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Welche Winterreifengröße?

Citroën C4 Picasso 1 (U)
Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 12:34

Hallo, ich habe mir einen C4 Picasso Diesel mit 82 PS gekauft.

ABE Nummer e2*2001/116*0345*16

Nun bin ich auf der Suche nach Winterrädern inkl. Felgen.

Leider bekomme ich hier unterschiedliche Auskünfte:

Ein Händler (mein Citroen-Autohaus, wo ich das Fahrzeug gekauft habe) meinte, dass der Wagen auch 15 Zoll Räder fahren darf

205 /65/15 94H,

ein anderer meinte nur 16 Zoll

215/55/16 93H.

In der EBA stehen nur 17 Zoll und im Schein nur die Größe die jetzt drauf ist:

215/50R17 92T.

Da ich keine Ahnung habe hier meine Frage: gibt es irgendwo ein Dokument,

in dem man das nachlesen kann - schließlich würde ich gerne etwas Geld sparen,

was für mich in der Kombination 15 Zoll und nicht Citroen Händler, sondern anderer

Reifenhändler läge.

 

15 Antworten

In der Übereinstimmungsbescheinigung stehen alle eintragungsfrei fahrbaren Rad-Reifen-Kombinationen des Fahrzeugs.

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 13:32

Danke schon mal,

dann frage ich mich aber, warum in der offiziellen Citroen Winterräderpreisliste kein einziger Reifen für das Auto angeboten wird,

der den Daten in der Übereinstimmungsbesch. entspricht.

Viele Grüße

Michael

In der Übereinstimmungsbescheinigung stehen nur die eintragungsfrei fahrbaren Rad-Reifen-Kombinationen. Natürlich kann man auch andere Größen fahren, aber die müssen dann nachgetragen werden, wenn keine ABE vorhanden ist.

Somit kann der Händler durchaus recht haben, dass 205/65R15 passen. Bei sowas immer nachfragen und sich ggf. ein Gutachten oder ähnliches zeigen lassen. Die Reifen wären mit Abstand am günstigsten.

Kann es sein, dass du nicht 82PS sondern 82KW meinst?

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 14:47

Sorry,

natürlich 82 KW.

Leider war mein Händler wenig auskunftsfähig: das Zitat "der Meister hat da rumtelefoniert" und wir

können bestätigen, dass die 15 Zoll Räder gehen, nützt mir leider wenig, wenn ich mich über preise

bei anderen Händlern informiere und die natürlich lieber etwas schriftliches wollen.

Gruß

Michael

Ja, das ist natürlich ärgerlich. Was sagt denn dein örtlicher Reifenhändler? Die haben meist auch eine ausreichend große Unterlagensammlung zu nahezu allen Fahrzeugen.

Mein Tipp: Mach alle Anfragen schriftlich und verlang auch eine schriftliche Antwort.

am 9. Oktober 2012 um 20:51

In den Fahrzeugpapieren steht die größte fahrbare Reifengröße drinnen.

Im Winter ist es jedoch zum Vorteil die kleinstmöglichen Reifenbreiten zu verwenden.

Je größer die Auflagefläche desto weniger Gewicht je cm².

Je höher das Gewicht je cm² desto besser die Haftung bei Schnee, Eis, Matsch und Wasser.

Mehr Gewicht je cm² erreicht man nur durch geringste Reifenbreite.

Beim Reifendurchmesser würde ich Dir größtmöglichen empfehlen, da dadurch Kraftübertragung reduziert wird.

Jeder halbwegs gute Reifenhändler hat ne Tabelle welche Reifengrößen passend für welches Fahrzeug und zulässig sind.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

In den Fahrzeugpapieren steht die größte fahrbare Reifengröße drinnen.

In der Regel steht die Kleinste drin, es kann aber auch jede andere Größe aus dem COC übernommen worden sein.

Wenn es die Größte wäre müßte bei Meinem statt 215/55-16 die Größe 235/40-18 in der Zulassungsbescheinigung stehen.

