Welches Tempo gilt?
Bin heute mit nem Freund unterwegs gewesen und bei einer Auffahrt waren wir bezüglich der erlaubten Geschwindigkeit unterschiedlicher Meinung, da diese aufgrund von einer Baustelle reglementiert war. Es kam zuerst ein 60 km/h Schild, dann ein 40 km/h Schild, soweit alles klar, die standen auch beide auf der jeweils linken und rechten Seite der Fahrbahn. Als dann allerdings ein 100 km/h Schild kam, welches jedoch nur auf der linken Seite stand waren wir uns uneinig darüber, ob hier nun weiter Tempo 40 gilt (zumal eigentlich nichts dieses Tempo wirklich rechtfertigen würde, da die Baustelle bereits passiert war) oder doch Tempo 100, könnte ja sein, dass das 100er Schild nur für die Autobahn gilt. Wie dem auch sei, scheint das Schild so wie es da steht auch bei anderen für Verwirrung zu sorgen, da die gefahrenen Geschwindigkeiten nach dem Schild relativ unterschiedlich waren.
Würde mich allgemein interessieren, ob sich da eventuell jemand genauer auskennt!
Danke schonmal im Voraus!
22 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. April 2024 um 20:52:38 Uhr:
Das ist doch völlig normal diese Beschilderung. Warum kommt sie nicht eindeutig rüber ?
Naja, da das jeweils linke 60er und 40er Schild genau in der selben Einstellung stehen wie das 100er Schild (selbes Baustellenschild, selbe Höhe, selber Abstand zur rechten Fahrbahn) besteht hier schon Verwechslungsgefahr. Hinzu kommt noch, dass eine dauerhafte Beschränkung auf 40 km/h nach der Baustellenausfahrt als hinfällig gesehen werden kann, weshalb die 100 km/h auch Sinn machen würden, ist ja schließlich eine gerade Strecke.
Es steht aber nicht rechts von der Einfädelspur.
Gibt es das überhaupt das ein Tempolimitschild nur links steht und nicht rechts ?
Nur links werden doch nur Aufhebungen „versteckt“.
Die Baustellen Ausfahrt hebt nichts auf. Die 40 sind eine Streckenbegrenzung und können nur durch ein Aufhebungsschild oder ein neues Limit aufgehoben werden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. April 2024 um 21:01:18 Uhr:
Du siehst doch auch, dass es sich hier 50:50 verteilt was die Tempofrage angeht. D.h. letztendlich wird es von viel zuvielen als situativ uneindeutig oder es wird falsch eingeschätzt. Und das darf nicht das Ziel der Beschilderungsplanung sein.
Bei den einfachsten Fragen gehen hier die Meinungen auseinander, sogar bei der Vorfahrt, trotzdem gibt es in der Regel eine eindeutige Reglung. Für mich ist hier eindeutig, das die 100 nicht rechts steht, sondern nur links von mir und rechts von der Hauptfahrbahn, somit gilt sie nicht für mich wenn ich auf dieser Spur unterwegs bin
SIe sind solo links jedenfalls nicht verboten. Man weiß ja auch nie, ob das Schild rechts nur verunfallt oder geklaut wurde. Schon eine blöde Situation dort.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. April 2024 um 21:10:47 Uhr:
Es steht aber nicht rechts von der Einfädelspur.
Gibt es das überhaupt das ein Tempolimitschild nur links steht und nicht rechts ?
Nur links werden doch nur Aufhebungen „versteckt“.
Die Baustellen Ausfahrt hebt nichts auf. Die 40 sind eine Streckenbegrenzung und können nur durch ein Aufhebungsschild oder ein neues Limit aufgehoben werden.
Genau das waren die Fragen, die wir uns beim Vorbeifahren gestellt haben ??. Zudem sind die vor uns dann auch schneller gefahren, also scheint das wie gesagt allgemein ein eher schwieriges Thema zu sein. Wäre hilfreich gewesen, wenn rechts neben dem 100er Schild ein weiteres 40er Schild gestanden hätte, denn der Sinn einer Beschränkung auf 40 ist beim besten Willen nicht zu erkennen.
Zitat:
@sta. schrieb am 14. April 2024 um 21:18:33 Uhr:
Genau das waren die Fragen, die wir uns beim Vorbeifahren gestellt haben ??. Zudem sind die vor uns dann auch schneller gefahren, also scheint das wie gesagt allgemein ein eher schwieriges Thema zu sein.
Hey, du bist im Großraum München. Da fahren die meisten nicht nach den Schildern.
Das sind die Auswärtigen, die sich eher an die Limits halten.
Dafür raffen die es nicht, wenn die Standspur temporär geöffnet ist (aber ein anderes Thema).
Geschwindigkeitsschilder links allein hat man eigentlich nur auf Landstraßen.
In unserem Beispiel gilt das 100er Schild ausschließlich für die vier Spuren der BAB und NICHT für die Auf-/Abfahrt.
Ein Stück weiter hat man das besser gelöst. Am AK M-Ost gibt es nach dem Kleeblatt die "drei Striche" auf der Auffahrtspur.
Mal schauen, was nach Ende der Baustelle (geplant 2030!) da dann stehen wird...
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 15. April 2024 um 08:40:16 Uhr:
..Geschwindigkeitsschilder links allein hat man eigentlich nur auf Landstraßen.
...VG
Kenne ich bewusst eigentlich so nicht. Maximal die Aufhebungen stehen nur links, was ich in vielen Fällen auch fragwürdig finde.
Lt. Gesetz hat das Schild ja auch, bis auf wenige Ausnahmen, rechts zu stehen.
Die 40 stehen aus Sicht der Hauptfahrbahn der BAB auch rechts der eigenen Hauptfahrbahn, links und rechts aus Sicht der Ein-/Ausfädelung. Geht letztlich nicht nur um die Ein-/Ausfädelung, die dort unglücklich beschildert ist.