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Wer hat hier Vorfahrt? HILFE!
Wie bereits oben erwähnt wer hat hier Vorfahrt rot oder grün? dort stehen keine Verkehrsschilder!
Danke
Beste Antwort im Thema
Was ist die Hauptfahrbahn? Was ist ein Ausfahrtstreifen? In welchem § der STVO kann ich dies nachlesen?
Ich finde die Frage des TE schon erschreckend, wenn ich mal voraussetze, dass er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Aber dein Beitrag ist der Knaller.
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38 Antworten
Ohne Beschilderung gilt dort rechts vor links, somit hat grün Vorfahrt.
Der Grüne. er ist Rechtsabbieger. Nur wenn an der Einmündung andere Verkehrsschilder stehen, muß man sich dannach richten.
MfG aus Bremen
Rechts vor links, also grün
ohne Beschilderung ist der Linksabbieger immer der der warten muss, egal wo. Grün hat also Vorfahrt.
Mit einem Linksabbieger hat das überhaupt nichts zu tun. Der Vorgang des Linksabbiegens ist an der zur Diskussion stehenden Stelle bereits beendet.
Rot hat Vorfahrt, er muss schnell die Hauptfahrbahn frei machen. Grün hat den Ausfahrtstreifen und muss warten.
Meine Meinung.
Was ist die Hauptfahrbahn? Was ist ein Ausfahrtstreifen? In welchem § der STVO kann ich dies nachlesen?
Ich finde die Frage des TE schon erschreckend, wenn ich mal voraussetze, dass er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Aber dein Beitrag ist der Knaller.
Dient dem Verkehrsfluss. Was wäre wenn Rot warten müsste und mehrere Autos links weg von der Haupstraße abbiegen wollen?
Autos die nach links auf die Hauptstraße wollen müssten ohne Querverkehr unnötig warten.
Rot muss grün die Vorfahrt gewähren. Eventuell nachfolgende Fahrzeuge dürfen natürlich nicht blind nachfolgen, sondern müssen ggfs. entgegenkommenden Verkehr als Linksabbieger selbstverständlich durchlassen.
Ich frage nochmal: Wo in der STVO ist deine Sichtweise geregelt?
Zitat:
@SS. schrieb am 17. Juni 2017 um 21:49:39 Uhr:
Dient dem Verkehrsfluss. Was wäre wenn Rot warten müsste und mehrere Autos links weg von der Haupstraße abbiegen wollen?
Autos die nach links auf die Hauptstraße wollen müssten ohne Querverkehr unnötig warten.
Mal feste mit der Hirse auf den Tisch knallen, dass sollte helfen, wieder klaren Blick zu erhalten.
@SS.: § 8 STVO regelt die Vorfahrt. Ich finde dort nichts, was deine These stützen würde. Hilf mir bitte.
Omg, das erklaert manche Aktion. Vorfahrtsfehler werden bei der Fahrschule zurecht mit Durchfallen bestraft. Sowas muss sitzen. SS. und TE, ganz dringend mit dem Thema weiter beschaeftigen. Die Situation auf dem Bild ist mehr als eindeutig.
Man könnte es ja mal drauf ankommen lassen und als Roter auf sein Vorfahrtsrecht bestehen..:D
Meine Einschätzung dieser situation:
Der grüne hat vorfahrt. Wie auf jeder anderen Straße gilt auch hier wenn keine Beschilderung der vorfahrt vorhanden ist, dass derjenige der die Fahrbahn des anderen kreuzt warten muss, auch wenn hier abbiegefahrstreifen oder Inseln vorhanden sind.
Gruß
Bommel