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Wer haftet ?

@grüsse...

Nach Kauf eines PKW stellt man erst nach ca. 1,5 Jahren fest, dass es sich DOCH um einen Unfallwagen handelt -

was vorher "verneint" wurde -

ist es möglich nach dieser Zeit noch zu reklamieren ?

***danke

PS

Beste Antwort im Thema

Also, ich bin ja dafür, daß ein Kunde bei Unregelmäßigkeiten zu seinem Recht verholfen wird. Aber, mein lieber Prosecutor, nun bleib doch mal auf dem Teppich. Betrug ist immer vorsätzlich, und diesen gleich von vornherein zu unterstellen und mit dem dicken Hammer - sprich Anzeige, Staatsanwaltschaft etc.- zu drohen, ist doch wohl ein bißchen weit hergeholt. Ich denke, Dellenzähler hat in vernünftiger Weise dargestellt, wie im realen Leben die Abläufe sind und was man dem TE zuerst empfehlen sollte. Außerdem: es steht bisher nur ein vorheriger Unfallschaden zur Debatte. Das kann ebenso ein Bagatellschaden wie auch ein kräftiger Vorschaden sein, und auch die Art der Reparatur steht noch im Raum. Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt und mit viel finanziellem Aufwand in Vorleistung geht, sollte man doch erstmal versuchen, mit einfachen Methoden Licht in das Dunkel zu bringen. Wenn das gelungen ist, kann man über einen RA prüfen lassen, ob und welche Ansprüche bestehen. Und Vorsicht - Anwälte gewinnen immer, zumindestens finanziell.

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Zitat:

Original geschrieben von alrock01



Übrigens,bis ein Staatsanwalt einem Betrug nachgeht,braucht es mindestens
einen Überschlagsschaden,der als Unfallfrei verkauft wurde-so in etwa.

Das sehe ich ganz genauso.

Bei der üblichen Überlastung der Ermittlungsbehörden hätte ein solches Verfahren keine Überlebenschance.

Weder die Polizei noch die StA hat ein besonderes Interesse daran, die Anspruchsvoraussetzungen für Schadensersatzansprüche der Bevölkerung auszuermitteln...

Gruß
Hafi

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