Wer hat Recht???
Hallo, brauche dringend eure Tipps!!!
Wir haben vor knapp 3 Monaten einen gebrauchten Opel Zafira gekauft. Der Vorbesitzer hat den Wagen nur einen Monat auf sein Namen angemeldet gehabt und es sieht so aus das er das Auto nur zum Weiterverkauf gekauft hat. Na ja ist auch ok, ich habe mit dem Vorvorbesitzer gesprochen der hat ihn für 1350 euro weniger an den verkauft. Guter verdienst sag ich nur. ABER in diesen einen Monat das der VB den Wagen gefahren hat gab es einen Blechschaden an der Motorhaube, es fängt auch an zurosten mittlerweile. Ich habe natürlich vor es machen zu lassen. Jetzt meldet sich der Vorbesitzer bei uns und möchte einen Gutachter vorbeischicken weil die Polizei endlich den Schadensverursacher gefunden hat. Das Geld von der Versicherung hat er vor zu behalten... Jetzt meine Frage: muss ich es zulassen das er das Geld kriegt, er wird das Auto ja nicht für reparieren, der Wagen gehört ja mir und der Schaden in dem Sinne ja auch, er hat auch keinen Wert verlüst gemacht sondern umgekehrt guten Gewinn. Ich sehe die Sache so das es ja für die Reparatur gedacht ist und deshalb eigentlich mir gehört zumindest teilweise... Bitte sagt ob ich hier Recht habe oder nicht.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Hach ja...
Früher, also vor M-T, hätte man am Sonntag um die Zeit auf dem Sofa gelegen und den Tatort geglotzt.
Mann, war das damals öde, im Vergleich zu den virtuellen Kloppereien hier und heute, wegen nix und wieder nix.
😁😁
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Woher weist du denn, das die marianna noch Jung ist ? 😁😁
Mal aus der 86 geschlussfolgert. Ich denke, dass ist das Geburtsjahr und nicht das Alter.
@Donauwelle
Das sagt einer der noch mit rosa Bobbycars rumfährt 😁
Ohne genaue Angaben zum Vertrag ist alles hier nur reine Spekulation und auch nicht gefragt worden.
Fakt ist, dass er hierzu noch einen alten Schaden regulieren kann, hierbei spielt es keine Rolle was er für den Wagen bezahlt hat und für wie viel der Wagen Euch gekostet hat. Steht der Wagen auf Privaten Gelände hat er hierzu kein Zugang und auch kein Recht den Wagen begutachten zu lassen.
Bilder kann er von Eurem Wagen machen, wenn ihr meint könnt Ihr ihn hierzu wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechte anzeigen.
Anzeigen kann man alles und auf man Lust hat, was dabei raus kommt ist eine andere Sache, hierzu kann dir nur ein Anwalt genau was dazu sagen.
Wenn Ihr nicht merkt dass er Bilder gemacht hat, ist es sowieso egal, da werdet ihr sowieso nichts mehr mit bekommen.
@Neckarwelle
ohne Kommentar..., da wir hier unendlich darüber diskutieren können.
Internetrecht ist eine andere Geschichte, aber hiermit kennst du dich offenbar auch nicht aus.😉
Mehr hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe
Gruß Gero
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ohne genaue Angaben zum Vertrag ist alles hier nur reine Spekulation und auch nicht gefragt worden.
Anzeigen kann man alles und auf man Lust hat, was dabei raus kommt ist eine andere Sache, hierzu kann dir nur ein Anwalt genau was dazu sagen.
Wieso? wir haben doch dich hier du juristische Luftpumpe.........
Wolltest du nicht aufhören hier weiter Dummfug zu schreiben?
Du hattest es doch versprochen...🙁
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
So wie ich das lese, war von dem Schaden beim Kauf und im Vetrag garnicht erwähnt worden, obwohl er dem Vorbesitzer bekannt war.
Ja es ist nicht erwähnt.
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@Dellenzaehler
Kann mich nicht erinnern dich in meinem letzten Beitrag angesprochen zu haben, mein Beitrag galt dem Themenstarter!
