Welche Versicherung für KFZ?
mir gehts hauptsächlich um folgende 2 Bestandteile die enthalten sein sollen,
- Rabattretter ( also keine Rückstufung im Schadensfall)
- Verzicht auf den Einspruch betreffs grober Fahrlässigkeit
welche Vers. bietet beides, muss nicht die billigste sein.
Danke.
20 Antworten
Hi,
nahezu jede größere.
Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist mittlerweile (fast) Standard.
Den Rabattretter hat mittlerweile auch fast jede im Angebot, wenn auch oft nur gegen Aufpreis.
Die Liste ist also richtig groß. Da hilft es nur, die großen mal abzugrasen im Netz und/oder den Makler vor Ort zu fragen.
Grüße in die Landeshauptstadt
Schreddi
den Gruß erst mal zurück, also ich sitz seit 2 Tagen hier vor der Kiste, aber ich find keine die beides anbietet, entweder oder.
Zitat:
Original geschrieben von Doedendroet
- Rabattretter ( also keine Rückstufung im Schadensfall)
Einen Rabattretter ohne Rückstufung im Schadensfall gibt es nicht.
Es gibt:
a) Rabettretter:
Rückstufung ohne Änderung der Prozente (Z.B. SF 25 / 30 % nach SF 22 / 30 %)
Das ist der sogenannte und früher überall übliche Freischuß in der höchsten SF-Klasse.
Einige Versicherer haben den RR gestrichen um so im Schadenfall mehr Prämien zu kassieren. Da geht es dann eben auf SF 10 und 55 Prozent zurück. Dafür kann man günstigere Prämien kalkulieren. 😉 ~ 50 von ~ 220 Tarifen sind im Kleingedruckten bereits so brutal.
b) Rabattschutz:
Versicherungen, die anbieten ab SF 4 im Schadensfall (1,2,3 Schäden) keine Rückstufung des Vertrages vorzunehmen.
Kostet meist 10 bis 15 Prozent extra, im Schadensfall bleibt der Wagen in der Klasse hängen. 70 von 220 Tarifen bieten das an.
Der Haken kommt am dicken Ende:
Beim Vertragsende (Versicherer- bzw. Fahrzeugwechsel in neuen Tarif) wird die SF-Klasse gemeldet, die ohne Rabattschutz erreicht worden ist.
c) Versicherungen, die anbieten für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Prämie zu verlangen. Das sind id.R. Autohersteller die über solche Modelle und Kredite den Absatz ankurbeln.
Im Schadensfall wird intern normal weitergerechnet und die entsprechende Sf-Klasse ab Vertragsende berechnet bzw. dem Nachversicherer gemeldet.
Haken wie in b).
Zitat:
Original geschrieben von Doedendroet
- Verzicht auf den Einspruch betreffs grober Fahrlässigkeit
Kannst Du in 170 von 220 Tarifen vereinbaren.
Fazit:
Geh zu einer Verbraucherberatung, da bekommst Du neutrale Vergleiche.
Klemm Dir allerdings die Illussion, dass:
die alle Tarife im Vergleich haben und Dir ausdrucken
dass es solche Vergleiche kostenlos gibt.
Beim Makler bekommst Du einen solchen Vergleich kostenlos,
aber ebenfalls nicht alle am Markt befindlichen Angebote.
Im Internet ist die Auswahl noch geringer.
Fazit:
Sofern Du serviceorientiert bist gehe zum Makler, aber wundere Dich nicht, wenn der es ablehnt ein Auto alleine zu nehmen. Kfz ist längst ein Minusgeschäft.
Ansonsten decke Dich übers Internet ein.
Kostet halt Zeit und ein paar Vergleiche.
> Der Haken kommt am dicken Ende:
Beim Vertragsende (Versicherer- bzw. Fahrzeugwechsel in neuen Tarif) wird die SF-Klasse gemeldet, die ohne Rabattschutz erreicht worden ist. <
weißt du das genau? das wäre ja Betrug oder zumindest Verarsche.
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Zitat:
Original geschrieben von Doedendroet
> Der Haken kommt am dicken Ende:Beim Vertragsende (Versicherer- bzw. Fahrzeugwechsel in neuen Tarif) wird die SF-Klasse gemeldet, die ohne Rabattschutz erreicht worden ist. <
weißt du das genau? das wäre ja Betrug oder zumindest Verarsche.
