Wer haftet bei Probefahrt?
Ich will mein altes Auto verkaufen, wenn jetzt jemand vorbeikommt zur Probefahrt und derjenige bei der Probefahrt einen Unfall baut wer haftet da der Fahrer oder der Fahrzeuginhaber?
wie kann ich mich da am besten absichern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@moe5k schrieb am 1. November 2017 um 07:19:14 Uhr:
würde in einem solchem Fall eigenlich eine private Haftpflichtversicherung des potentiellen Käufers greifen?
Sollte doch eigentlich, oder?
Nein. Dafür gibt es die sog. "Benzin-Klausel". Sonst würde sich jeder die Vollkasko sparen, das Auto auf Muttern zulassen und hinterher den selbst verursachten Schaden an die Verwandte auszahlen lassen.
Die Schäden am gegnerischen Fahrzeug zahlt natürlich die Haftpflicht des Fahrzeugs. Die Höherstufung müsste man dann vom Verursacher-Fremdfahrer einfordern. Das geht, immerhin gibt es die Schadensersatz-Paragrafen im BGB.
43 Antworten
Moin,
Ich glaube, dass verstehst du nicht ganz richtig und ganz aktuell kann das auch nicht mehr sein, denn mittlerweile muss der Schein nicht mehr zwingend mitgeführt werden (zumindest in NRW). Und die Überlassung an Dritte meint Personen, die ein abweichendes Interesse am Kennzeichen haben, aber eben in keinem betrieblichen Verhältnis mit dem Inhaber stehen. Eine Probefahrt und die Überlassung zur selbigen fällt nicht unter Dritte, sondern unter die oben genannten berechtigten Nutzer, die eben im Buch/Schein eingetragen zu haben sein. Deine Auslegung würde ich als Übertrieben bewerten. Aber - wenn du dich damit besser fühlst, dann mach es so, falsch ist es eher nicht. V.a. stell dir mal vor - ich habe einen Wagen mit roter Nummer über Nacht zur Probe bekommen - wäre für den Angestellten eine harte Sache gewesen ;-)
LG Kester
Für den Angestellten nicht, sondern dessen Chef!
Ich kenne die Leiterin der Zulassungsstelle bei uns persönlich, lt. Ihrer Auslegung ist jede Fahrt, wo kein Angestellter der Firma dabei ist, eine Fahrt DRITTER. Ich versteh es auch nicht, aber es ist so.
Bisher ist bei keiner meiner Probefahrten je ein Händler mitgefahren. (Bei uns in Ö. sind da meist blaue Taferl drann). Einzig die Fahrerlaubnis wurde kopiert. Aber bei uns im Ländle hat man auch noch mehr Vertrauen untereinander da gilt auch ein Wort oder Handschlag noch etwas!😉
Das ist sehr interessant.
Wir hatten dieses WoEnde so ein ähnliches Thema, da gings aber eher um Verleih.
Ist aber so round about dasselbe.
Ein Freund hatte seinen 3er BMW verliehen, an einen guten Bekannten - war auch nicht das erste mal. Nur dieses mal ging etwas schief. Beim Beschleunigen hats im Motorraum gekracht - kapitaler Motorschaden. Der Fahrer zückte nur mit den Schultern und sagte: Was soll ich machen, nicht meine Schuld. Dann ging es los, Schuldzuweisungen, Ablehnungen, ala: Du hast ihn gequält... Nein, hab ich nicht...
Am Ende waren sie keine Freunde mehr, am Ende bekam der Verleiher nicht einen Cent, er bekam garnichts... ...hätte ihm denn etwas zugestanden ? So ähnlich sollte es doch auch bei einer Probefahrt sein ? Oder ist das wieder was ganz anderes ?
Gruß Jörg.
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Es heißt nicht umsonst "Frauen und Autos verleiht man nicht".
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 6. November 2017 um 12:06:41 Uhr:
Es heißt nicht umsonst "Frauen und Autos verleiht man nicht".
Bist du dir da sicher?
Ich mein beim Thema Frauen! 😁
Manchmal würde ich meine auch verschenken. 😉
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 4. November 2017 um 19:21:56 Uhr:
Ich kenne die Leiterin der Zulassungsstelle bei uns persönlich, lt. Ihrer Auslegung ist jede Fahrt, wo kein Angestellter der Firma dabei ist, eine Fahrt DRITTER. Ich versteh es auch nicht, aber es ist so.
