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Wenn der Anforderungskontakt (bei Mottorad, Quad, Fahrrad) nicht reagiert,kann ich über Rot fahren?

Themenstarteram 15. November 2008 um 8:20

hi,

viele von euch kennen auf nebenstraßen mit ampeln, diese schilder wo hingewiesen wird, das man bis zu haltelinie fahren soll, da sich in der fahrbahn die anforderungskontakte befinden, die erst dann reagieren wenn ein pkw, lkw über ihnen steht, und erst dann auf grün schaltet.

ABER, was ist mit vekehrsteilnehmern, die schlichtweg zu klein oder leicht sind, so das der anforderungskontakt überhaupt nicht reagiert. kann ich dann einfach nach einer gewissen zeit über rot fahren???

wie ist es geregelt, wie würdet ihr euch verhalten und ist jemand von euch in so einer situation gewesen???

mir ist es vor kurzen mit den fahrrad passiert, nach etwa gefühlten 4 min. bin ich einfach über rot gefahren.

Beste Antwort im Thema
am 15. November 2008 um 23:14

Also ich hatte in meiner Jugend nie auch nur einmal das Problem, dass der Kontakt

nicht ausgelöst wurde. Weder mit dem Mofa noch mit dem Roller.

Wenn so etwas doch einmal auftreten sollte, gibt es nur eine SICHERE und VERNÜNFTIGE

Lösung des Problems.

Warten bis eine Auto kommt und den Kontakt auslöst oder die betroffene Ampel umfahren.

Auch wenn das ein paar Minuten länger dauert.

So muss das!!!;)

Gruß Robert

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Minimum 5 Minuten Wartezeit, wenn dann nur auf eigenes Risiko...

 

Wenn was passiert, dann hat man immer Schuld... :D

Genauso handhabe ich das mit dem 50er Roller auch.

Bei meinen beiden Mopeds funktionieren die Induktionsschleifen hier in villach einwandfrei.

Warte gleich lang / Kurz wie mitn auto.

Kleine Idee:

Kurz rüber zur fußgängerampel, die müsste dann ja auch betätigt werden können, dort die umschaltung auslösen.

Das mit dem rüberfahren bei rot ist ja nicht soooo abwegig, aber was wenn die Ampel zusätzlich rot überwacht???

 

am 15. November 2008 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

Das mit dem rüberfahren bei rot ist ja nicht soooo abwegig, aber was wenn die Ampel zusätzlich rot überwacht???

Als Zweiradfahrer kann dir das herzlich egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

Das mit dem rüberfahren bei rot ist ja nicht soooo abwegig, aber was wenn die Ampel zusätzlich rot überwacht???

Als Zweiradfahrer kann dir das herzlich egal sein.

Nicht, wenn man es regelmäßig macht und bei der Rennleitung jemand zufällig das Foto von demjenigen, der ständig absichtlich über rot fährt gesehen hat und du kommst auf einmal an ihm vorbei...

Was das Thema Induktionsschleife angeht: Die reagieren auch auf Fahrradfahrer. Sobald was metallisches über die Schleife fährt löst die aus. Wenn ich mit dem Roller über so eine Schleife gefahren bin, dann bin ich allerdings meist absichtlich möglichst "breit" über diese Dinger gefahren um kein Risiko einzugehen. :)

am 15. November 2008 um 23:14

Also ich hatte in meiner Jugend nie auch nur einmal das Problem, dass der Kontakt

nicht ausgelöst wurde. Weder mit dem Mofa noch mit dem Roller.

Wenn so etwas doch einmal auftreten sollte, gibt es nur eine SICHERE und VERNÜNFTIGE

Lösung des Problems.

Warten bis eine Auto kommt und den Kontakt auslöst oder die betroffene Ampel umfahren.

Auch wenn das ein paar Minuten länger dauert.

So muss das!!!;)

Gruß Robert

am 16. November 2008 um 0:51

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Nicht, wenn man es regelmäßig macht und bei der Rennleitung jemand zufällig das Foto von demjenigen, der ständig absichtlich über rot fährt gesehen hat und du kommst auf einmal an ihm vorbei...

Es war auch nie die Rede von "absichtlich". Wenn die Induktionsschleife nicht reagiert, muss man zwangsläufig irgendwann über rot fahren und wird geblitzt.

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Was das Thema Induktionsschleife angeht: Die reagieren auch auf Fahrradfahrer. Sobald was metallisches über die Schleife fährt löst die aus.

Das solltest du nicht so pauschalisieren. Kenne selbst eine Ampel, die nicht umschaltet, wenn ich mit dem Fahrrad davorstehe. Mag ja sein, dass es in der Hinsicht besser eingestellte Induktionsschleifen gibt, aber spätestens derjenige mit einem Carbonrahmen wird Probleme bekommen.

So gesehen eine ziemlich armselige Lösung, die sich die Verkehrsplaner da ausgedacht haben. Aber es ist ja nichts wirklich neues, dass unter "Verkehr" grundsätzlich nur KFZ verstanden werden, als Radfahrer hat man fast immer die Ar***karte gezogen.

am 16. November 2008 um 1:20

Zitat:

Original geschrieben von razor23

...........Es war auch nie die Rede von "absichtlich". Wenn die Induktionsschleife nicht reagiert, muss man zwangsläufig irgendwann über rot fahren und wird geblitzt.

