Wenn der Polo liegen bleibt ? ADAC ? Schutzbrief ? VW-Mobilitätsgarantie ?..

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo zusammen,

was ist denn die günstigste oder sinnvollste Lösung für den Fall:
Wenn der Polo liegen bleibt ? (Polo fährt nicht mehr)

ADAC ? (Mitgliedschaft oder so anrufen und dann selbst zahlen)

Schutzbrief ? z.B. von der HUK (ist das hier überhaupt abgedeckt oder schleppen die nur bei Unfall dann kostenlos ab ? - Versuchen die überhaupt mein Auto zu richten ? (letztens hörte ich, dass die Versicherungen diese Leistung billiger als der ADAC anbieten würden - vielleicht heisst diese Leistung dort auch anders)

VW-Mobilitätsgarantie ? - dann brauche ich doch gar keinen ADAC oder eine andere Versicherung.

Andere Automobilvereine ? (welche ?)

Grüße
Braver Polo

Beste Antwort im Thema

Wollte heute morgen mit meinem nagelneuen Golf losfahren. Motorsteuerung hat geblinkt, starker Leistungsverlust und ein Schleifen beim Fahren. Dann hab ich mir gedacht "ADAC oder VW-Notdienst?" Bin ADAC-Plus Mitglied, allerdings fiel meine Wahl auf VW wegen Mobilitätsgarantie (diese gilt nicht, wenn man den ADAC holt!) und bestehender Garantie/Gewährleistung.

15 Minuten nach dem Anruf stand dann der Audi Notdienst vor der Haustür und hat sich mein Auto angeguckt. Nach 2 Minuten war klar, dass ein Marder das halbe Auto aufgefressen hat 😁 Der nette Herr hat dann ein paar Kabel provisorisch gefixt, sodass ich ganz vorsichtig zum nächsten Händler (paar Hundert Meter nur) fahren konnte. Anschließend hat mich der Notdienst dann noch nach Hause gefahren und mir den genauen Ablauf erklärt. Sicherlich kommt da jetzt ne Rechnung, da es kein Gewährleistungsfall war. Fazit: Ich kann nicht über den VW-Notdienst klagen. Waren schnell da, professionell und haben mich nach Hause gebracht.

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Zitat:

Original geschrieben von BeXPerimental


Formatiert doch bitte eure Beiträge leserlich, ich hab echt probleme auseinaderzuhalten was noch Zitat ist und was neu dazu kam 🙁

Der VW-Service ist schon klasse, also abgeschleppt wird man nicht zwangsläufig, man bekommt erstmal vor Ort ne Diagnose - im Normalfall kostenlos! - und dann wird besprochen wie man weiter verfahren will. Bei Marderschaden greift die Mobilitätsgarantie nicht komplett, da werden dann Anfahrt/Abschleppen/Diagnose übernommen.

Zum Geschäft mit den Batterien will ich nix schreiben, mir ist das ganze zu Nebulös und ich hoffe dass da zwischen Sensationsgier der Presse und Beschwichtigung seitens ADAC irgendwann doch noch die Wahrheit ans Licht kommt. Tatsache ist leider, dass etliche Werkstätten sehr gerne mit dem Verkauf von Batterien abzocken, und das aufs übelste.

Tja, mancher hat das mit dem Zitieren noch nicht so ganz raus... 😉

Ich selbst hab gar nichts gg. die Mob-Garantie und sicherlich benötigt man nicht zusätzlich noch eine ADAC-Mitgliedschaft, solange man die Mob hat, also solange man die Vertragswerkstatt noch besucht.
Aber das macht eben nicht jeder auch noch im 15. Jahr, selbst ich nicht (außer bei Dingen, die ich nicht selbst machen kann oder will oder dafür keine Zeit habe..., im 14. Jahr allerdings, siehe Signatur..😁)

Fraglich ist auch, was im höheren Fahrzeugalter unterm Strich dann günstiger käme:
Wartung + Rep. weiterhin bei VW inkl. Mob-Garantie
Wartung + Rep. irgendwo anders, dafür kostenpflichtige ADAC-Mitgliedschaft

Nach Nutzung der Vertragswerkstatt (wg. Garantie / Gewährleistung / Kulanz / Garantieverlängerung / Leasing etc.) ist der ADAC, trotz allg. Kritik, in der der ADAC momentan steht
(allerdings wg. ganz anderer Dinge, die u.a. dazu führten, dass Golf-Fahrer immer meinen, sie führen das beste: Ich lese gerade, dass der Golf per Manipulation beim ADAC zum Lieblingsauto geworden sei...), durchaus hilfreich!