 

Ich würde zum Reifenhändler meines geringsten Mißtrauens gehen und mich beraten lassen, die haben auch die Möglichkeit bei diversen Felgenherstellern nachzuschauen was Die anbieten.

 

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 13:13

Hallo erst mal noch mal, danke für die Tipps.

Ich habe jetzt ein Teilegutachten vom TÜV von einem Citroen Händler bekommen,

in dem alle möglichen Räder für den Wagen aufgeführt sind, auch die ins Auge gefassten 15 Zoll.

Die FRage ist nur, muss ich dann nachdem ich die gekauft habe mit dem TÜV Gutachten

zur Zulassungsstelle und die anderen als in der Übereinstimmungsbesheinigung angegebenen

Räder dann noch eintragen lassen in die Zulassung?

Oder gilt die Vorlage eines TÜV-Gutachtens in Ergänzung als ausreichend.

Gruß

Michael

am 10. Oktober 2012 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von micha15471

 

 

Die FRage ist nur, muss ich dann nachdem ich die gekauft habe mit dem TÜV Gutachten

zur Zulassungsstelle und die anderen als in der Übereinstimmungsbesheinigung angegebenen

Räder dann noch eintragen lassen in die Zulassung?

Oder gilt die Vorlage eines TÜV-Gutachtens in Ergänzung als ausreichend.

Hallo micha 15471,

sofern die von Dir favorisierten Räder nicht in der COC oder im Fahrzeugschein vermerkt sind, ist eine Eintragung ( 30,- € ) erforderlich.

Beste Grüße

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 15:04

Ja danke,

ich habe das jetzt auch hier vor Ort so bestätigt bekommen von einem offensichtlich seriösen Reifenhändler,

der sich darum inkl. Kontaktaufnahme zu Citroen gekümmert hat.

Dabei kam raus, dass Citroen aus welchen Gründen auch immer darauf verzichtet die Vielzahl entspr. möglicher

Rad/Reifenkombinationen in die ABE aufzunehmen, was wohl bei VW u.ä. deutlich anders sei.

Das Auto finde ich echt super, aber der Aufriss, um ein paar Winterräder zu kaufen + komplett falsche Info

durch meinen Händler ist weniger toll...

Danke Michael

Zitat:

Original geschrieben von micha15471

Das Auto finde ich echt super, aber der Aufriss, um ein paar Winterräder zu kaufen + komplett falsche Info

durch meinen Händler ist weniger toll...

Menschen machen halt auch mal Fehler.

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Zitat:

Original geschrieben von micha15471

Das Auto finde ich echt super, aber der Aufriss, um ein paar Winterräder zu kaufen + komplett falsche Info

durch meinen Händler ist weniger toll...

Menschen machen halt auch mal Fehler.

Absolut, da hast du auch wieder recht....

Aber es ist ja jetzt alles geklärt und ich weiß auch mehr als früher über Reifen.

am 10. Oktober 2012 um 21:47

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

In der Regel steht die Kleinste drin, es kann aber auch jede andere Größe aus dem COC übernommen worden sein.

Die Aussage ist nicht richtig. In COC und damit auch Fahrzeugpapieren steht immer nur die größte zulässige Reifengröße.

Was denkst du wohl, was der TÜV sagt5, wenn ich statt eingetragener Reifengröße 155 SR14 bei meinem C1 mit 225 SR15 schlappen vorfahre?

Früher war es anders, aber mit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere nach EU-Norm ist nur noch größte zulässige Reifengröße in den Papieren eingetragen.

Alles was größer ist muss durch TÜV abgenommen werden.

Im COC stehen alle Größen die der Hersteller für dieses Modell freigegeben hat und Bestandteil der ABE sind. Kann eine Größe sein aber auch eine ganze Litanei.

Bei meinem Auto sind es meines Wissens drei Größen und die Kleinste ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt. 

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