Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall

Guten Morgen,

in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.

Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.

Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?

Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.

Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!

Viele Grüße,

Fachwirt10

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Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:


Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@situ schrieb am 22. August 2017 um 09:24:13 Uhr:


Der Fahrer des Kombis hat ja offensichtlich unverletzt überlebt und wird eventuell zur Klärung beitragen, wenn ihm ein Anwalt nicht rät, den Mund zu halten.

Zur Frage des TE verweigert sich meine Glaskugel, weil ich leider die Strecke und die Verkehrsverhältnisse dort nicht kenne. Die Raserei sehr vieler Biker mit ihren defekten Auspüffen muss nicht diskutiert werden. Hier sammeln die Hubschrauber jedes Wochenende ein.

Welcher Fahrer welchen Kombis?! Ich denke wir reden hier von zwei unterschiedlichen Unfällen.

Zitat:

@situ schrieb am 22. August 2017 um 09:24:13 Uhr:


Der Fahrer des Kombis hat ja offensichtlich unverletzt überlebt und wird eventuell zur Klärung beitragen, wenn ihm ein Anwalt nicht rät, den Mund zu halten.

Du denkst wohl, es handelt sich um den Unfall in Visbek? Der war gestern, nicht letzte Woche wie beim TE.

Zitat:

@AMenge schrieb am 22. August 2017 um 09:31:21 Uhr:


Um die Aussagen von Dieter zu präzisieren:

Ein Motorrad hat im Vergleich zu einem PKW einen tendenziell leicht längeren Bremsweg. Lediglich die Verzögerung beim reinen Gas wegnehmen ist deutlich höher als beim PKW.

Auch mit der Wendigkeit eines Motorrads ist es insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten schnell vorbei. Hierbei wirken sich insbesondere die Kreiselkräfte der rotierenden Räder auf, welche ein abruptes Ausweichen unmöglich machen.

Mit Erstaunen (wobei es eigentlich logisch ist) mußte ich nach deiner Aussage feststellen, daß der Bremsweg beim Motorrad um einiges länger ist als beim PKW. War vom Gewicht so geblendet, daß ich die Reibfläche vergessen hatte.

Danke für den Hinweis, auch das mit dem Ausweichen, ich bin mir sicher viele Autofahrer sind sich dessen nicht so bewusst.

HTC

Puuh, das in Visbek habe ich grad auch gelesen. Heftig...
Unser Fall ist ähnlich, allerdings fuhr der Pkw aus einer Seitenstraße auf die Landstraße.

Ich habe selber einen Motorradführerschein und bin lange selber gefahren (seitdem ich Papa bin, fahre ich nicht mehr). Ich frage mich echt immer, was in den Köpfen vorgeht, wenn man so rast. Für mich unverständlich.

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. August 2017 um 09:46:01 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 22. August 2017 um 09:24:13 Uhr:


Der Fahrer des Kombis hat ja offensichtlich unverletzt überlebt und wird eventuell zur Klärung beitragen, wenn ihm ein Anwalt nicht rät, den Mund zu halten.

Du denkst wohl, es handelt sich um den Unfall in Visbek? Der war gestern, nicht letzte Woche wie beim TE.

Ja - aber meine Glaskugel zu klärenden Details schweigt so oder so.

PS: Gerade fliegt hier wieder so ein Orangen-Roter im Tiefflug.

Für eine rechtliche Verteilung der Schuld müssen alle Details berücksichtigt werden, die sind uns ja nicht bekannt: Verlauf der Straße, Sichtverhältnisse, Ortskenntnisse, etc

Meiner Meinung nach war der Motorradfahrer schön blöd, auf zwei Rädern ohne Stahlkäfig um sich rum soviel zu schnell zu fahren. Kann gut sein, dass er durch Einhalten des Tempolimits (bei welchem sich vielleicht jemand mit Ahnung Gedanken gemacht hat) noch leben würde.

Ich tendiere zu 100 / 100, beide tragen die volle Schuld. Beide haben gravierende Fehler gemacht.
Ich werfe dem Biker nicht pauschal vor das er zu schnell war. Ich werfe im vor das er an einer Einmündung, welchem sich ein Fahrzeug nähert oder dort schon steht, zu schnell war.
Mit nur einem klitzekleinen 7. Sinn hätte er Gas raus nehmen müssen.

Der Autofahrer hat einen klaren Vorfahrtsverstoss begangen, ohne Kommentar.

Aber nun ist es für beide eh zu spät, leider.
Aus Fehlern lernt man, nur hat eine höhere Macht hier den beiden die zweite Chance genommen.

Ohne Rekonstruktionsgutachten mit Zeit-Weg-Berechnung lässt sich zur Schuld/Teilschuld nichts sagen. Soll ja tatsächlich Gründe geben, warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts eingerichtet wird.

