Wer hat Schuld- und welche Versicherung muss zahlen?
Hallo!
Folgender Fall...
Stauende auf der Autobahn.
Während eines Staus kann man ca 600-700meter normal beschleunigen, man glaubte der Stau löse sich auf, dann wieder Stau.
Auto A bremst ab und kommt vor dem Stauende zum stehen mit ausreichend Abstand zum Auto vor ihm,
Auto B kommt ganz knapp vor Auto A zum stehen,
Auto C fährt Auto B auf und schiebt es in Auto A;
Auto D fährt in Auto C, davon bekommt Auto A oder B aber nichts mehr ab.
Wer zahlt nun den Schaden am Auto A?
Trifft Auto A eine Schuld am Unfall?
Beste Antwort im Thema
Und wenn die fehlerhafte Angabe in der Situation "B VOR A" geändert wird in HINTER dann passt alles.
Kann man bei diesem ganz einfachen Fall bei der richtigen Lösung eigentlich einen Preis gewinnen?
24 Antworten
Zitat:
@munition76 schrieb am 12. Dezember 2017 um 14:59:02 Uhr:
Ist es nicht so, dass D am Schaden des A und B mitbeteiligt ist?
Durchaus, das muss A aber nicht interessieren. A hat keine Schuld, B ist ihm reingefahren also kann sich A an B für Schadenersatz wenden. Wo sich B dann den Schaden wiederholt muss A nicht interessieren. Da kommen dann "lustige" Haftungsquoten am Ende heraus.
Hat man so geregelt damit sich A nicht mit den Haftungsquoten B, C und D herumschlagen muss. Das kann ja mit Gericht und Co. auch mal 1 Jahr und mehr dauern wenn es schlecht läuft.
Zitat:
@munition76 schrieb am 12. Dezember 2017 um 14:59:02 Uhr:
Ist es nicht so, dass D am Schaden des A und B mitbeteiligt ist?
Er hat ja C weiter angeschoben und möglicherweise den Schaden am A und B vergrößert.Ist nur eine Gedanke/Vermutung von mir.
nö
denn
Zitat:
Auto D fährt in Auto C, davon bekommt Auto A oder B aber nichts mehr ab.
als D auffährt, trifft er nur C. A und B werden nicht getroffen. D hat einfach nicht den sicherheitsabstand eingehalten. volle schuld gegenüber C.
am ende zahlen die versicherungen:
B den kompletten schaden von A
C den heckschaden von B (und indirekt den gesamten schaden von A )
D den heckschaden von C
auf den schäden sitzen bleiben (oder kasko)
A keiner
B Frontschaden
C Frontschaden
D kompletter Schaden
Hochstufungen:
C + D , unter bestimmten Bedingungen auch B, wenn man ihn eine Mitschuld ankreiden kann. Wie schon gesagt wurde, ist es als B sehr anzuraten, die Sache einen Anwalt zu übergeben.
Zitat:
@PayDay schrieb am 12. Dez. 2017 um 16:54:17 Uhr:
auf den schäden sitzen bleiben (oder kasko)
A keiner
B Frontschaden
Nein: B holt sich den Frontschaden von C, da B ursprünglich vor dem Aufprall zu A zum halten gekommen ist und nur von C aufgeschoben wurde.
Oh man, je länger das geht desto mehr wird es durcheinander🙁
Ich meine C zahlt A und B, da er der Verursacher der Schäden von A und B ist. Punkt.
Von Beweisbarkeit sprechen wir jetzt erst mal nicht, sondern nur von gegebenen Fakten.
D juckt nicht da der TE das nicht wissen wollte.
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Die Alleinschuld für alle Schäden sowie das schlechte Wetter liegt bei E.
Da E bei der HUK versichert ist, bekommt am Ende niemand etwas.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 12. Dezember 2017 um 19:14:10 Uhr:
Die Alleinschuld für alle Schäden sowie das schlechte Wetter liegt bei E.Da E bei der HUK versichert ist, bekommt am Ende niemand etwas.
😁😁😁
Zitat:
@guruhu schrieb am 12. Dezember 2017 um 16:57:21 Uhr:
Zitat:
@PayDay schrieb am 12. Dez. 2017 um 16:54:17 Uhr:
auf den schäden sitzen bleiben (oder kasko)
A keiner
B FrontschadenNein: B holt sich den Frontschaden von C, da B ursprünglich vor dem Aufprall zu A zum halten gekommen ist und nur von C aufgeschoben wurde.
da bin ich mir nicht ganz so sicher. ohne rechtsstreit wird das bestimmt nicht so enden...
Über den Direktanspruch kann sich A an Versicherer von B oder C wenden. Versicherer B würden dann bei C regressieren.