Wer haftet bei Probefahrt?
Ich will mein altes Auto verkaufen, wenn jetzt jemand vorbeikommt zur Probefahrt und derjenige bei der Probefahrt einen Unfall baut wer haftet da der Fahrer oder der Fahrzeuginhaber?
wie kann ich mich da am besten absichern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@moe5k schrieb am 1. November 2017 um 07:19:14 Uhr:
würde in einem solchem Fall eigenlich eine private Haftpflichtversicherung des potentiellen Käufers greifen?
Sollte doch eigentlich, oder?
Nein. Dafür gibt es die sog. "Benzin-Klausel". Sonst würde sich jeder die Vollkasko sparen, das Auto auf Muttern zulassen und hinterher den selbst verursachten Schaden an die Verwandte auszahlen lassen.
Die Schäden am gegnerischen Fahrzeug zahlt natürlich die Haftpflicht des Fahrzeugs. Die Höherstufung müsste man dann vom Verursacher-Fremdfahrer einfordern. Das geht, immerhin gibt es die Schadensersatz-Paragrafen im BGB.
43 Antworten
Das bleibt Dir überlassen. Ich guck mit die Leute immer an und entscheide dann, ob ich mitfahre oder nicht. Hängt ja auch vom Fahrzeugwert ab. Meinen Corsa C würde ich eher jemandem alleine überlassen, als meinen Buick 😉
Auf jeden Fall musst Du bei der Probefahrt mit dabei sein!!!
Lass niemals jemanden fahren ohne dass du im Auto bist!!!
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Und dann gibt es wieder die Leute, die ein Auto NICHT kaufen, wenn sie nicht alleine eine Probefahrt machen können. Muss jeder selbst wissen, welches Klientel das Auto kaufen soll.
P.S. Ich würde auch immer mitfahren.
Dann kriegt derjenige mein Auto eben nicht. Gerade bei leistungsstarken Autos gibt es ja regelrechte Probefahrttouristen.
Man muss nur mal überlegen was alles passieren kann:
- Auto wird gestohlen, Ausweis war gefälscht
- Teile werden ausgebaut/ausgetauscht
- Illegale Rennen werden gefahren
Und so weiter und so weiter. Kann natürlich auch alles gut gehen. Aber allein die Vorstellung, meiner Versicherung erklären zu müssen wie das Auto auf der Probefahrt verschwand... nein Danke
Um welches Fahrzeug dreht es sich denn? Wenn ich 1000 € ausgeben will, werde ich bei diesem Verkäufer sicher kein Fahrzeug kaufen...
Zitat:
@Knergy schrieb am 3. November 2017 um 15:29:00 Uhr:
Um welches Fahrzeug dreht es sich denn? Wenn ich 1000 € ausgeben will, werde ich bei diesem Verkäufer sicher kein Fahrzeug kaufen...
Warum nicht?
Von mir aus kann der Verkäufer auch dabei sein, wenn ich auf die Bühne Fahren will - sofern er damit einverstanden ist. Ist er das nicht hat er ev. was zu Verbergen.
Und klar - bei einem 1000.- Eur Auto dürfen Mängel und auch Rost vorhanden sein - Bei genauer Durchsicht geht es dabei eher um - sind davon kritische Stellen betroffen und wie hoch ist der Rep. Aufwand.
Daß ein Privat VK jetzt nicht unbedingt zustimmt allein eine Probefahrt zu machen verstehe ich voll und ganz. Auch wenn der Karren nicht mehr viel Wert ist.
Auf die ganzen Scherereien was man hinterher hat, wenn ein Fremder damit Ordnungswiedrigkeiten und ev. sogar eine Straftat ohne Dein Wissen während der Probefahrt macht und dies anschließend bestreitet, würde ich auch Verzichten können.
Wenn der VK mitfährt finde ich das also gar nicht so schlecht - würde den Wagen wenn er passt auch Kaufen!
Wenn ein Unfall bei einer Testfahrt mit einem Wagen von einem privaten Verkäufer verursacht wird, übernimmt die Versicherung des Verkäufers den Schaden. Oftmals geht dies mit der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und einer Selbstbeteiligung einher. Diese Kosten vom potentiellen Käufer erstattet zu bekommen, ist oftmals aber schwierig. Daher ist es ratsam, vorab eine schriftliche Vereinbarung darüber aufzusetzen, die die Haftung im Falle eines Schadens klärt.
Aus Verkäufersicht ist es ebenso ratsam, vorab zu überprüfen, an welche Bedingungen die Versicherungspolice geknüpft ist. Manche Verträge schließen bestimmte Nutzer aus und enthalten keine Ausnahmen für Probefahrten. Bei einem Unfall während der Probefahrt greift dann möglicherweise der Versicherungsschutz nicht und es droht großer Ärger.
Moin,
Die Haftpflicht reguliert den Schaden, sofern notwendig. Die REGULIERT übrigens immer in so einem Fall. Schlimmstenfalls ist eine Vertragsstrafe fällig. Leistungsfrei wird ALLERHÖCHSTENS die Kasko und selbst das ist hier eher zweifelhaft, sofern man sich grundsätzlich davon überzeugt hat, dass der Fahrer fahren durfte und fahrfähig war (also nicht offenkundig betrunken, betäubt oder ähnliches).
Den Schaden den man selbst erleidet (Fahrzeug, Rückstufung usw .) kann man beim Fahrer einklagen, die Frage ist halt - ist bei dem was zu holen.
LG Kester
Nur mal so am Rande:
Bei einem Händler MUSS eigentlich sogar ein Angestellter mitfahren.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 4. November 2017 um 10:19:35 Uhr:
Nur mal so am Rande:Bei einem Händler MUSS eigentlich sogar ein Angestellter mitfahren.
Und warum liess mich mein BMW-Händler 2mal eine Probefahrt machen, ohne eine Begleitperson an meiner Seite?
War es ein zugelassenes Vorführfahrzeug oder ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit roten Kennzeichen?
Bei Letzterem riskiert der Händler seine roten Kennzeichen!
Zitat:
@d118bmw schrieb am 4. November 2017 um 10:31:26 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 4. November 2017 um 10:19:35 Uhr:
Nur mal so am Rande:Bei einem Händler MUSS eigentlich sogar ein Angestellter mitfahren.
Und warum liess mich mein BMW-Händler 2mal eine Probefahrt machen, ohne eine Begleitperson an meiner Seite?
Da kann ich mich nicht mehr daran erinnern, habe aber auch nicht darauf geachtet. Es waren auf jeden Fall 2 Vorführer, die ich gefahren habe. Unterschrieben hatte ich einen Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung.
Ein Vorführwagen ist ja zugelassen = normalerweise kein Problem, diese werden ja auch schonal als Werkstattersatzwagen genutzt.
Bei einem Gebrauchten, der nicht zugelassen ist, ist das Ganze viel komplizierter.
Im Anhang mal die aktuellste Belehrung für die roten Kennzeichen.