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Wer hat hier Vorfahrt? Linienbus oder Radfahrer und Fußgänger?
Auf dem Hamburger Jungfernstieg gibt es eine Spur nur für Busse und Taxen. Wie ihr auf den beigefügten Google-Maps-Fotos sehen könnt, führt diese Busspur mitten durch den Gehweg.
Wer hat hier Vorfahrt? Die Busse donnern immer mit 50 Km/h durch die Kurve und halten nie an. Ich wurde schon diverse Male angehupt und von Busfahrern massiv beleidigt, weil ich der Ansicht bin, dass die Fußgänger und Radfahrer Vorfahrt haben.
Insbesondere für die Radfahrer ist doch nicht ersichtlich, dass sie keine Vorfahrt haben, oder?
Beste Antwort im Thema
Und der Gewinner ist: § 9 Abs. 3
Hier die amtliche Stellungnahme der Verkehrsbehörde (Polizei):
„Bei dem von Ihnen beschriebenen Fahrmanövern biegen Busse und Taxen regelmäßig von der Bussonderspur am rechten Fahrbahnrand des Jungfernstieges nach rechts in den Reesendamm in Richtung Rathausmarkt ab. Einschlägig ist der § 9StVO Absatz 3 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren):
(…) „Auf zu Fuß gehende ist Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“
Diese Bestimmung der StVO ist den Berufskraftfahrern der Busunternehmen bekannt und wird nach hier vorliegenden Informationen regelmäßig durch betriebsinterne Informationsschreiben an das Fahrpersonal vertieft.
Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine sowohl von Fußgängern als auch Bussen stark frequentierte Örtlichkeit, welche ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer erfordert. Allerdings lassen sich Behinderungen des oftmals starken Fußgängerverkehrs nicht immer vermeiden. Dennoch gibt es aktuell keine Unfall- oder Beschwerdelage.“
Ändert natürlich nichts daran, dass sich viele Busfahrer nicht daran halten,
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43 Antworten
Ich sehe hier ganz klar §9:
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Busse fahren vom Jungfernstieg in den Reesendamm, sie biegen von der einen Straße in die andere Straße ab. Dabei müssen Sie geradeaus fahrende und ggf. auch entgegenkommende Radfahrer durchlassen. Zu Fuß Gehende sind ebenso durchzulassen.
Dass Anzeige von Beleidigungen nicht viel bringt, hat sich schon rumgesprochen, leider. Aber wie wäre es, sich Tag, Uhrzeit und Bus zu merken und den Arbeitgeber auf zusätzlichen Schulungsbedarf hinzuweisen. Meine Erfahrung sagt mir, dass gerade Busfahrer häufig nicht auf dem aktuellen Stand sind.
Zitat:
@coolhh schrieb am 26. Oktober 2017 um 09:29:02 Uhr:
Dass Anzeige von Beleidigungen nicht viel bringt, hat sich schon rumgesprochen, leider. Aber wie wäre es, sich Tag, Uhrzeit und Bus zu merken und den Arbeitgeber auf zusätzlichen Schulungsbedarf hinzuweisen. Meine Erfahrung sagt mir, dass gerade Busfahrer häufig nicht auf dem aktuellen Stand sind.
Danke, schönes Zitat aus dem Gesetz. Speziell Busfahrer sind häufig Problem-Verkehrsteilnehmer. Da nützen ganz klar auch die Schulungen nichts (wer führt die überhaupt durch ? Ist da sachliche Neutralität gegeben?), wie man jeden Tag sieht. Die Burschen speichern in ihren Gehirnen nur ab "ich bin ÖPNV, ich hab Vorfahrt" und so wird dann auch gefahren. Siehe das bereits zitierte Anfahrproblem. Hier muss aber auch mal beim Gesetzgeber ein Umdenken statt finden. Wer von anderen subventioniert wird (bekanntlich trägt sich der ÖPNV ja in keinem Fall selbst durch die erzielten Einnahmen von den Fahrgästen), sollte nicht auch noch so viele Vorrechte genießen gegenüber denen, die den Nutznießern die verbilligten Fahrten erst möglich machen.