Meine persl. Erfahrungen und die im Bekannten- und Verwandtenkreis sind jedenfalls durchaus positiv, was die ADAC-Pannenhilfe anbelangt.
Als vor 2 Jahren nach 1 Tag abgeklemmter Batterie meine WFS herumgesponnen hat, hat der Pannenhelfer sich wirklich ausdauernd um eine Problemlösung gekümmert (trotz mehrfach verwehrtem Zugang zum Fahrzeugsystem) und final das ganze vor Ort doch noch in den Griff bekommen.
Kein Anlass, mir eine neue Batterie verkaufen zu wollen, denn mit seiner Start-Hilfsbatterie ging´s auch erst nicht.
Die genannten Provisionsprozente für den Batterieverkauf durch den Pannenhelfer halte ich auch für zu gering, dass hier die Anreize übergroß gewesen sein könnten, m.M.n.
Da kenne ich aus Werkstätten ganz andere Nummern, angefangen von der Batterie, die neu verkauft wurde (es aber gar nicht war, also weder neu noch die eigentlich Fehlerursache...) bis hin zu angeblich verbauten neuen Anlassern, die gar nicht verbaut worden sind...
Und die Nummer mit der Bremsflüssigkeit kennen wir ja alle! In Werkstätten immer gern genommen, für den ADAC Pannendienst uninteressant. 😉

Vor Jahren bin ich mal mit einem älteren Golf-Modell auf der Rückfahrt eines Föhr-Urlaubs mit defekter LiMa liegengeblieben. Der Defekt kündigte sich bereits auf der Hinfahrt an (Ladekontrollleuchte...) und ich hoffte, es noch bis HH zu schaffen, aber Irrtum. Der ADAC-Pannendienst hat mich Sonntag Abend in eine Werkstatt geschleppt, dort war eine passende LiMa vorrätig (zuvor telefonisch abgecheckt) und wurde sofort verbaut. Unterm Strich hat mich das die LiMa mit Einbau gekostet, beides war in der Summe weit günstiger als bei der VW-Vertragswerkstatt und deren hohen Teile- und Arbeitspreisen.
Da kann man, finde ich, nicht meckern, wenn man ein älteres Auto fährt. Weiterfahrt auf eigener Achse, LiMa vom Markenhersteller / OEM, alles gut.

Von daher hoffe zumindest ich, dass bei aller momentanen Berichterstattung über die Ranking-Mauscheleien, Privatflüge und Protzbauten etc. die Leute bzw. der Autofahrer das nicht in einen Topf schmeißen / schmeißt mit dem sehr guten Pannendienst.
Wer sich jemals als Werkstatt-Mechaniker im Außeneinsatz im Winter (so wie früher ich von Zeit zu Zeit) mal den Arsch und vor allem die Pfoten abgefroren hat inkl. nöliger Kundschaft, der weiß, was die ADAC-Pannendienstler Tag für Tag draußen leisten! Davor kann ich, aus eigenem Vergleich und Erleben, wirklich nur den Hut ziehen!

Und, nein: Ich arbeite nicht beim ADAC.
Aber ich bin Mitglied, seit 1985.

Hallo zusammen,

jetz habe ich diesen Thread wieder entdeckt und festgestellt, dass die Mobilitätsgarantie von VW ja leider NICHT ausreicht, wenn man einen Unfall hat und das Auto nicht mehr fahrbereit ist und in die Werkstatt geschleppt werden muss. Dann muss man entweder selber zahlen, oder einen Schutzbrief der Versicherung haben. Diesen Schutzbrief hatte ich dummerweise abgewählt um mir die 8.-- € zu sparen, da ich dachte, dass ich ja die VW Mobilitätsgarantie habe. Jetzt gibt es aber Fälle, wie nach einem Unfall, wo man man mit dem Auto nicht mehr weiterfahren kann und VW ja damit nichts zu tun hat. Jetzt muss ich wohl die 250.-- € Abschleppkosten selber zahlen. Jetzt werde ich wohl doch den Schutzbrief der Autoversicherung abschliessen.

Viele Grüße
Braver Polo

Naja, ist doch eigentlich logisch so. Die Mobilitätsgarantie nach Durchführen der Wartung durch eine VW Werkstatt bezieht sich ja auch auf Sicherheit vor einer Panne durch Defekte, was maßgeblich durch den Fahrzeugzustand beeinflusst wird. Eine Unfallbeteiligung wird in erster Linie durch den Fahrer beeinflusst. Da hat ein Wartungsdienst in der Regel keinen Einfluss drauf.

Wären Abschleppkosten nicht Teil der Schadenssumme durch den Unfall? Müsste dafür ggf. nicht die gegnerische Versicherung zahlen (je nach Schuldfrage natürlich)? Wie ist es bei Vollkasko bzgl. Abschleppkosten, wird dann die Schuldfrage irrelevant?

