Wer hat Recht???

Hallo, brauche dringend eure Tipps!!!

Wir haben vor knapp 3 Monaten einen gebrauchten Opel Zafira gekauft. Der Vorbesitzer hat den Wagen nur einen Monat auf sein Namen angemeldet gehabt und es sieht so aus das er das Auto nur zum Weiterverkauf gekauft hat. Na ja ist auch ok, ich habe mit dem Vorvorbesitzer gesprochen der hat ihn für 1350 euro weniger an den verkauft. Guter verdienst sag ich nur. ABER in diesen einen Monat das der VB den Wagen gefahren hat gab es einen Blechschaden an der Motorhaube, es fängt auch an zurosten mittlerweile. Ich habe natürlich vor es machen zu lassen. Jetzt meldet sich der Vorbesitzer bei uns und möchte einen Gutachter vorbeischicken weil die Polizei endlich den Schadensverursacher gefunden hat. Das Geld von der Versicherung hat er vor zu behalten... Jetzt meine Frage: muss ich es zulassen das er das Geld kriegt, er wird das Auto ja nicht für reparieren, der Wagen gehört ja mir und der Schaden in dem Sinne ja auch, er hat auch keinen Wert verlüst gemacht sondern umgekehrt guten Gewinn. Ich sehe die Sache so das es ja für die Reparatur gedacht ist und deshalb eigentlich mir gehört zumindest teilweise... Bitte sagt ob ich hier Recht habe oder nicht.
Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Hach ja...
Früher, also vor M-T, hätte man am Sonntag um die Zeit auf dem Sofa gelegen und den Tatort geglotzt.

Mann, war das damals öde, im Vergleich zu den virtuellen Kloppereien hier und heute, wegen nix und wieder nix.

😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von cpedv
Aber sicher du!

Ja !!

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Fällt aber trotzdem unter Datenschutz.😉

Nein, nein und nochmals nein, auch wenn du es noch 100mal behauptest 😉

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ich werde nun hierzu nichts mehr dazu beitragen, wer es genau wissen will, soll sein Anwalt dazu befragen. Alles andere ist hier sinnlos und nicht rechtskräftig.

EDIT: Wenn du unbedingt was Rechtskräftiges willst...

http://www.datenschutz.eu/urteile/Amtsgericht-Kassel-20070402.html

Zitat:

Original geschrieben von cpedv



Starker Auftritt, jetzt haben wir aber alle Angst bekommen.....😁

Wer ist wir ?

möchtest du hier jetzt gern der Klassensprecher sein ?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


möchtest du hier jetzt gern der Klassensprecher sein ?

Nein, aber ich. 😁

Jetzt setzt sich jeder wieder aus seinen Platz und überlegt sich wie er dem TE helfen kann 😠😠

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


möchtest du hier jetzt gern der Klassensprecher sein ?
Nein, aber ich. 😁

Jetzt setzt sich jeder wieder aus seinen Platz und überlegt sich wie er dem TE helfen kann 😠😠

wieso??? wurd das nich schon alles gesagt???

er hat halt pech gehabt wenn er den schaden beim kauf schon gesehen hat,aber den preis darauf nicht gedrückt hat,

und wenn der vb nun kohle von seiner vers bekommt,für einen schaden,der ihm zugefügt wurde, kann er nur sagen: pech gehabt

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
möchtest du hier jetzt gern der Klassensprecher sein ?</blockquote>
Nein, aber ich. 😁
 
Jetzt setzt sich jeder wieder aus seinen Platz und überlegt sich wie er dem TE helfen kann 😠😠

Ja Pappi.......😁

aber hier wurde doch schon gehelft......😛

Nur mal zum Schluss als Info, weil man manchmal alles widerlegen muss....