Dem TE rate ich, mal einen Vorstoß zu wagen, die lokale Presse dazu einzuschalten. Vielleicht mal Bild- und Filmaufnahmen anfertigen, auch mit Pöbeleien durch die Damen und Herren Busfahrer und diese dann mal vorführen. Vielleicht kann man damit eine Diskussion anregen und den Betreiber zwingen, sich mit seinem Personal in Sachen Verkehrshygiene zu beschäftigen. An dem Satz "auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen" gibt es doch nichts zu diskutieren, nur manchen sind halt Regeln, bei denen man nachdenken muss, wohl schon zu hoch.
Nicht was man sehen will sondern was tatsache ist zählt. Und ich kenne einige Radfahrer sogar mit Führerschein die auf dem Rad ganz anders reagieren wie in ihrem Auto. Radfahrer zum Chirog: ich glaub hatte Vorfahrt.
Interessant, wie viele unterschiedliche Meinungen es gibt.
Ich habe jetzt mal das zuständige Polizeikommissariat per E-Mail angeschrieben und um Aufklärung der Rechtslage gebeten. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich es hier posten (was erfahrungsgemäß etwas dauert. da man bei der Hamburger Polizei immer mehrere Erinnerungs-E-Mails schreiben muss, bis die überhaupt reagieren).
Hier scheint mir auch der oben zitierte Par. 9 Abs. 3 StVO angebracht. Die Taxi- und Busspur vom Jungfernstieg zum Reesendamm ist aus meiner Sicht eine Abbiegespur an einer Einmündung, keine eigenständige gebogene Straße. Sie durchQUERT den Rad- und Fußgängerverkehr, der sich längs des Jungfernstiegs bewegt.
Man glaubt ja gar nicht, wie viele ganz normale Kraftfahrer NICHT wissen, dass beim Abbiegen Fußgänger Vorrang haben, die im Bereich der Kreuzung oder Einmündung die Straße überqueren, in die man abbiegt.
Und diesen Bereich würde ich hier ab Beginn der Kurve mindestens bis zur Hausecke Haspa ansetzen.
Und der Gewinner ist: § 9 Abs. 3
Hier die amtliche Stellungnahme der Verkehrsbehörde (Polizei):
„Bei dem von Ihnen beschriebenen Fahrmanövern biegen Busse und Taxen regelmäßig von der Bussonderspur am rechten Fahrbahnrand des Jungfernstieges nach rechts in den Reesendamm in Richtung Rathausmarkt ab. Einschlägig ist der § 9StVO Absatz 3 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren):
(…) „Auf zu Fuß gehende ist Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“
Diese Bestimmung der StVO ist den Berufskraftfahrern der Busunternehmen bekannt und wird nach hier vorliegenden Informationen regelmäßig durch betriebsinterne Informationsschreiben an das Fahrpersonal vertieft.
Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine sowohl von Fußgängern als auch Bussen stark frequentierte Örtlichkeit, welche ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer erfordert. Allerdings lassen sich Behinderungen des oftmals starken Fußgängerverkehrs nicht immer vermeiden. Dennoch gibt es aktuell keine Unfall- oder Beschwerdelage.“
Ändert natürlich nichts daran, dass sich viele Busfahrer nicht daran halten,
Zitat:
@schwukele schrieb am 26. Okt. 2017 um 22:18:52 Uhr:
was erfahrungsgemäß etwas dauert. da man bei der Hamburger Polizei immer mehrere Erinnerungs-E-Mails schreiben muss, bis die überhaupt reagieren
Wenn eure Polizei immer so "langsam" ist, dann moechte ich die hier auch haben

(Wobei, beklagen kann ich mich eigentlich nicht)
Die Situation ist doch eindeutig und sogar auch auf der abbiegenden Bus/Taxi-Spur durch die gestrichelte Linie angezeichnet.
