Wer fährt 80+ auf AB in A und Slo?
Nun stelle ich kurz vor Abreise fest, dass wir nun im schweren Gespannbetrieb (über 3,5T) angekommen sind und das heißt in Österreich und Slowenien 80km/h max., dabei habe ich doch extra stärkeres Fahrzeug gekauft um nicht mehr die Berge hoch zu Kräppeln 🙁
Aber aus meinen Beobachtungen heraus hält sich daran doch keiner oder?
Ja ich weiß, bei Erwischen bin ich selbst schuld.
P.S.: man merkt ich habe noch große Hoffnungen nicht im Stau zu enden 😉
Beste Antwort im Thema
Ich bin seit ca 2 Millionen km mit 80 km/h auf den internationalen Autobahnen unterwegs. In der Ebene immer im Fluss mitschwimmen, am Berg wird dann überholt, wenn es erlaubt ist und es die Leistung des eigenen Fahrzeug zuläßt. So bin ich bis jetzt immer entspannt ans Ziel gekommen, auch in den Urlauben mit dem Wohnwagen. Mit 100 km/h auf der mittleren oder linken Spur den Bremser zu spielen ist mir zu stressig.
Gruß Jan
81 Antworten
Sehe ich nicht als Ausnahme.
Wohnwagen aus der gekauften Serie werden typisch mit gratis Aufllastung 1350 kg und satter Zuladung verkauft. Völlig ausreichende und viel genutzte Zugwagen sind Kompaktklasse Golf, Octavia, Astra u. ä. mit üblicher Motorisierung (um die 80 kW). Die würden - wenn nicht mit schweren Extras vollgestopft - unter die Regelung fallen, wenn sie denn noch gilt und von der sie nichts erfahren, wenn sie sich auf die großen Automobilklubs verlassen. Keine Ahnung, wie häufig das kontrolliert wird (ist ja nicht augenscheinlich). Ich möchte es einfach verbindlich wissen und kriege auch raus, ob das Gesetz so lautet. wie es die Regierung im RIS veröffentlicht hat (eben seit 2014 anders ohne diese Einschränkung gefasst, wenn nicht falsch ins Netz gestellt).
ein typischer Zugwagen der Kompaktklasse wäre m.E. aktuell ein Golf 2L-TDI und der wiegt gut 1350kg ohne Sonderausstattung.
Ein Kompakt-Modell mit 80kW halte ich nicht unbedingt für ein typisches Zug-Fz und ein Benziner mit 80kW noch weniger. Ein Kompakt-Benziner mit 80kW darf teilweise gar keine 1350kg (und ohne Einschränkungen) ziehen.
Die älteren Kompakt-Modelle, vor allem von Opel (Astra) waren sogar noch schwerer, als die aktuellen.
Gibt es wirklich viele Wohnwagen mit ausgerechnet 1350kg zul GG?
Sind WoWa mit glatten 100kg-Schritten beim zul GG nicht häufiger?
Das ist doch völlig wurscht, ob es einige, viele , vorwiegen oder fast alle sind. Hobby verkauft die kleineren Klassen nun einmal massenweise mit einer zGM aufgelastet gratis auf 1.350 kg. Ist nun mal einfach so. TÜV macht übrigens Ablastungen nur in 10er Schritten. Ja auch wurscht - aber weshalb?
Ich habe nicht geprüft, ob der Octavia nun im Vergleich zu seinen Brüdern Golf VIi/Audi A3/Leon bzw. Astra und Co. ein ausgespochener Leichtbau ist. Für die 3,5 t zul. Gespannmasse wäre noch Luft. Warum man mehr Leistung brauchen sollte - keine Ahnung. Unser 1200 kg Hobby in den 80ern lief mit dem 75 PS Saugdiesel-PS-Golf III prima - damit haben wir jeden Pass locker geschafft und keinen Wunsch nach mehr gehabt (weder das Motörchen noch ich bekommen einem Minderwertigkeitskomplex, wenn wir die 80 km/h an einer 5+ Prozent Autobahnsteigung mal nur im 4. halten können). Wer sonst keinen Spaß dran hat, kauft eben mehr PS. Mache schaffen ja unter 150 PS den Weg zur Arbeit nicht.
Aber bitte , bitte keine Diskussion, wie viele PS richtig sind. Das macht doch jeder mit sich und seinem Geldbeutel selber aus.
Grundsätzlich stehen an jeder Landesgrenze große Tafeln auf denen die Tempolimits angegeben sind, auch die mit Anhänger. Nachdem ich in der Regel zu faul bin vor dem Urlaub nachzusehen ob es da wie in D Ausnahmen wie die 100erter Regelung gibt, verlasse ich mich einfach auf die Schilder.