Ähnlichen Unfall hatten wir hier vor vielen Jahren. Längerer 70iger Bereich und kurz vor dessen Aufhebung erst eine Kurve und dann eine Kreuzung. Da konnte der Autofahrer, der auf die Vorfahrtsstraße einbog, die heranrasenden Motorradfahrer gar nicht sehen. Und die konnten nicht mehr rechtzeitig bremsen.

Der Bremsweg guter Motorräder beträgt aus 100 km/h grob gerechnet um die 40 m, der von guten Autos etwa 36 m. Die Restgeschwindigkeit des Motorrades beim Aufprall reicht für einen Totalschaden.

Dazu muss ich beim Auto einfach nur voll aufs Pedal treten, beim Motorrad Hand- und Fußbremse koordinieren. Beim Auto stört es nicht sonderlich, in einer Kurve voll zu bremsen oder beim Ausweichen auch zu bremsen. Klappt mit den meisten Motorrädern nicht sonderlich gut.

Wenn keine weiteren Beweise zur Schuldfrage als die Vorfahrtsverletzung und Geschwindigkeitsübertretung greifbar sind, orientieren sich die Gerichte an der Hamburger oder Münchener Quotentabelle.

http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_12_02.pdf

als Faustformel wird oft dies angenommen:

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 %: keine Mithaftung
Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 % bis 30 %: 1/5 bis 1/3
Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 % bis 50 %: 1/3 bis 2/3
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 %: 1/2 bis volle Haftung

nachzulesen in diesen Artikel http://www.iww.de/.../...-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-f44773

ziemlich müßige Spekulation. Da beide tot sind geht es doch hier nur um den Ersatz für ein kaputtes Motorrad bzw. Auto und ein bisschen Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen. Was ehrlicherweise wohl zurücktritt hinter die Tragik des Ereignisses.

Im Übrigen kann man ohne Kenntnis der Unfallsituation (was konnte der Autofahrer zu welcher Zeit sehen?) zur Schuld sowieso nichts sagen. Das wird ein Gutachter herausfinden und wir werden es nicht erfahren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. August 2017 um 12:33:21 Uhr:


Der Bremsweg guter Motorräder beträgt aus 100 km/h grob gerechnet um die 40 m,

das schafft kaum ein Motorrad und vor allem nur die wenigsten Fahrer. Ein Motorrad richtig abzubremsen ist viel schwieriger als beim Auto. Außerdem nur bei optimalem Fahrbahnbelag den es in der Realität kaum geben dürfte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. August 2017 um 12:54:06 Uhr:


ziemlich müßige Spekulation. Da beide tot sind geht es doch hier nur um den Ersatz für ein kaputtes Motorrad bzw. Auto und ein bisschen Schmerzensgeld. Was ehrlicherweise wohl zurücktritt hinter die Tragik des Ereignisses.

Nicht nur der erstattungsfähige Sachschaden ist der finanzielle Aspekt.
Es kommen ganz andere Summen zusammen wenn ein Getöteter eine Familie zu versorgen hatte.
Da fällt der Versorger der Familie aus und das Einkommen kann bis zur Rente hochgerechnet werden.
Der nichterworbene Rentenanspruch ebenfalls.

Eventuell war auch noch eine Lebensversicherung vorhanden....

Das sind ganz andere Summen die hier im Raum stehen, bei denen schon die Grenze der Mindestdeckungssummen erreicht werden könnte.

Was auch nicht erwähnt wurde und Haftungsrechtlich sehr bedeutend ist ...
Der nicht Vorfahrtberechtigte hat fahrlässig gehandelt.
Der Motorradfahrer hat mit einer um mehr als 50 %iger Geschwindigkeitsübertretung nicht nur grob fahrlässig sondern vorsätzlich gehandelt.

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 22. August 2017 um 09:56:12 Uhr:


Ich frage mich echt immer, was in den Köpfen vorgeht, wenn man so rast.

Die Frage kann ich dir, zumindest, was meinen Kopf betrifft, beantworten: nichts. Maschine einschalten, Hirn ausschalten.

Weshalb ich das Motorradfahren schon vor langer Zeit aufgegeben habe.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. August 2017 um 12:54:06 Uhr:


ziemlich müßige Spekulation. Da beide tot sind geht es doch hier nur um den Ersatz für ein kaputtes Motorrad bzw. Auto und ein bisschen Schmerzensgeld. Was ehrlicherweise wohl zurücktritt hinter die Tragik des Ereignisses.

Könnte auch um Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen gehen. Und das können dann ganz andere Summen werden.

Die 1200 GS steht nach knapp unter 40 m, einige andere Motorräder auch. Ist also möglich, allerdings - und da stimme ich dir zu - sehr schwierig. Dazu kommt dann noch der Schreck und die damit verbundene Fehlreaktion.

vielleicht hat der Motorradfahrer die 70er-Begrenzung auch einfach übersehen? Man kann auch mit Hirn Motorrad fahren und trotzdem einen Fehler machen.

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