Wer haftet ?
@grüsse...
Nach Kauf eines PKW stellt man erst nach ca. 1,5 Jahren fest, dass es sich DOCH um einen Unfallwagen handelt -
was vorher "verneint" wurde -
ist es möglich nach dieser Zeit noch zu reklamieren ?
***danke
PS
Beste Antwort im Thema
Also, ich bin ja dafür, daß ein Kunde bei Unregelmäßigkeiten zu seinem Recht verholfen wird. Aber, mein lieber Prosecutor, nun bleib doch mal auf dem Teppich. Betrug ist immer vorsätzlich, und diesen gleich von vornherein zu unterstellen und mit dem dicken Hammer - sprich Anzeige, Staatsanwaltschaft etc.- zu drohen, ist doch wohl ein bißchen weit hergeholt. Ich denke, Dellenzähler hat in vernünftiger Weise dargestellt, wie im realen Leben die Abläufe sind und was man dem TE zuerst empfehlen sollte. Außerdem: es steht bisher nur ein vorheriger Unfallschaden zur Debatte. Das kann ebenso ein Bagatellschaden wie auch ein kräftiger Vorschaden sein, und auch die Art der Reparatur steht noch im Raum. Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt und mit viel finanziellem Aufwand in Vorleistung geht, sollte man doch erstmal versuchen, mit einfachen Methoden Licht in das Dunkel zu bringen. Wenn das gelungen ist, kann man über einen RA prüfen lassen, ob und welche Ansprüche bestehen. Und Vorsicht - Anwälte gewinnen immer, zumindestens finanziell.
30 Antworten
und da fängt es doch schon an.......
Wenn beim freundlichen der Unfall nicht reapariert wurde, dann wohl beim Vorbesitzer.
Aus meiner bescheidenen Erfahrung geht so etwas aus, wie das Homberger Schießen.
Und selbst wenn hier ein Unfallschaden evtl. durch ein bestehendes Gutachten nachgewiesen werden könnte, dann müssten die hier erforderlichen Unterlagen auf legalem Wege beschafft werden.
Wie soll das in diesem Fall gehen ?
Aber ist natürlich nur meine Meinung.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von PizzaService
GuMo-@Harry...
dürfte schwer sein - vom OH gekauft -
Vorbesitzer ist ein Großhändler in Hamburg (nur Gott weiss wo er den her hat)
Schau doch einfach mal in den (Alten) Fahrzeugschein, da stehen die Vorbesitzer drin.
Ich denke hier mehr darüber nach, ob eine Wandlung überhaupt erstrebenswert ist!
Wenn man davon ausgeht, dass der TE den Beweis des Nichtvorhandenseins einer zugesicherten Eigensschaft (Unfallfreiheit) erbringen kann. Was leicht möglich ist wenn der Vorbesitzer bestätigen kann, dass der Autogroßhändler von dem reparierten Unfallschaden Kenntnis hatte, wird gewandelt - aber doch nicht 1:1 !
Ergebnis: Das Auto bekommt der Händler zurück. Der Käufer aber nicht den vollen und entrichteten Kaufpreis.
Dieser wird gemindert um den Wertverlust der vom Käufer gefahrenen Kilometern.
Nicht selten entwickelt sich das Interesse der Wandlung, bei Kenntnis dieses Abzugsbetrages, gegen Null.
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Mal ne andere dumme Frage, da es ungefähr gerade in den Thread passt. Mein untenstehender Wagen ist seit 3 Jahren in meinem Besitz. Mir wurde damals verschwiegen das der Wagen ein Re-Import ist. Könnte man da noch was machen?
Ich habe dadurch auch extreme Nachteile, Anti-Rost-Garantie nur 6 Jahre, anstatt 12 Jahre wie bei deutschen Wagen. Und der Wagen gammelt überall! 🙁
Die Frage ist, was wurde bestellt - was wurde geliefert.
Ein Blick in die damalige Verbindliche Bestellung sollte hier erstmal für Klarheit sorgen.
