Welches Licht bei Dunkelheit
Hallo liebe Leute,
helft mir doch bitte, damit sich meine Verwirrung löst. Denn Radeln ohne Licht bei Dunkelheit, wie ich das seit Sommer getan habe, darf ich jetzt nicht mehr. Dabei bin ich mit der Straßenbeleuchtung alleine bis jetzt immer wirklich gut zurechtgekommen. Die Polizei befand das aber für nicht ausreichend und da eine Beleuchtung am Fahrrand selbst Pflicht ist, habe ich mich an ein Forum speziell über Computer gewandt. Darüber bin ich zu meinen jetzigen Fahrradlichtern gelangt. Aber blinken dürfen die ja nicht, richtig? Denn nur ein gleichbleibendes Licht ist im Straßenverkehr erlaubt, oder? Trifft das auch auf Stirnbänder mit Licht zu? Ich dachte immer, die dürften blinken? Was ist also erlaubt und was nicht?
Ciao ihr
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SafeCar1
Denn Radeln ohne Licht bei Dunkelheit, wie ich das seit Sommer getan habe, darf ich jetzt nicht mehr. Dabei bin ich mit der Straßenbeleuchtung alleine bis jetzt immer wirklich gut zurechtgekommen.
Muss...Kommentar...verkneifen...darf..nicht...ausflippen...😠
49 Antworten
Also am Fahrrad sind folgende Lichtanlagen Pflicht:
Eine Front-(Weis) und eine Heckbeleuchtung(Rot), seitlich Katzenaugen (Anzahl ist glaube ich irellevant).
Die Beleuchtung MUSS von einem Generator und kann zusätzlich auch durch Batterien betrieben werden. Ausnahmen sind da die Rennradfahrer.
So weit mein Informationsstand.
HTC
Zitat:
Original geschrieben von SafeCar1
Trifft das auch auf Stirnbänder mit Licht zu? Ich dachte immer, die dürften blinken?
Strinbänder ist keine lichttechnische Einrichtung am Fahrrad 🙄
Zitat:
Original geschrieben von SafeCar1
Was ist also erlaubt und was nicht?
Das findest du in der StVZO §67:
www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.htmlZitat:
Original geschrieben von SafeCar1
Denn Radeln ohne Licht bei Dunkelheit, wie ich das seit Sommer getan habe, darf ich jetzt nicht mehr. Dabei bin ich mit der Straßenbeleuchtung alleine bis jetzt immer wirklich gut zurechtgekommen.
Muss...Kommentar...verkneifen...darf..nicht...ausflippen...😠
Zitat:
Original geschrieben von SafeCar1
Denn Radeln ohne Licht bei Dunkelheit, wie ich das seit Sommer getan habe, darf ich jetzt nicht mehr.
Das
durftestdu noch nie.
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In den großen Supermarktketten wie z.B. Plaza gibt es doch genug Fahrradzubehör. Fahrradbeleuchtung mit Generator oder Batteriekasten. Die LED Beleuchtung wird meistens aus einem Batteriekasten gespeist. Blinkende rote Rückleuchten kommen dort oftmals auch zur Anwendung. Blinkende weiße Scheinwerfer für vorne habe ich auch schon öfters gesehen.
Und richtig, wenn dich die Polizei bei Dunkelheit ohne Beleuchtung erwischt, kannst du schon einmal die Geldbörse aufmachen und musst unter Umständen das Fahrrad innerhalb einer Woche bei der nächsten Wache vorführen.
Im eigenen Interesse, würde ich bei Dunkelheit immer für Beleuchtung am Fahrrad sorgen. Ein Zusammenstoß mit einem Auto, ist meistens für den Fahrradfahrer sehr schmerzhaft.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das durftest du noch nie.Zitat:
Original geschrieben von SafeCar1
Denn Radeln ohne Licht bei Dunkelheit, wie ich das seit Sommer getan habe, darf ich jetzt nicht mehr.
Spätestens dann, wenn er auf
meinerHaube gelandet wäre, könnte ich ihm sagen: "Du bist nicht der erste." Radler ohne Licht sind schlicht lebensmüde.
Ist das etwa Hartz4's zweitaccount und will hier stunk machen oder was soll sowas?
1. Wieso fragt man in einem Computerforum nach Fahrradlicht?
2. Wieso ist man als Radfahrer so dämlich ohne Licht zu fahren (auch ich bin Radfahrer und habe bei Dämmerung und Dunkelheit IMMER Licht an)
DU bist damit vielleicht zurecht gekommen, aber frag mal die anderen Verkehrsteilnehmer, die dich fast übersehen hätten.
3. Mit etwas googlen kommt man auf tausend Seiten, die genau das beantworten.
4. Gibt es bessere Foren für solche Fragen als ein Autoforum wo eh meist Radfahrerhetze betrieben wird.
Ansonsten ist im zweiten Beitrag alles Gesagt.
Front weiß, heck Rot. Reflektoren vorne weiß, hinten Rot, Pedalreflektoren (orange) und Speichenreflektoren (alternativ Mäntel mit Reflketionsstreifen) sind Pflicht.
Licht muss DAUERND leuchten, also nicht blinken und mittels Dynamo betrieben sein.
Zusätzliches Licht, z.B: Stirnbeleuchtung, Blinkende Reflektorbänder usw sind erlaubt, ersetzen aber NICHT das vorgeschriebene Licht.
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
1. Wieso fragt man in einem Computerforum nach Fahrradlicht?
Hier hat er die Frage in einem Autoforum gestellt. In welchem Computerforum hast du die denn auch noch gefunden?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hier hat er die Frage in einem Autoforum gestellt. In welchem Computerforum hast du die denn auch noch gefunden?Zitat:
Original geschrieben von Pirke
1. Wieso fragt man in einem Computerforum nach Fahrradlicht?
Stand schon im Anfangstext drin....
Wollte sich dort anscheinend über Beleuchtungsmöglichkeiten informieren...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das findest du in der StVZO §67:Zitat:
Original geschrieben von SafeCar1
Was ist also erlaubt und was nicht?
www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
Es ist dämlich und gefährlich, ohne Licht zu fahren. Aber abgesehen davon kann ich den TE verstehen, wenn ihm unklar ist, welche Beleuchtung erlaubt ist. Die rechtlichen Vorgaben versteht doch kein Mensch. Warum kann der Gesetzgeber nicht einfach schreiben: "Ein Fahrrad braucht vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht."
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Warum kann der Gesetzgeber nicht einfach schreiben: "Ein Fahrrad braucht vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht."
Weil der Gesetzgeber damit dem Kirmestuning Tür und Tor öffnen würde.
Ja, seh ich beim kfz genauso.
E-Prüfzeichen, was ein Schmarn. Vorn und Hinten Licht !
Die Argumentation finde ich sehr überzeugend. "Im Sommer brauch ich ja kein Licht, da seh ich genug."
Ich frag mich echt wozu ich Blinker habe... die helfen mir echt nicht mehr zu sehen.
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Die rechtlichen Vorgaben versteht doch kein Mensch. Warum kann der Gesetzgeber nicht einfach schreiben: "Ein Fahrrad braucht vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht."
Genau dies sagt der Gesetzgeber doch, StVZO §67 Absatz 3 erster Satz:
Zitat:
Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein.
und Absatz 4 (1)
Zitat:
einer Schlußleuchte für rotes Licht
weitere Beschreibungen sind nötig, um nicht Fusseltuning zu "erlauben".
Es wäre schön, wenn die ein oder andere Wortwahl etwas gemäßigter ausfallen würde. Danke!
Gruß MartinSHL
MT-Moderation