Radfahrer und Fußgänger haben hier Vorrang und die Busse und Taxen haben zu warten.
Wenn der TE bereits durch Busfahrer angepöbelt wurde, bzw. es evtl sogar schon sehr knapp einhergegangen ist, würde ich da mal die Polizei einschalten.
Juristisch halte ich die Situation auch für eindeutig: Der Radverkehr geht geradeaus, der Bus biegt ab. Somit ist der Bus wartepflichtig. Nur hat ein VT eben selten ähnlich lange Zeit, wie ein Gericht, sich mit einer Situation zu bschäftigen. Deshalb kann es manchmal angezeigt sein, auch eine juristisch eindeutige Situation durch zusätzliche Schilder zu verdeutlichen - und selbstverständlich sollte man in einer Situation, die potentiell unklar ist nicht auf einem vermeintlichen oder tatsächlichen Vorrecht bestehen, egal in welchem Gefährt.
Hier gilt die allseits beliebte und gleichzeitig schwammige Regelung der gegenseitigen Rücksichtnahme, wobei schwächere Verkehrsteilnehmer eher geschützt werden sollten - d.h. jedoch nicht, dass Fußgänger wie Radfahrer einfach blind queren sollten. Da ich entgegen des Autors nicht glauben kann, dass ein Bus diese Kurve mit 50 km/h nehmen kann, sondern zwangsläufig abbremsen muss, hat er aus meiner Sicht sowieso genügend Zeit die Lage zu beurteilen. Diese Situation ähnelt einer in der Innenstadt meiner Stadt, bei der eine Nebenstraße direkt in eine Zufahrt einer Tiefgarage eines Gebäudes mündet - links und rechts davon stehen Schilder, die den Fußgängerbereich als solchen kennzeichnen und nur Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten zulassen - heißt also, wenn man von dieser "Straße" abweichen würde. Das ist jedoch irrelevant. Mir geht es um die Fußfänger, die diese "Straße" trotzdem ohne Weiteres einfach überqueren und man ist als Autofahrer gezwungen zu warten. Hinzu kommt, dass 5m weiter natürlich eine Ampel mit Fußgängerüberweg zu finden ist, deren Schaltung die Fußgänger aber genauso ignorieren wie die Position, an der sie sich befindet.
Die vernünftige und vollständig zumutbare Lösung für diesen Bereich besteht darin, eine betriebsinterne Anweisung an die Busfahrer auszugeben, dort Schritt zu fahren, also in der Realität ca. 10 km/h. Es geht hier um 50 m Weg. Der Zeitverlust gegenüber 30 km/h beträgt damit nicht mal zehn Sekunden.
Ein Tunnel für die Abbieger, eine Brücke für Radfahrer und für die Fußgänger bleibt es ebenerdig. Das wäre die teuerste Lösung. Einen Großteil könnte die Gemeinde auf die Anlieger umlegen. Spricht also nichts dagegen, das so umzusetzen.
Zitat:
@e30lion schrieb am 25. Okt. 2017 um 07:58:52 Uhr:
solange da keiner abknickende Vorfahrt beschildert ist muß der Bus warten
Das stimmt so übrigens nicht. Selbst bei abknickenden Vorfahrtsstraßen muss der Abbieger dem Querverkehr, sprich z.B. Fußgängern und Radfahrern, Vorrang gewähren.
Tatsache! Das ist ja lebensgefaehrlich fuer Fussgaenger, wenn er sich da strikt an der StVO orientiert. War mir so nicht bewusst.
http://www.brix.de/verkehr/wer_hatte_vorfahrt.html
Lebensgefährlich ist es aber auch letztlich nur, weil sich kaum wer richtig mit dem Thema beschäftigt. Das wird nach dem Motto "Auto fahren kann jeder" gehandhabt. Das Ergebnis kann man dann tagtäglich bewundern.
Man stelle sich sowas im Flugverkehr vor.