Welches 50ccm Schaltmoped
Hallo zusammen,
ich möchte mir für den Arbeitsweg und für die Freizeit ein Moped zulegen. Ich bin seit 14 Jahren Roller-Fahrer, möchte aber jetzt etwas mit etwas mehr Fahrspaß. Für mich heißt das nichts mehr mit Automatik / Variomatik, sondern Schaltgetriebe ist Voraussetzung.
Die Kriterien sind im wesentlichen folgende:
- Schaltgetriebe
- Eine Optik mit Stil, wobei das mein geringstes Problem ist.
- Attraktiver Preis, also ich bin keiner der viel Geld für "was besonderes" ausgibt. Der Rahmen sollte so zwischen 1.000 und 2.000 € liegen.
- Problemlose Technik. Einfache Sachen kann ich reparieren, komplexere eher nicht.
Bei meiner Recherche bin ich schon über vieles gestolpert, von der Simson über Herkules bis hin zu was vergleichsweise neuem von Romet.
Im Prinzip ist es mir völlig egal, ich bin kein Fan einer bestimmten Marke, keiner der explizit auf Altblech steht, für mich soll das Ding vor allem problemlosen Fahrspaß bieten. Simson würde mir gut gefallen, ist aber teuer.
Was könnt ihr mir so empfehlen?
Besten Dank schonmal.
34 Antworten
Zitat:
@Moorhund62 schrieb am 19. Juni 2024 um 14:14:09 Uhr:
Und wer seinen Lappen vor Stichtag 2012 hatte, kann 125 frei fahren, ohne den bescheuerten 196ziger
Stimmt nicht! Wer seinen Autoführerschein von 1980 gemacht hat (ist aktuell also mindestens 62 jahre alt) darf 125er fahren, auch im Ausland.
Für alle anderen gilt: Am-bis 50ccm darf man fahren; sonst B196 oder A1, A2, A machen.
Bezüglich zu investierende Zeit / Kosten:
B196: ca. 3...8 Wochen / ca. 500€ (je nach Wohnort auch mehr)
A; A2: ca. 4...9 Monate / ca. 2000€ (je nach Wohnort auch mehr)
Wenn man nur ein bissl rumgurken will oder auf Arbeit fahren will ist eine 125er ausreichend. Wer Bock auf Leistung oder reisen hat, ist mit nem richtigen Motorrad besser bedient.
Ist leider nicht korrekt. Maßgebend ist die Eintragung im Führerschein und sofern dort unter A 79.03, 79.04 steht, darf der Inhaber 125ccm, max 15PS fahren. Diesen Eintrag erhalten B-Inhaber nicht, wenn der Führerschein ab 2012 gemacht wurde.
Diese müssen den B196 Zusatz erbringen.
Reisen kann man mit dem Teil wirklich nicht....es si denn über Landstraßen. Auf Autobahn ist schon das Überholen von LKWs problematisch, denn ( zumindest bei meiner Karre) bei 115 Ende im Rohr. Da muss dann die Dicke ran.
Stimmt nicht. Die Schlüsselzahlen welche du hier zitierst beziehen sich auf Trikes und Dreiradroller.
Nicht auf Zweiräder!
Das gab es wirklich nur bis 1980.
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Hoffentlich ist Moorhund62 jetzt nicht die ganze Zeit ohne Fahrerlaubnis gefahren, wegen seiner Irrtümlichen Auslegung der Schlüsselzahlen…
Wollen hoffen daß er den richtigen A1 bzw.1b oder den großen A ehemals Klasse 1 oder nen Klasse 3 von vor 1.4.1980 hat.
PS: Wer mit 16 Jahren vor dem 1.4.1980 , die alte Klasse 4 erworben hat (alles bis 50 ccm auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (für die offenen schnellen 50er mit 6 PS und 85 km/h eingetragenen KKR)
der darf ebenso mit seiner nun A1 genannten Fahrerlaubnis, Zweiräder mit bis zu 125 ccm und 15 PS fahren.
Diese Leute wären aktuell also mindestens 60 Jahre alt.