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 2. Oktober 2016 um 07:26:51 Uhr:


Wären Abschleppkosten nicht Teil der Schadenssumme durch den Unfall? Müsste dafür ggf. nicht die gegnerische Versicherung zahlen (je nach Schuldfrage natürlich)? Wie ist es bei Vollkasko bzgl. Abschleppkosten, wird dann die Schuldfrage irrelevant?

Wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt werde, so muss mir die gegnerische Versicherung alle Unkosten, welche mir durch den Unfall entstehen, ersetzen. Da gehört ein Abschlepper als auch eine Pauschale für ein vergleichbares Leihfahrzeug oder Schmerzensgeld bzw. Arztkosten dazu.

Meine Vollkasko kommt ja wiederum für die von mir verschuldeten Kosten auf, wenn diese von ihr abgedeckt werden.

Zitat:

@fantafahrer schrieb am 2. Oktober 2016 um 09:02:32 Uhr:



Zitat:

Meine Vollkasko kommt ja wiederum für die von mir verschuldeten Kosten auf, wenn diese von ihr abgedeckt werden.

Das tut schon die Haftpflicht. Und wie der Name schon sagt ist diese Pflicht.
Grob gesagt ist eine Vollkasko dafür gut wenn man seinen Wagen durch eigenes verschulden beschädigt.

Zitat:

@feinerherr schrieb am 2. Oktober 2016 um 09:35:55 Uhr:



Zitat:

@fantafahrer schrieb am 2. Oktober 2016 um 09:02:32 Uhr:


Das tut schon die Haftpflicht. Und wie der Name schon sagt ist diese Pflicht.
Grob gesagt ist eine Vollkasko dafür gut wenn man seinen Wagen durch eigenes verschulden beschädigt.

...am meinem eigenen Fahrzeug... mein ich natürlich!
Haftpflicht bedient den Gegner, Kasko bedient mich

Zitat:

@fantafahrer schrieb am 2. Oktober 2016 um 05:10:52 Uhr:


Naja, ist doch eigentlich logisch so. Die Mobilitätsgarantie nach Durchführen der Wartung durch eine VW Werkstatt bezieht sich ja auch auf Sicherheit vor einer Panne durch Defekte, was maßgeblich durch den Fahrzeugzustand beeinflusst wird. Eine Unfallbeteiligung wird in erster Linie durch den Fahrer beeinflusst. Da hat ein Wartungsdienst in der Regel keinen Einfluss drauf.

Hallo fantafahrer,

ich habe mir jetzt das Kundendiensthandbuch für den Polo herausgesucht und noch ein mal unter der Longlife Mobilitätsgarantie nachgesehen. Hier steht doch, dass VW auch bei einem Unfall die Abschleppkosten bezahlt, wenn nicht "ein anderer" - hier ist z.B. wohl die gegnerischer Versicherung, oder der ADAC gemeint - die Kosten übernimmt. Also muss man erst mal selber zahlen, dann prüfen, ob "ein anderer" die Kosten übernimmt und kann dann VW zur Zahlung auffordern. Dabei muss man noch mit der Rechnung der letzten Inspektion nachweisen, dass man Longlifegarantie hat. Das ist nicht sehr kundenfreundlich.

Ich hatte beim letzten Unfall extra die VW-Hotline angerufen und dachte, dass VW den Abschlepper ruft und auch bezahlt. Da habe ich mich aber getäuscht. So einfach geht es nicht.

Wie ist es denn beim ADAC ??? Muß ich, wenn ich als ADAC-Mitglied einen Unfall habe, und den ADAC rufe erst mal die Abschlepprechnung bezahlen ???, oder ist dass dann automatisch im Beitrag enthalten und ich erhalte gar keine Rechnung. Das wäre ja mal angenehm und bequem.

Viele Grüße
Braver Polo

PS: Schön wieder was von fantafahrer zu hören. Ich kann mich erinnern, dass du schon vor Jahren gute Beträge geschrieben hast.

Ja das stimmt tatsächlich, in der Mobilitätsgarantie ist ein Abschleppen zum nächstgelegenen Volkswagenhändler nun auch im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls mit Liegenbleiben enthalten. Ob man hier jedoch was spart, weil man im Anschluss auch die Reparatur bei der VW-Werkstatt ausführen lassen muss oder stattdessen gleich auf eine günstigere freie Karosseriefachwerkstatt setzt, muss man sich halt auch überlegen.
Liegt die Schuld einer Unfallbeteiligung beim Unfallgegner oder besitzt du einen KFZ-Schutzbrief, erfolgt normalerweise von dort Kostenübernahme. Schließlich hast du ja bereits für diese Dienstleistung vorab Beiträge bezahlt.
Grundsätzlich gilt immer das Prinzip: Wer einen Auftrag zum Abschleppen erteilt, bezahlt auch (erst einmal).