Das ist doch lebensfremd.
Ich hab kürzlich eine Probefahrt beim Händler mit einer roten Nummer gemacht, wie hier schon mehrfach genannt entsprechende Vereinbarung unterschrieben und gut. Eine weitere Probefahrt habe ich von einem Bekannten machen lassen (Auto stand weiter weg), ebenfalls Händler, da war es genauso.
Es kann doch nicht ernsthaft erwartet werden, dass jedes mal ein Mitarbeiter des Händlers mitfährt ... 😕
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 6. November 2017 um 12:10:48 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 6. November 2017 um 12:06:41 Uhr:
Es heißt nicht umsonst "Frauen und Autos verleiht man nicht".Bist du dir da sicher?
Ich mein beim Thema Frauen! 😁
Manchmal würde ich meine auch verschenken. 😉
Wow Nordmann, dann hoff mal darauf, dass SIE nicht mitliest...
...unser Schweigen ist natürlich käuflich, keine Angst 😁 😎
Passat99, normal sollte man(n) es so halten, aber wie das manchmal so ist.
Man wird gefragt, man mag nicht nein sagen... ...und schon passiert was 😠
Aber wie ist da die Rechtslage ? Kann man da am Ende etwas einklagen, wenn was schief geht ??
Beim Thema Rote Nummer hat sich einiges geändert, mein Spezl hat eine. Mal eben "schnell ein Auto holen" ist da nicht mehr drin, er darf da garnix mehr machen mit dritten, oder für dritte. Kann durchaus sein, dass ein Autohaus da ebenso reagiert, und Probefahrten nicht mehr ohne Begleitung machen darf.
Gruß Jörg.
Der Unternehmer verliert im schlimmsten Fall seine roten Kennzeichen und das ist bei einem Autohändler die Existenz!
Viele sind sich dessen nicht wirklich bewusst.
Die Bestimmungen sind definitiv verschärft worden.
Bei den richtig großen Sauereien wie Abgasskandal und Verbrauchsmanipulationen guckt der Staat weg und die Firmen ergaunern sich Milliarden, aber bei Probefahrten wird verlangt, dass ein Angestellter vom Händler mitfährt.
Tut mir leid, aber da komme ich nicht mehr mit.
Man kann auch jeden Kleinkram in unrelevanten Zusammenhang setzen.
Der Sack reis in China hat auch die Software in Deutschland manipuliert.
Gesetz ist Gesetz.
Der Staat verdient doch genug am Autokonzern. Warum sollten sie jemanden bestrafen, wenn sie selber Anteile an VW haben?..
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 6. November 2017 um 11:43:24 Uhr:
...
Der Fahrer zückte nur mit den Schultern und sagte: Was soll ich machen, nicht meine Schuld. Dann ging es los, Schuldzuweisungen, Ablehnungen, ala: Du hast ihn gequält... Nein, hab ich nicht......
Naja, jemandem sein Auto privat Zu verleihen und das mehrmals ist ohnehin gefährlich, weil es dann heißen kann, dass der jenige es eigentlich Gewerblich macht!
Wäre es ein Unfall, sind die folgen klar geregelt und leicht zu lösen.
Bei einer Motorschaden wird es schwierig, weil "war der Schaden" vorher schon da, sind es folge Schäden? Beweispflicht und Nachweisbarkeit wird hier sehr schwer werden!
Zitat:
@hasan_2007 schrieb am 8. November 2017 um 11:36:50 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 6. November 2017 um 11:43:24 Uhr:
...
Der Fahrer zückte nur mit den Schultern und sagte: Was soll ich machen, nicht meine Schuld. Dann ging es los, Schuldzuweisungen, Ablehnungen, ala: Du hast ihn gequält... Nein, hab ich nicht......
Naja, jemandem sein Auto privat Zu verleihen und das mehrmals ist ohnehin gefährlich, weil es dann heißen kann, dass der jenige es eigentlich Gewerblich macht!
Wäre es ein Unfall, sind die folgen klar geregelt und leicht zu lösen.
Bei einer Motorschaden wird es schwierig, weil "war der Schaden" vorher schon da, sind es folge Schäden? Beweispflicht und Nachweisbarkeit wird hier sehr schwer werden!
Man kann sein Auto doch so oft verleihen wie man will. Was soll da gewerblich dran sein?
Gruß,
der_Nordmann
Gewerblich wird es doch erst dann wenn man dafür Geld nimmt und dies die Regel ist!