In der verbindliche Bestellbestätigung stand das vorgedruckte Kästchen "Re-Import" welches aber nicht angekreuzt ist.
Mir geht es auch darum ob die Dauer ein Problem ist? Weil ich den Wagen schon so sehr lange besitze.
Zitat:
Original geschrieben von PizzaService
@grüsse...Nach Kauf eines PKW stellt man erst nach ca. 1,5 Jahren fest, dass es sich DOCH um einen Unfallwagen handelt -
was vorher "verneint" wurde -
ist es möglich nach dieser Zeit noch zu reklamieren ?
***danke
PS
Es besteht ein Anfangsverdacht wegen BETRUGES! Meine Empfehlung: Strafanzeige erstatten. Polizei + Staatsanwaltschaft werden soweit wie möglich Ermittlungen beim Verkäufer und Vorbesitzer durchführen. Per Akteneinsicht kannst du über RA die Ermittlungsergebnisse einsehen und ggf. für zivilrechtliche Schritte nutzen. Betrug verjährt nach 5 Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ich denke hier mehr darüber nach, ob eine Wandlung überhaupt erstrebenswert ist!Wenn man davon ausgeht, dass der TE den Beweis des Nichtvorhandenseins einer zugesicherten Eigensschaft (Unfallfreiheit) erbringen kann. Was leicht möglich ist wenn der Vorbesitzer bestätigen kann, dass der Autogroßhändler von dem reparierten Unfallschaden Kenntnis hatte, wird gewandelt - aber doch nicht 1:1 !
Ergebnis: Das Auto bekommt der Händler zurück. Der Käufer aber nicht den vollen und entrichteten Kaufpreis.
Dieser wird gemindert um den Wertverlust der vom Käufer gefahrenen Kilometern.Nicht selten entwickelt sich das Interesse der Wandlung, bei Kenntnis dieses Abzugsbetrages, gegen Null.
Wenn der Unfallschaden absichtlich verschwiegen wurde, liegt ein Betrug vor. Dann besteht gem. § 823 II BGB iVm § 263 StGB ein SCHADENSERSATZANSPRUCH auf die Wertdifferenz, er muß das Fahrzueg nicht zurückgegeben.
Da ist was dran.
Ein erfahrener und hier im Thema sensibilierter Autogroßhändler wird sich eher nicht den Straftatbestand eines Betruges nachweisen lassen. Alltäglich endet ein solches Verfahren mit einer großherzigen Spende an die armen und barmherzigen Brüder und Schwestern und ...die eigenen Weste bleibt unbefleckt allerdings ohne Spendenquittung 🙁
In der Praxis verhält es sich so, dass die Vertragshändler und Autohäuser doch eine andere Philosophie verfolgen, wie ein Fähnchenhändler.
Im Kenntnis dessen, dass ein angekauftes Fahrzeug mit einem Vorschaden behaftet ist, wird so ein Fahrzeug erst einmal gar nicht angekauft.
Das können sich solche Unternehmen im täglichen Massengeschäft auch gar nicht erlauben.
helmuthauto wird das aus seiner Praxis sicherlich bestätigen können. 😉
Ich möchte hier wetten, dass sowohl der Großhändler in seinem Vertrag das Zauberwort "unfallfrei" stehen hat, genau so wie hier der freundliche Opelhändler, von welchem Das Fahrzeug gekauft wurde.
Das wäre wirklich mal Interessant, zu erfahren, wie man hier gegenüber den beiden gewerblichen Händlern einen Betrugsnachweis ableiten könnte.
Also, wenn hier einer betrogen hat, dann wäre es bestenfalls der Verkäufer, der das Fahrzeug an den Großhändler veräußert hat.
Sicher könnten die Polizei dann von Amts wegen, unter anderem wohl auch über die Wagnisdatei (?) Ermittlungen anstellen.
Und wenn man eine gewisse Person einem Schaden zuordnen kann, ist das sicherlich eine Möglichkeit hier Ansprüche an "seinen" Verkäufer zu stellen (der wieder dann an seinen usw...)
