ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Wenn ich das zur Polizei sage

Wenn ich das zur Polizei sage

Themenstarteram 15. April 2018 um 19:41

Mein frage ist ob ich mein Roller bekomme weil ich muss bist 27 April in mein Land sein weil ich da mein schule weiter machen möchte und nix in Deutschland,wenn ich das zur Polizei sage das ich das muss lassen die mein roller raus aus die sache und mich auch und die würden mich nie wieder auf Straße sehen weil ich nix in Deutschland bleiben kann... Ich hab richtig Angst das ich mein schatzien nix züruck bekomme,und ich habe vor auch gesagt zur Polizei noch bei dem Kontrolle das ich weg Muss am 27 April!!!

Beste Antwort im Thema

Bis 27. April wird das sowieso nichts. Bis du noch kein Bescheid bekommst was sie dir vorwerfen und du deine Buße nicht bezahlt hast gibt es nichts zurück.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Hierzu solltest du dich mit einem Moderator in Verbindung setzen, damit du deinen ursprünglichen Thread zum Thema nutzen kannst, sobald dieser wieder freigegeben ist.

https://www.motor-talk.de/forum/erwischt-t6323210.html

Bis 27. April wird das sowieso nichts. Bis du noch kein Bescheid bekommst was sie dir vorwerfen und du deine Buße nicht bezahlt hast gibt es nichts zurück.

Es gibt bestimmt noch mehr Möglichkeiten in Dein Land zu kommen als mit diesem ganz speziellen Roller.

Hol den Roller doch später wieder ab.

Wenn der Roller als Beweisstück einer Straftat gilt, wird die Polizei ihn bestimmt nicht einfach vorzeitig rausrücken. Sie würde sich damit nämlich selber strafbar machen.

Solche "Deals" mit der Staatsanwaltschaft (nicht mehr Polizei) - kann praktisch nur ein Anwalt für Dich aushandeln.

In gewisser Weise dient der Roller auch als "Pfand" bzw. "Aufwandsentschädigung" (spätere Versteigerung zugunsten der Staatskasse).

Du bist Deutschland nämlich noch bis zu 1 Jahr Gefängnis schuldig. Nebst diversen Gebühren!

Sonst würde ja jeder Kriminelle sagen "ich muß dringend weg" (und denkt sich dabei "leckt mich am A*").

Sei froh, dass Du überhaupt gehen darfst. Das ist wohl nicht in jedem Land so selbstverständlich!

Du kannst zu der Polizei sagen was du willst,der Verstoß ist Fakt und nicht verhandelbar,nur der Richter gibt das Strafmaß dir und so lange musst du warten.

Ät über mir. Man kann auch mal seine Finger von der Tastatur lassen und man muss annehmen, dass o.g. Treat wegen 1A-Kindergarten geschlossen wurde. Wenn es ein Troll ist, dann wäre es sinnvoll ihn nicht zu füttern, was einige hier nicht lassen können...

Finger-weg

Ich habe hier mal unpassende Beiträge entfernt. Um nicht dem nächsten Thread das Schloss zu verpassen und da es nicht im Guten geht

@1a_Rollerdoc - Du hast für diesen Thread jetzt eine amtlich verordnete Sendepause. Ich kann Dich nur dringend darum bitten, diese einzuhalten und Dich eines anderen Auftretens zu befleißigen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Wenn ich das zur Polizei sage