Irrtum und Vorsicht mit so großen Worten.
Der Vorversicherer bestätigt beim Versichererwechsel dem Nachversicherer u. a. das SF-Rabattgrundjahr und die Anzahl der Schäden in den Jahren.
Würde er dem Nachversicherer diesbezüglich etwas anderes bestätigen, käme dieses dem Tatbestand Betrug erheblich näher als dieses bei Deiner Vermutung der Fall ist.
du hast sicher Recht, aber es kann doch nicht sein das das so gehandhabt wird. ich meine, für was bezahl ich dann den Zuschlag für die Option > keine Höherstufung nach einem Schaden.
Zitat:
Original geschrieben von Doedendroet
weißt du das genau? das wäre ja Betrug oder zumindest Verarsche.
Ich weiß es genau. 😁
Alle Zahlen sind dabei als ca. Angaben zu verstehen.
Trau, schau, wem.
Wer glaubt er sei schlauer als ein Kaufmann, der irrt sich gewaltig.
Er ist wie ein Fisch, der dumm und gierig nach dem Köder am Haken schnappt.
P.S.:
Ich glaube auch nicht, dass ich einen Neuwagen für 99 EUR im Monat bekomme.
Oder mir irgendeiner eine Vollasko für 10 EUR im Monat anbietet.
Oder das Versicherer, die permanent im TV, im Netz und in Zeitungen erscheinen keine Vertriebskosten haben.
Zitat:
Original geschrieben von Doedendroet
ich meine, für was bezahl ich dann den Zuschlag für die Option > keine Höherstufung nach einem Schaden.
Die Option lautet überall:
Keine Hochstufung
während der Vertragslaufzeit. 😁
Also es gibt einige Gesellschaften die diese Merkmale absichern in Ihren Tarifen...
Z.B. die AXA, die Kravag , Itzehoer ect.
Moin,
Doch das ist in der Regel so ... und zwar aus zwei Gründen ...
1.) Schützt es vor eventuell "günstigerer" Konkurenz
2.) Ist es die harte Realität, weil nicht die SF Klasse gemeldet wird, sondern die Zahl Unfallfreier Abrechnungsjahre und Unfälle
Es gibt auch einige wenige Versicherungen die Familienangehörige auf dem 2. Wagen eine zeitlang auf 85% (SF2 oder 3) haben anfangen lassen. Bei einem Versicherungswechsel wurde dieser "Zusatzrabatt" aber entsprechend nicht gemeldet, sondern diese zwei oder drei Zusatzrabattstufen wurden dann gestrichen.
Da das alles im Vertrag drin steht ... ist das auch keine Verarsche.
MFG Kester
Zitat:
b) Rabattschutz:
Versicherungen, die anbieten ab SF 4 im Schadensfall (1,2,3 Schäden) keine Rückstufung des Vertrages vorzunehmen.
Kostet meist 10 bis 15 Prozent extra, im Schadensfall bleibt der Wagen in der Klasse hängen. 70 von 220 Tarifen bieten das an.
Der Haken kommt am dicken Ende:
Beim Vertragsende (Versicherer- bzw. Fahrzeugwechsel in neuen Tarif) wird die SF-Klasse gemeldet, die ohne Rabattschutz erreicht worden ist.
Jetzt bin ich aber überrascht und verunsichert, ich habe bei meiner Versicherung mehrfach nachgefragt und auch nachgebohrt. Dort hat man mir versichert das der Schaden bei Rabatt-Retter damit "Verkauft" währe und ich nicht hochgestuft werde weder in % noch in der SF und selbst bei einem Versicherungswechsel in eine andere Gesellschaft man die"gerettete" SF melden würde.
Bei einer anderen gesellschaft (gelber Riese) kenne ich das aber so wie du es gesagt hast, dort kam die auskunft das man bei einem wechsel zu einer anderen gesellschaft die gerettete SF nicht mitnehmen kann... Schliesst man aber wieder bei ihnen eine kfz-Versicherung dann mit der geretteten Klasse.
Meine Software sagt mir in allen Fällen:
Zitat:
Bitte unbedingt beachten!
Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.
Warum?
Es ist gesetzlich geregelt, was bei einem Wechsel zu melden ist. 😉
Wenn ein(e) Versicherungsmitarbeiter(in) etwas anderes sagt, so dürfte es keine Schwierigkeit machen diese Aussage auch schriftlich zu erhalten. 😁