Wenn auf so einem Schild steht KFZ mit Anhänger 80, dann fahre ich eben um die 80, ich bin im Urlaub nicht auf der Flucht und es gibt auch kaum Länder außer Frankreich die mir einfallen in denen man schneller fahren darf.
Wer außerdem Ösiland von nord nach süd, oder umgekehrt durchquert redet da von ca 130 Kilometern und nach Ösiland kommt Italien da darf man auch nicht schneller, also was soll die Aufregung um des Kaisers Bart, auch in allen anderen Ländern die an Austria angrenzen geht nicht mehr als 80.
Beruhigt euch ihr habt in der Regel Urlaub wenn ihr Ösiland passiert, ohhhhhhmn, ohhhhhhmn, entspannen, mit 80 macht ihr nix verkehrt und kommt kaum später am Urlaubsziel an. ;-)
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Zitat:
@Taxler222 schrieb am 27. August 2016 um 06:06:27 Uhr:
Beruhigt euch ihr habt in der Regel Urlaub wenn ihr Ösiland passiert, ohhhhhhmn, ohhhhhhmn, entspannen, mit 80 macht ihr nix verkehrt und kommt kaum später am Urlaubsziel an. ;-)
Ich richte mich nach etwa vorhanden Schildern (welche Anhänger sehr häufig nicht berücksichtigen), wenn ich sie sehe. Lieber aber nach den Unterlagen, welche die großen Automobilklubs veröffentlichen (kann mich nicht erinnern, an der österreichischen Grenze jemals den hier diskutierten Hinweis gesehen zu haben) . Und die sollten eben stimmen und sie tun es allesamt nicht, wenn es die hier diskutierte Regelung (noch) gibt. Nur darum geht es und nicht um den abgelutschten Fluchtspruch. Der Aufgeregte hat doch aber eh versprochen, das Forum endgültig zu verlassen. Er braucht also dein Ermahnung nicht.
@Taxler222:
Zitat:
Wenn auf so einem Schild steht KFZ mit Anhänger 80, dann fahre ich eben um die 80, ich bin im Urlaub nicht auf der Flucht und es gibt auch kaum Länder außer Frankreich die mir einfallen in denen man schneller fahren darf.
und wenn das Schild nicht da steht, fährst du trotzdem weiter 80km/h, obwohl es eventuell gar nicht nötig ist?
Die jeweilige landestypische Maximalgeschwindigkeit von Anhängern inkl. der Besonderheiten (100km/h-Regelung) muss man vorher wissen. Selbst bei Überqueren der Landesgrenze wird so etwas m.E. nicht erwähnt.
Fahre bloß nicht nach Dänemark und benutze Landstraßen, denn da bist du mit deinen Standard-80km/h dann definitiv bereits zu schnell und ich meine, dass auch dieser Hinweis nicht an der Landesgrenze zu erkennen ist.
Zitat:
Wer außerdem Ösiland von nord nach süd, oder umgekehrt durchquert redet da von ca 130 Kilometern und nach Ösiland kommt Italien da darf man auch nicht schneller, also was soll die Aufregung um des Kaisers Bart, auch in allen anderen Ländern die an Austria angrenzen geht nicht mehr als 80.
mit der Argumentation (nur 130km) versteht man es dann überhaupt nicht mehr, dass Leute täglich, bei viel kürzeren Strecken nahezu latent schneller fahren, als sie dürfen. das bringt sogar noch sehr viel weniger und trotzdem ist es tägliche Praxis.
Mich stressen 100km/h mit dem WoWa nicht mehr, als 80km/h. Bei echten (legalen) 80km/h habe ich ständig LKw am WoWa-Heck, die dann, nach dem Überholen z.Teil abenteuerlich eng wieder einscheren und bei 100km/h muss ich öfters überholen.
Für mich ist wichtig, dass ich diese insgesamt nervigen Autobahntouren so schnell wie möglich hinter mich bringen kann, denn Spaß macht das aktuell wirklich nicht und wenn Österreich ca 15 Minuten ohne erhöhten Stress schneller "bewältigt" werden kann, stecke ich diese "gewonnene" Zeit lieber in eine längere Pause oder freue mich, dass ich, wenn auch nur minimal, schneller am Tagesziel bin.
Aha - du bis also auf der Flucht (kleiner Scherz über diesen saublöden, inhaltslosen, missionarischen Foren-Dauerspruch).
Zitat:
@situ schrieb am 27. August 2016 um 12:52:08 Uhr:
Aha - du bis also auf der Flucht (kleiner Scherz über diesen saublöden, inhaltslosen, missionarischen Foren-Dauerspruch).
ne, auf der Flucht nicht.