Klar! man "muss"!

Erzähl das mal dem Staatsanwalt!

Wenn du auf dem Balkon im 3ten Stock eine rauchen bist und ich die

Balkontür zu mache und nach Hause gehe, "musst" du dann runterspringen??

Mal ehrlich! Jede Ampel ist umfahrbar!

Also nicht umfahren wie drübber, sondern drum rum!:D

Mit dem Motorrad habe ich schon vereinzelt erlebt, daß die Induktionsschleife nicht ausgelöst hat. M.E. waren das Straßen, bei der der Abstand von Schleife zu Fahrbahnoberfläche nach Fahrbahndeckeninstandsetzung um wenige cm größer wurden. Sowas kommt beispw. dort vor, wenn durch die Schubkräfte beim Beschleunigen der bituminöse Belag im Sommer örtlich begrenzt geschädigt wird. Leider wird dann aus Kostengründen nicht die Schleifenlage nachgebessert. Diese sind dann im Zuge der vorangegangenen Beschädigung schon ein wenig "nach unten" gerückt und mit jeder Ausbesserung im Schleifenbereich wird dieser Abstand mehr. Erst wenn die Schleife nicht mehr bei Autos funktioniert, wird eine neue Schleife eingeschnitten.

Für das Motorradproblem hat man mir vor 20 Jahren dazu in etwa folgendes gesagt:

Nach angemessener Wartezeit, wenn erkennbar zweimal der kreuzende Verkehr freigegebene Fahrt hatte ohne daß für dei eigene Fahrspur die Fahrt freigegeben wurde, unter der nötigen Umsicht und bei freier Verkehrslage vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfahren.

Klingt logisch, allerdings weiß ich nicht mehr, ob das eine offizielle Verlautbarung war oder wir das Problem am Lagerfeuer besprachen.

Zum Thema "Jede Ampel ist umfahrbar":

Im Gegensatz zum "in den Kreuzungsbereich hineintasten", was man dem Grunde nach bei einem Ortstermin jederzeit nachvollziehen kann, ist das Fahren auf dem Fußgängerweg und das Befahren der Gegenspur ein vorsätzlicher Verkehrsverstoß. Man kann nicht jede Ampel so umfahren, daß man nicht in Erklärungsnot kommt. Inwieweit man als Fahrradfahrer seine Situation "optimieren" darf, kann ich nicht beurteilen, aber als Fahrer eines zugelassenen Fahrzeugs sollte man eine unvorhergesehene Situation im Straßenverkehr ohne echte Not nicht durch "individuelle Rechtsauffassung" bzw. verkehrsgefährdendes Verhalten erledigen.

Wird man nämlich von der Polizei zu der Aktion befragt, kommt an in Erklärungsnot. Gerade das Befahren von Gehwegen ist sehr unpopulär.

am 16. November 2008 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von General O.

Jede Ampel ist umfahrbar!

Das ist dann aber auch nichts anderes als ein Rotlichtverstoss. Und ich rede nicht von dem Fall, dass direkt daneben eine Fußgängerampel ist...

Alles aus Sicht eines Radfahrers natürlich. ;)

Hindert mich eigentlich irgendeine Regelung daran, vom Rad abzusteigen und es auf einem vor der Haltelinie befindlichen Fußgängerüberweg zum Bürgersteig/Verkehrsinsel zu schieben, falls die Fußgängerampel grün zeigt? (Mit nem Mopped ist das schlecht möglich, klar.)

Ich hatte das Problem früher auch immer. Wenn man die gleiche Strecke fährt kennt man die Ampeln wo nicht reagieren, den Kontakt sieht man vorher auch schon. Ich bin immer aufgestanden und hab beim drüber fahren voll eingefedert. Das hat eigentlich immer funktioniert, wobei ich hatte eine Enduro, viel Platik, wenig Metall, leicht und verdammt hoch.

Wenn man die Ampel nicht kennt steht man eine weile, mit glück kommt ein Auto, und wenn man kein glück hat bleibt einem ja nichts anderes übrig als bei Rot zu fahren.

am 16. November 2008 um 15:46

Nee nee!

Ich meinte nicht umfahren im Sinne von auf dem Gehweg fahren oder der Gleichen!!

Umfahren im Sinne des Gesetzes heisst zb:

Umdrehen, nächste links, nächste wieder links, einmal gerade aus, dann links und wieder rechts!

Wer bei dem Wort "umfahren" an was ilegales denkt, sollte mal seine generelle

Neigung zu verbotener Verhaltensweise überdenken!!;)

Zitat:

Original geschrieben von General O.

Nee nee!

Ich meinte nicht umfahren im Sinne von auf dem Gehweg fahren oder der Gleichen!!

Umfahren im Sinne des Gesetzes heisst zb:

Umdrehen, nächste links, nächste wieder links, einmal gerade aus, dann links und wieder recht

Was aber nicht immer möglich ist... in meiner kleinen schönen Stadt z.B. gibt es nämlich eine einspurige Einbahnstraße die an einer Ampel mit Induktionsschleife endet... da fällt umdrehen wohl weg...

Ich hatte das Problem allerdings selbst noch nie, wenn ich mit dem MTB unterwegs bin, umgehe das Ganze über die Fußgängerampel...

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