Aber, wass ist, wenn das Fahrzeug einen "Eigenschaden" hattte für den keine Versicherung gelöhnt hat und der sozusagen auch in "Eigenleistung vom Nachbarn" repariert wurde? 😎
Dann ist Essig.
Aber ein Versuch mag es schon Wert sein.
@PizzaService
fahr doch einfach mal zu deinem freundlichen und hau da mal auf den Putz. Drohe ruhig, wie hier vorgeschlagen, mit einer Strafanzeige.
Was hast du zu verlieren ?
eigentlich nix......
Du merkst dann ja, wie die Reaktion ist und bekommst evtl. sogar nähere Infos..... 🙂
Gruß Delle
Also, ich bin ja dafür, daß ein Kunde bei Unregelmäßigkeiten zu seinem Recht verholfen wird. Aber, mein lieber Prosecutor, nun bleib doch mal auf dem Teppich. Betrug ist immer vorsätzlich, und diesen gleich von vornherein zu unterstellen und mit dem dicken Hammer - sprich Anzeige, Staatsanwaltschaft etc.- zu drohen, ist doch wohl ein bißchen weit hergeholt. Ich denke, Dellenzähler hat in vernünftiger Weise dargestellt, wie im realen Leben die Abläufe sind und was man dem TE zuerst empfehlen sollte. Außerdem: es steht bisher nur ein vorheriger Unfallschaden zur Debatte. Das kann ebenso ein Bagatellschaden wie auch ein kräftiger Vorschaden sein, und auch die Art der Reparatur steht noch im Raum. Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt und mit viel finanziellem Aufwand in Vorleistung geht, sollte man doch erstmal versuchen, mit einfachen Methoden Licht in das Dunkel zu bringen. Wenn das gelungen ist, kann man über einen RA prüfen lassen, ob und welche Ansprüche bestehen. Und Vorsicht - Anwälte gewinnen immer, zumindestens finanziell.
Moin Moin.
Aus der Diskussion im allgemeinen halte ich mich hier raus.
Nachlackierte,evtl.sogar ein wenig gespachtelte Reparaturstellen,
kommen sogar bei Auslieferung eines Neufahrzeugs,und noch häufiger
bei Vorführwagen vor.
Ist häufig so,es kann sogar sein,das der Freundliche,bei einem Neufahrzeug
keine Kentniss davon hat.
Übrigens,bis ein Staatsanwalt einem Betrug nachgeht,braucht es mindestens
einen Überschlagsschaden,der als Unfallfrei verkauft wurde-so in etwa.
MfG.alrock01
PS. helmutauto hat es sehr schön ,meiner Meinung nach,
auf den Punkt gebracht.
Zitat:
Original geschrieben von regda
In der verbindliche Bestellbestätigung stand das vorgedruckte Kästchen "Re-Import" welches aber nicht angekreuzt ist.Mir geht es auch darum ob die Dauer ein Problem ist? Weil ich den Wagen schon so sehr lange besitze.
Weiß das keiner? 🙁
"Mein untenstehender Wagen ist seit 3 Jahren in meinem Besitz."
Nun, lieber regda, auch Juristen und Richter sind nur Menschen....... 😉
Was würdest du denn auf die Fragen antworten:
Warum ist ihnen denn dies erst nach drei Jahren aufgefallen?
Sie haben Ihr Fahrzeug optisch und technisch im Laufe Ihres Besitz getunt.
Dafür müssen sie die technischen Daten (Brief, Schein Zulassungsbescheinigung) beim Kauf der Teile vorgehalten haben.
Warum ist Ihnen, oder den Verkäufern* der Tuning Teile nicht aufgefallen, dass es sich hier um einen Re- Import Fahrzeug handelt.
Ist an den Papieren doch zu erkennen ?
Alles Klaro ? 😉
* von denen hast das doch auch bestimmt erfahren Gelle? 😉