese Situation derjenige verursacht, der dort entgegen kommt.

Sooo einfach ist das? Tolle Sache. Dann sag mal was der LKW Fahrer konkret anders hätte machen sollen um den Sturz des TE zu verhindern?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Vielleicht "schlägt mein Herz" ja für den TE weil ich es täglich sehe und selbst erlebe das oft nicht angehalten wird, wenn man das Hindernis auf seiner Seite hat, und somit den Gegenverkehr zwingt zu bremsen.

Tja, das werden wir wohl nie erfahren 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Sooo einfach ist das? Tolle Sache. Dann sag mal was der LKW Fahrer konkret anders hätte machen sollen um den Sturz des TE zu verhindern?

er muss sich vorsichtig an dem Hindernis vorbeitasten. Wenn er so fährt, dass er steht und dann ein Stück herausfährt, bis er die Straße hinter dem Hindernis überblicken kann, dann passiert nichts. Wenn er langsam gewesen wäre, hätte auch der TE noch gefahrlos bremsen können.

Laut Schilderung fuhr er aber schon ein ganzes Stück vor dem Hindernis auf die Gegenspur und dann zügig an dem Auto vorbei, so dass der TE den LKW wie eine Wand auf sich zukommen sah.

Schuldanteile vermutlich: LKW 66%, Falschparker 34%, TE 0%

Da kann man die Schuld sicherlich bei beiden suchen. Laut Zeichnung hatte der LKW das Hindernis und hätte den entgegen kommenden Verkehr (also dich) fahren lassen müssen. Ist er jedoch bereits im Engpass, dann hat er Vorrang. Das kannst du wohl zeitlich nur beurteilen.
Du hättest den Straßenverhältnissen nach aber sicherlich auch eine geringere Geschwindigkeit wählen müssen um im Falle des Falles jederzeit sicher zum Stehen kommen zu können.

Meiner (nicht fachmännischen) Sicht tragen beide eine gewisse Teilschuld. Es gab vor Kurzem aber ein Urteil (der ADAC berichtete), dass Quadfahrer bei unklaren Unfällen die volle Schuld tragen. Begründung: das Quad hat instabile Fahreigenschaften. Das könnte man auch auf ein Motorrad übertragen. Vielleicht haben die Beamten dies so gesehen?

Solltest du allein Schuld sein, würde ein klärendes Gespräch mit einem Fachanwalt vielleicht helfen dich zumindest von der vollen Schuld zu befreien und die Anwendung einer Teilschuld bewirken zu können. Gerade der LKW-Fahrer (sofern er eine Klasse 2 hat), ist besser geschult und hätte demnach die Situation besser einschätzen müssen.

Auf jeden Fall hast du Glück gehabt, dass nicht noch ernstere Verletzungen aufgetreten sind. Einem fernen Bekannten hat man die Vorfahrt genommen, dieser ist mit seinem Motorrad über den abbiegenden PKW geflogen, auf die Gegenfahrbahn gerutscht und wurde von zwei PKW überrollt. Nach mehreren Monaten Aufenthalt auf der Intensivstation ist er dann verstorben.

Zitat:

Original geschrieben von elim1701


Es gab vor Kurzem aber ein Urteil (der ADAC berichtete), dass Quadfahrer bei unklaren Unfällen die volle Schuld tragen. Begründung: das Quad hat instabile Fahreigenschaften.

nein, Gott bewahre. Da ging es nur um Schadenersatzansprüche und die sogenannte Gefährdungshaftung.

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