Vielleicht sollte Taxler von der Möglichkeit Gebrauch machen, nur mit 60km/h auf der AB zu fahren, damit das Ganze noch etwas relaxter wird und garantiert nicht der Eindruck entstehen kann, auf der Flucht zu sein...
Ich weiß nicht sicher ob es hier wirklich darum geht irgendwelche Vorschriften herauszufinden, oder schlicht und ergreifend um iTüperlscheißerei und Rechthaberei?
Wer alles zu 100% wissen will, der sollte sich an die zuständigen Stellen wenden,(nicht an Autoclubs), dann weiß er es sicher und belegbar, also wo ist das Problem?
Taxler - möchtest unbedingt das letzte Wort haben?
Es wird immer lustiger. Du hast es immer noch nicht kapiert. Die Hoffnung schwindet, dass es dir gelingen wird.
Ein Ministerium ist ganz sicher nicht dazu dazu, ein paar 10.000 Autofahrern jährlich zu erklären, welche Vorschriften gelten. Und wird es auch nicht tun.
Es veröffentlicht Gesetze - in Österreich im RIS. Hast du es dort (!!!) gelesen - wahrscheinlich auch nicht. Erkennst du jetzt das Problem? Und wer es hat?
Hallo,
meines Wissens und das natürlich ohne Gewähr gibt es in Österreich folgende Bestimmungen:
Bei einem Gespann mit gebremsten Anhänger wo das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und das zulässige Gesamtgewicht des PKW nicht höher als 3500 kg sind und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des PKW nicht übersteigt reicht der Führerschein B und somt gilt Tempo 100.
Bei einem Gespann mit gebremsten Anhänger wo das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und das zulässige Gesamtgewicht des PKW nicht höher als 3500 kg sind und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des PKW übersteigt benötigt man den Führerschen BE und somit gilt Tempo 80.
Bei allen Gespannen über 3500 kg benötigt man BE und es gilt immer Tempo 80.
Bei einem leichten ungebremsten Anhänger bis 750 kg gab oder gibt es noch eine Außnahme, dass man mit einem PKW der z.B. 3200 kg Gesamtgewicht hat noch einen Anhänger mit 750 kg ziehen darf, das ganze mit Führerschein B und auch Tempo 100.
Das schöne daran ist, wenn ich mir einen schwereren Zugwagen kaufe und somit über 3500 kg komme, darf ich aus Belohnung nur noch 80 fahren. Super Gesetze oder?
Aber im Grunde genommen ist es so, dass ein aufgelasteter WW nicht von außen zu erkennen ist. Wenn nicht gerade ein SUV als Zugfahrzeug dient wird man mit Tempo 100 kaum Probleme bekommen. Die Freunde vom Trachtenverein müssten ja bei jedem Gespann die Geschwindigkeit messen, anhalten und dann anhand der Papiere schauen ob es zu einer Straftat gekommen ist oder nicht.
mfg aus Österreich.
Ps: und ich mag unsere deutschen Nachbarn!
Darum geht es seit langem nicht mehr. Sondern um den Widerspruch zwischen im RIS veröffentlichen Gesetz (welche die Änderung der Führerscheinklasse B wiedergibt) und einer "quasioffiziellen Tabelle", die das nicht tut, aber auf dieses Gesetz verlinkt.
Eine Klärung steht noch aus. Wenn du Mitglied des ÖAMTC bis, kannst du ja eine Klärung versuchen (Nichtmitglieder erreichen den Klub nur über das Formular, für welches es keine Eingangsbestätigung und auch keine Antwort gab).
Alle Details im Thread weiter vorne.
Ich weiß nicht, doch wie es scheint hat nur Situ ein wirkliches Problem damit. ;-)
Jeder Andere fährt einfach 80, oder 100, oder was er will und wartet ob er irgendwann die nächsten 20 Jahre mal aufgehalten und aufgeklärt wird. ,-)
🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 1. September 2016 um 14:03:59 Uhr:
Ich weiß nicht, doch wie es scheint hat nur Situ ein wirkliches Problem damit. ;-)Jeder Andere fährt einfach 80, oder 100, oder was er will und wartet ob er irgendwann die nächsten 20 Jahre mal aufgehalten und aufgeklärt wird. ,-)
Jeder andere schon mal nicht:
Ich fahre 100km/h nur dort, wo ich es darf...
Da mich die von @situ genannten österreichischen "Feinheiten" nicht zu interessieren brauchen, habe ich auch kein Problem damit.
Wenn ich "betroffen" wäre, würde mir an einer Klärung allerdings gelegen sein.