Wer darf was eintragen? DEKRA, FSP..??

VW Golf 1 (17, 155)

hallo leute!!

ich bräuchte dringend infos zum thema tüvven.

ich habe oft von §19- und §21-abnahmen gelesen aber was ist da der unterschied?? und für mich heute nachmittag wichtig: Wer darf Was eintragen? gewinde-felgen-lenkrad-abnahme..muss ich damit zwingend zu ner dekra oder kann mir sowas auch fsp, küs...etc. eintragen? oder vielleicht zu nem reifenhändler o.ä.? oder dürfen die nur pippifax eintragen (Einarmwischer oder gurte und so'n zeugs)

Bin für jede Hilfe dankbar, weil muss zugeben, mit dem thema habe ich noc nicht sooo viele erfahrungen..

Greetz!

15 Antworten

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.

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