Da mir deine Beiträge jetzt zu dumm werden, habe ich dich jetzt auch auf die ignoriere Liste gesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Da mir deine Beiträge jetzt zu dumm werden, habe ich dich jetzt auch auf die ignoriere Liste gesetzt.
Ach ja, wenn ich für jedes mal, wo hier jemand einen Anderen auf seine Ignore-Liste setzt, nen Euro bekommen würde, könnte ich ab morgen zu Hause bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
@Dellenzaehler
Kann mich nicht erinnern dich in meinem letzten Beitrag angesprochen zu haben, mein Beitrag galt dem Themenstarter!
Das ist ja das schöne an einem Forum. Da dürfen auch Leute was schreiben, obwohl sie garnicht angesprochen waren.
Ist die Meinungsfreiheit nicht was schönes?
@zille
er hat doch die Fassung schon wieder.
Aus Dummzaehler hat er Dellenzaehler gemacht.... 🙂
Alles ist wieder schön.......😁
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
@Dellenzaehler
Da mir deine Beiträge jetzt zu dumm werden, habe ich dich jetzt auch auf die ignoriere Liste gesetzt.
Das funktioniert übrigens auch, ohne es vorher anzukündigen.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
ohne Kommentar..., da wir hier unendlich darüber diskutieren können.
Internetrecht ist eine andere Geschichte, aber hiermit kennst du dich offenbar auch nicht aus.😉
Mehr hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe
Ja siehst du, und im Gegensatz zu dir glaube ich nicht, schlauer zu sein als ein deutsches Gericht. Fakt ist, dass du irgendwie versuchst dich herauszureden, was mir und den Forumsteilnehmern eigentlich egal sein könnte, wenn nicht vielleicht der ein oder andere dadurch einfach grottenfalschen Informationen aufsitzen würde.
Also hör bitte endlich auf Blödsinn zu verzapfen, von dem du als juristischer Laie schlichtweg keine Ahnung hast (haben kannst).
Danke im Namen aller, die hier wirklich Hilfe benötigen.
Hach ja...
Früher, also vor M-T, hätte man am Sonntag um die Zeit auf dem Sofa gelegen und den Tatort geglotzt.
Mann, war das damals öde, im Vergleich zu den virtuellen Kloppereien hier und heute, wegen nix und wieder nix.
😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hach ja...
Früher, also vor M-T, hätte man am Sonntag um die Zeit auf dem Sofa gelegen und den Tatort geglotzt.
Gibt aber keinen heute 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hach ja...
Früher, also vor M-T, hätte man am Sonntag um die Zeit auf dem Sofa gelegen und den Tatort geglotzt.
HALT STOPP
die Verwendung von Klarnamen verstößt gegen den Datenschutz und wird mit dem lesen von mindestens drei Beiträgen von Dr. Jur. Lupu. cpedv geahndet.....😰
@all
er liest das wetten? 😁
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Das ist nur zum Teil richtig.
Es gibt hier das Panoramarecht, wo du Bilder von Gebäuden, Kunst und auch Autos machen kannst. Diese Bilder dürfen nur von Standorte gemacht werden die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Steht hier der Wagen auf einem Privaten Parkplatz macht er sich strafbar.
dann schreib dazu WAS ein privatparkplatz den genau ist. der parkplatz vor der garage oder die hofeinfahrt ist nämlich KEIN privat parkplatz. und somit hatsichs mit deinen "panoramabildern"....
@topic
ich find die einstellung und unterstellungen extrem lächerlich. nur weil man einen rost opel einen monat lange auf einen zugelassen hat UND der einstige besitzer so behämmert ist und den karren unter wert abgibt und DU noch behämmerter bist und einen UNFALLWAGEN über preis kaufst muss jetzt ne möglichkeit her um aus der nummer rauszukommen?
klarer fall. der schaden ist dem verkäufer entstanden, somit ist es auch klar wem geld zusteht.
Moin,
ich denke dass das Thema jetzt wirklich durch ist 😉
Grüße
Steini
😁Zitat:
Original geschrieben von steini111
Moin,
ich denke dass das Thema jetzt wirklich durch ist 😉
Grüße
Steini