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Welchen strafe bekommt ein führerscheinneuling
hallo nabend leude
wenn jemand erst 2monate sein lappen hat also auch noch in der probezeit und der am stopschild nicht anhält und einfach rechts abbiegt was für folgen hätte das...???
hab gehört nachschulung????
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25 Antworten
Passend wäre übrigens Tatbestandsnummer 136, die Sanktionen sind aber die gleichen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Passend wäre übrigens Tatbestandsnummer 136, die Sanktionen sind aber die gleichen.
´Bzw 150 Zeichen 206 (Stoppschild) da bin ich auch gerade am lesen;)
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Passend wäre übrigens Tatbestandsnummer 136, die Sanktionen sind aber die gleichen.
Unter Punkt 150 steht es dann auch nochmal deutlich: 50 Euronen 3 Punkte und Kat A Verstoß
"...und dadurch einen anderen gefährdet"
nun müssen wir das nur noch klären.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Hat nichts mit den Kosten zu tun.
doch, alles im verwarngeldbereich und ohne punkte ist prinzipiell ohne weitere folgen für die probezeit, da hiervon die führerscheinstelle erst garnicht in kenntnis gesetzt wird!
der hier zutreffende verstoß, wird im übrigen auch im bundeseinheitlichen tatbestandskatalog nicht als a-verstoß gelistet!
Zitat:
Unter Punkt 150 steht es dann auch nochmal deutlich: 50 Euronen 3 Punkte und Kat A Verstoß
hast du auch richtig gelesen, was dort steht?!
Zitat:
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet
Danke genau das meinte ich doch.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Unter Punkt 150 steht es dann auch nochmal deutlich: 50 Euronen 3 Punkte und Kat A Verstoß
Nach Aussagen des TE wurde doch angeblich niemand gefährdet, ergo wäre Nr. 150 über's Ziel geschossen.
Richtig....muss die Brille wohl mal putzen :)
Allerdings ist die Anlage der FEV entscheidend und nicht der Bußgeldkat.
Wenn es allerdings nicht durch die Bußgeldstelle zur Führerscheinstelle durchdringt, so hat derjenige halt Glück gehabt.
Wir hatten schon einige in der Nachschulung sitzen gehabt, wo es auch ohne Gefährdung gewesen sein sollte.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
"•das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten (§ 36, § 37 Abs. 2 und 3, § 41 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2)."
Wechsellichtzeichen = Ampel != Stoppschild
Dauerlichtkennzeichen + Zeichen 206 = blinkende Ampel mit V.G.-Schild != Stoppschild
Merke: Eine rote Ampel zu überqueren ist nicht gleichzusetzen mit Stoppschild missachten.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Passend wäre übrigens Tatbestandsnummer 136, die Sanktionen sind aber die gleichen.
Unter Punkt 150 steht es dann auch nochmal deutlich: 50 Euronen 3 Punkte und Kat A Verstoß
sry, wurde schon erwähnt !
Echt wow ich dachte immer wenn man über ein Stopschild fährt ist das wie über eine Rote Ampel zu fahren. Da lag ich wohl mächtig falsch :)
Meinte echt das in der Fahrschule so gelernt zu haben^^