Welche Strafe für Lachgas???

VW

Hi,
würd mich mal interessieren welche strafe darauf steht wenn ich mit nem lachgassystem auf der strase erwischt werde???
nur mal aus reinem interesse.

22 Antworten

aber den muss man auch vernünftig befestigen (am besten unterm Sitz). und nich auf die hutablage legen 😛 .

Natürlich musst Du den befestigen.
Ist aber mit Boxen und subwoofern das gleiche. Die Dinger reissen dir bei einem Unfall den Kopf ab, wenn sie nur in der Hutablage verbaut sind. Ich habe mal einen Beitrag im TV gesehen, da wurde einer von einem Billardstock aufgespiesst (unter der Schulter rein und vorne bei der Brust wieder raus), der auf der Hutablage gelegen hatte...

Eine Lachgasflasche gehört selbstverständlich in den Kofferraum oder unter einen Sitz.

für druckluftflaschen braucht man generell eine beförderungserlaubnis.
Ausnahmen sind druckluftflaschen (die mit sauerstoff befüllt sind) von privaten sportlern (Tauchflaschen etc.) für solche fälle darf die flasche ohne besondere erlaubnis befördert werden.
wird aber die gleiche flasche z.b. von einer tauchschule durch die gegend gefahren, muss eine erlaubnis vorgelegt werden.
dazu kommt noch, dass die flaschen gesichter sein müssen, so dass bei einem unfall nichts passieren kann.
druckflaschen, die mit anderweitigen gasen als luft befüllt sind, muss in allen fällen eine erlaubnis vorgelegt werden.
Die C02 patronen vom wassermaxx dürfen befördert werden, da die menge zu gering ist, und deshalb nicht unter das gesätz fällt.

lasst trotzdem die finger vom lachgas, normale motoren sind dafür net ausgelegt, und die zerlegen sich nach kurzer zeit von selbst...

Ich kann Klugscheißer auch nich ausstehen... Aaaber für irgendwas müssen diese vielen beschissenen Kurse gut gewesen sein...

Flüssige und unter Druck gelöste Gase sowohl das Lachgas, als auch die Sprayflasche fallen unter sind zweifelsfrei Gefahrgut. Die ADR und die Gefahrgutverordnung Straße (hier zutreffend) regeln den Transport.

In dem speziellen Fall, daß man eine Spraydose vom Supermarkt nach Haus bringt gilt die sog. "Hausfrauenregelung". Diese Ausnahmeregelung der ADR stellt den Transport für derart kleine Mengen frei. Wenn Mutti im sonderangebot allerdings n halben Sattelzug voll Haarspray kauft braucht sie auch Papiere...

Die Lachgasflasche ist kein Gefahrgut wenn sie ins Fahrzeug eingebaut ist - Ebenso wie eine Starterbatterie.

Allerdings möchte ich mal behaupten, dass es relativ egal ist ob nun Gefahrgut oder nicht. Wenn die Rennleitung mit Dir fertig ist wirst Du sogar Supermarkt einen Bogen um Sprühsahne machen - die fällt allerdings nicht unter die Gefahrgutverordnung....

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bei unfall kein zahlung der versicherung wenn die flasche voll ist.

Nur so zur Info:

LACHGAS fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, bzw. ist zumindest frei erhältlich (siehe Kartuschen für Sahnespender!)
LACHGAS brennt nicht!
LACHGAS fördert nicht die Verbrennung!
LACHGAS kommt in den Motor rein und aus dem Auspuff als Lachgas wieder raus!
LACHGAS zu transportieren bedarf in größeren Mengen, wie auch bei anderen Druckbehältern, spezielle Vorkehrungen zur Ladungssicherung, ggf. Sondergenehmigungen zur Gefähgutbeförderung und entsprechenden Warnhinweise am Fahrzeug. Ich denke aber, dass dies wegen Geringfügigkeit hier nicht zum tragen kommt.

Bei den Anlagen zur Leistungssteigerung eines Verbrennungsmotors hat Lachgas einzig und allein die Funktion, die zugeführte Luft duch die Expansionskälte abzukühlen. Es wird nicht mit verbrannt.
Den gleichen Effekt kann man aber auch mit der Einspritzung von Wasser mittels hohem Druck und zerstäubenden Düsen erhalten durch die Verdunstungskälte.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Ameise2


Nur so zur Info:

LACHGAS fördert nicht die Verbrennung!

Gruß

Nur so zu Info:

Stimmt nicht ganz, denn In der Kälte ist N2O relativ reaktionsträge, in der Hitze zerfällt es in Stickstoff und Sauerstoff. Es unterhält deshalb die Verbrennung, also ist Lachgas brandfördernd aber nicht brennbar.

Zum Thema Betäubungsmittelgesetz:
Wenn Lachgas, z.B. bei Technoveranstaltungen, in Form von "Luftballons" zum dortigen Konsum verkauft wird, wird diese Handlung als Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gewertet. Die Ballons bzw. die Lachgasflaschen werden beschlagnahmt und entsprechende Strafverfahren gegen die Verkäufer eingeleitet.

Gruß Simon

Gesetzliche Bestimmungen:

Medizinisches Lachgas untersteht dem Arzneimittelgesetz, wodurch der Verkauf strafbar geworden ist !

Technisches Lachgas unterliegt grundsätzlich NICHT dem Arzneimittelgesetz und ist auch nicht apothekenpflichtig. Wird Lachgas jedoch als Rauschmittel eingesetzt und zu diesem Zweck verkauft, fällt es unter die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes der Verkäufer wird strafrechtlich verfolgt.

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