Hallo zusammen,

also laut VW-Longlifegarantiebedingungen muss VW bei einem Unfall das Abschleppen bezahlen. (Das steht so in den Bedingungen - das habe ich nachgelesen und da steht auch nichts vom mind. 50 km Abstand zum Wohnort)
Ich hatte bei VW angerufen. Die haben den Abschlepper vermittelt und der Abschlepper hat mir eine Rechnung von 250.-- € gestellt und diese musste ich bezahlen.
Ich dachte, wenn ich VW rufe, prüfen die, ob ich die Longlifegarantie habe und ICH ZAHLE NICHTS. Da habe ich mich aber getäuscht. So einfach machen die es einem nicht. Jetzt habe ich VW geschrieben und nachgefragt, welche Unterlagen sie haben müssen, damit ich meine 250.-- €, die ja schon bezahlt habe, ersetzt bekomme. Mal sehen ob sie antworten, oder ob die Garantie von VW nur ein "NICHT GANZ SO TOLLES Verspechen" ist. Bei einer VW-Werkstatt sagte mir ein Mitarbeiter, dass nur ab 50 KM Abstand zum Wohnort das Abschleppen bezahlt würde. Das war aber meiner Ansicht nach eine "Faschmeldung des VW-Händlers". So steht es NICHT in den VW-Longlife-Bedingungen. Ich hoffe dass ich von VW noch eine EHRLICHE ANTWORT und eine LEISTUNGSZUSAGE bekomme. Mal sehen ???

Bei der HUK muss ich noch mal anrufen, ob in dem Schutzbrief das Abschleppen bei einem Unfall innerhalb 50 KM enthalten ist, oder EBEN NICHT ? Das würde nämlich nur 8.-- € pro Jahr mehr kosten; das wäre ja ok. Die Bedingungen von der HUK sind "NICHT SO SCHÖN" geschrieben. Selbst nach längerer Recherche verstehe ich es nicht.

Viele Grüße
Braver Polo

Wenn du einen Schutzbrief bei der HUK hast, muss diese den Abschlepper aussuchen, ordern und bezahlen. Beim Unfall gilt die Longlife Garantie natürlich nicht. Mir scheint, dass die Mitarbeiter bei deinem Volkswagen-Partner nicht so gut informiert sind. Frag mal bei einem anderen VW-Haus nach, wie es dort gehandhabt wird. Ich halte die Aussage mit den 50 km für Bullshit, denn man kann sich ja auch nicht aussuchen, wo das Auto kaputt geht oder in einen Unfall verwickelt wird.

Was würdet Ihr im Ausland machen? Mobilitätsgarantie ist da wohl die Beste Variante. ADAC ist da zu teuer finde ich.

Hallo zusammen,

jetzt habe ich mich schlau gemacht und habe das Ergebnis:

Laut VW (Kundenhotline hat mich zurückgerufen und es eindeutig mit mir besprochen) wird im Rahmen der Longllifegarantie das Abschleppen, auch am Heimatort, auch bei Unfall bezahlt. Die VW-Mitarbeiterin sagte, dass die Abrechnung der Abschleppkosten das VW-Autohaus abwickeln muss, in welches das Fahrzeug geschleppt wurde.
Das sind die VW-Bedingungen, die der VW-Vertragshändler akzeptiert, wenn er ein VW-Vertragshändler sein will.

Die HUK hat auch mit mir telefonisch besprochen, dass im Rahmen des Schutzbriefes (8.-- € extra) die Abschleppkosten in die Werkstatt, AUCH BEI UNFALL UND AUCH AM WOHNORT (KEINE 50km Abstand zur Wohnung) bezahlt werden müssen.

Bei VW(Longlife) und bei der HUK (mit Schutzbrief) gilt natürlich (wenn die Kosten niemand anders bezahlt hat)

Obwohl ich jedes Jahr bei VW die Inspektion machen lasse und somit die Longlifegarantie habe, werde ich jetzt trotzdem bei der HUK für 8.-- € den Schutzbrief dazunehmen, weil "im Fall der Fälle" sich das dort einfach leichter abrechnen lässt und 8.-- € "nicht die Welt" sind. ((muss, bzw. müsste man aber nicht haben, wenn man die Longlifegarantie von VW hat))

((( Der ADAC hat ja dann zum Preis von 49.-- € pro Jahr "DAS TOLLSTE GESCHÄFTSMODELL" (! Scherz !!! - ich denke natürlich das Gegenteil) - für NUR 49.-- € bieten die ähnliches wie die kostenlose Longllifegarantie, oder der Schutzbrief der HUK für 8.-- €. Das will ich mir aber nicht noch zusätzlich leisten, auch wenn das vielleicht noch etwas reibungsloser mit der Abrechnung im Bedarfsfall klappen könnte. Wenn das vielleicht 20 € oder 25 € kosten würde, könnte ich das ja noch verstehen, aber 49.- € pro Jahr ist schon sehr happig )))

Viele Grüße
Braver Polo

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