Wenn man Bremsanlage umbaut muss man die beim TÜV eintragen lassen?

Mercedes C-Klasse W203

Hi,

wenn ich von der normalen Bremsanlage auf Sportpaket oder AMG umrüsten möchte.
Kann ich das ohne TÜV abnahme tun oder muss ich das dann abnehmen lassen? Es sind ja alles original MB Teile.

Hoffe mir kann jemand helfen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pfeo



Zitat:

Original geschrieben von nepu123


Seit wann lassen rechtliche Fragen Rückschlüsse auf die handwerkliche Befähigung zu?

Außerdem bleibt die Frage im Raum stehen, ob der Themenstarter überhaupt selber Hand anlegen will. Dort steht "wenn man" und nicht "wenn ich"........

danke nepu123 und pfeo und zu dir tobias37

schreib du besser gar nix wenn du von nicht´s eine Ahnung hast.

Wenn ich dein Bild irgend wo sehe bin ich jedes mal auf´s Neue gespannt was du dieses mal wieder für einen Müll von dir gibst. Ich habe bis jetzt noch nicht einen sinnvollen Beitrag von dir gelesen.

Damit ist das Thema für mich auch beendet und du brauchst dazu auch gar nichts zu schreiben.

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Keine der gegebenen Antworten erhebt den Anspruch auf Rechtsverbindichkeit. Ich sehe das hier locker und gebe auch mal eine nicht fundierte Meinung von mir und lasse mich gerne belehren.
Nepu, der sehr gerne im "Kindergarten" ist

Welchen Sinn soll dann eine Antwort auf o.g. Frage haben?
Ich glaube ja? Oder doch nicht? Oder wie oder was?
Die Frage war doch ganz klar formuliert, deshalb kann man doch nicht mit wischiwaschi antworten.
Ich klinke mich hier mal aus

Gruß nosmoke

Ich versuche es mal mit ganz einfacher Visualisierung - auch wenn du dich ausgeklinkt hast.

Diskussionsforum
Motor-Talk

Und so wird ein Forum definiert:
Ein Internetforum (lat. forum, Marktplatz), auch Diskussionsforum, ist ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. ....

Quelle Wikipedia

Zitat:

Original geschrieben von nosmoke


Fast alle Antworten hier zeugen von Unkenntnis und Ignoranz!
Könnte, müßte, sollte, vom Gefühl her, usw. sind keine rechtsverbindlichen Aussagen! Der Fahrzeughersteller hat nach "Richtlinie 70/156/EWG für Fahrzeughersteller" eine Typzulassung erworben. Das steht auch im KFZ-Brief. Änderungen,die diese Typzulassung betreffen, sind prüf und genehmigungspflichtig!
Und im Übrigen, wer will im Falle eines tödlichen Unfalles dem Staatsanwalt beweisen, dass die Änderung an der Bremsanlage nicht ursächlich für den Unfall war?
Es ist wie im kindergarten hier!

nosmoke

BINGO, schön auf den Punkt gebracht 😁😁😁

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