Zitat:

Veröffentlichen Sie auch keine Bilder, auf denen Autokennzeichen zu erkennen sind – auch nicht auf Ihrer privaten Homepage. Unter Umständen können Sie damit die Persönlichkeitsrechte des Fahrzeughalters verletzen, der ja über das Kennzeichen identifizierbar ist.

Quelle:

Vorsicht bei der Veröffentlichung Ihrer Fotos

Und es geht hier erstmals auch gar nicht darum dass er die Bilder nicht veröffentlichen möchte, denn die Verletzung des Persönlichkeitsrecht findet hier schon bereits statt.

Und wer dass nicht Glaubt, ist nicht mein Problem und mir auch völlig egal.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


wieso??? wurd das nich schon alles gesagt???
er hat halt pech gehabt wenn er den schaden beim kauf schon gesehen hat,aber den preis darauf nicht gedrückt hat

Das ist eben die Frage die noch unbeantwortet ist. In seinem zweiten Post schrieb der TE, dass der Schaden nicht Gesprächsthema war.

Zumindest habe ich das so rausgelesen. Dann würde eine Täuschung durch den Vorbesitzer vorliegen. Das bringt dem TE zwar kein Geld, aber er hätte einen besseren Verhandlungsstandpunkt.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway
wieso??? wurd das nich schon alles gesagt???
er hat halt pech gehabt wenn er den schaden beim kauf schon gesehen hat,aber den preis darauf nicht gedrückt hat

Das ist eben die Frage die noch unbeantwortet ist. In seinem zweiten Post schrieb der TE, dass der Schaden nicht Gesprächsthema war.
 
Zumindest habe ich das so rausgelesen. Dann würde eine Täuschung durch den Vorbesitzer vorliegen. Das bringt dem TE zwar kein Geld, aber er hätte einen besseren Verhandlungsstandpunkt.

menno.....🙄

gekauft wie besehen.

Wo liegt denn hier eine "Täuschung" duch den Verkäufer vor ?

marianna86 hat den Schaden an der Haube doch bei der Besichtigung bemerkt.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Das ist eben die Frage die noch unbeantwortet ist. In seinem zweiten Post schrieb der TE, dass der Schaden nicht Gesprächsthema war.

Die TE schrieb "als wir es gekauft haben sah es überhaupt nicht schlimm aus. Aber jetzt...", insofern war der Schaden bekannt, wurde aber wohl von der Käuferin vollkommen falsch bewertet.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Nur mal zum Schluss als Info, weil man manchmal alles widerlegen muss....

Was verstehst du denn an dem Gerichtsurteil nicht? Und insbesondere an den

vom Gericht

zitierten Sätzen "Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht" und "Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist"?

Du hast doch selbst nach was rechtlich Verwertbarem gefragt, und bringst dann als "Beweis" für das Gegenteil den Link irgendeiner Firma? Häh?

Diskussion ist das Eine, Rechthaberei mit wenig Substanz das Andere...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


gekauft wie besehen.

marianna86 hat den Schaden an der Haube doch bei der Besichtigung bemerkt.

Genau dazu wurde ja noch nichts gesagt. Wurde er bemerkt? Wirklicht "verk. w. bes."? Gewährleistung ausgeschlossen?

Oder hast du mit der jungen Dame schon Nummern ausgetaust und weisst mehr, du Lump? 😁

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Die TE schrieb "als wir es gekauft haben sah es überhaupt nicht schlimm aus. Aber jetzt...", insofern war der Schaden bekannt, wurde aber wohl von der Käuferin vollkommen falsch bewertet.

Okay. Hab ich überlesen.

@Delle: Letzter Post von mir hat sich erledigt.

Ihr dürft jetzt in die Pause 😁

Zitat:

Original geschrieben von zille1976
Oder hast du mit der jungen Dame schon Nummern ausgetaust und weisst mehr, du Lump? 😁

Woher weist

du

denn, das die marianna noch Jung ist ? 😁😁

Jünger als Zille wird sie allemal sein... älter geht doch nicht

😁

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