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Welche Strafe für Lachgas???

Themenstarteram 15. Januar 2004 um 17:50

Hi,

würd mich mal interessieren welche strafe darauf steht wenn ich mit nem lachgassystem auf der strase erwischt werde???

nur mal aus reinem interesse.

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22 Antworten
am 15. Januar 2004 um 19:38

karre stilllegen, anzeige, punkte und ne saftige geldstrafe.

vom verfallenden versicherungsschutz mal ganz abgesehen.

 

...lass den quatsch.

Themenstarteram 15. Januar 2004 um 20:15

nene, ich nicht.

nen freund hat sich das eingebaut mit 50ps steigerung.

Der meint, die strafe dafür währe niedrig.

wollt ma wissen wieviel.

Kann man nen stillgelegtes auto wieder "aktivieren"???

am 15. Januar 2004 um 20:57

klar, nachdem das alles rausgebau ist, du die stellgebühren bei der polizei bezahlt hast und den dann beim tüv vorführst.

kostet ne gute stange geld. passiert ihm das 2 mal, hätt er sich gleich nen stärkeren motor kaufen können ;-)

 

das ist kirmes-tuning à la 2f2f, genau so wie die ganze aufklebergeschichte und ubb's

Themenstarteram 15. Januar 2004 um 21:07

hab ma nachgeschlagen,

fahren ohne führerschein geldstrafe oder bis zu einem jahr freiheitsstrafe,

fahren ohne versicherungsschutz geldstrafe oder bis zu einem jahr freiheitsstrafe.

währe ja echt scheiße

vor allem ist Lachgas ein Betäubungsmittel und fällt unter das BTM Gesetzt.

Und eine Druckgasflasche ist Gefahrgut, welches du nur mit entsprechendem Führerschein befördern darfst.

am 16. Januar 2004 um 16:56

sag deinem freund der soll einen turbo einbauen aber doch nicht so ein quatsch was er im fernsehen sieht!!!

Themenstarteram 16. Januar 2004 um 17:41

welche firma macht denn turboumbauten, die ich auch eingetragen bekomme???

eine Druckgasflasche ist Gefahrgut, welches du nur mit entsprechendem Führerschein befördern darfst.

Wie hantiert deutsche paintballspieler das? Oder tauchern?

am 16. Januar 2004 um 22:47

Zitat:

Original geschrieben von mtempsch

eine Druckgasflasche ist Gefahrgut, welches du nur mit entsprechendem Führerschein befördern darfst.

Wie hantiert deutsche paintballspieler das? Oder tauchern?

also spiele selber peintball und ich weis nur, das es keinen interessiert, ob man nun CO2 oder druckluftflaschen im auto mitführt. sind nähmlich mal von der polizei angehalten worden, die hatten dann auch die paintballausrüstung durchgeschaut, bei der gelegenhait hatten wir die mal gefragt. sonnst bräuschte ja jede hausfrau, die samstags im supermarkt ihre CO2 flaschen für den wassermaxx kauft und heimfährt, ja einen extra gefahrgutschein oder was???

also grob gesagt, alles was in druckbehältern transportiert wird und brennbar ist, erfordert einen gefahrgutschein und äussere kennzeichnung, wie z.b. lachgas.

Themenstarteram 17. Januar 2004 um 13:19

lachgas ist aber nicht brennbar, sondern fördert nur die verbrennung

am 17. Januar 2004 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von hansasel

.........

also grob gesagt, alles was in druckbehältern transportiert wird und brennbar ist, erfordert einen gefahrgutschein und äussere kennzeichnung, wie z.b. lachgas.

mmmh....also viele Frauen haben Haarspray (Druckbehälter/brennbar) dabei - hier dürfte dann als äußere Kennzeichnung "Frau am Steuer" genügen und den Gefahrengutschein brauch sie dann nur wenn ein Mann auf dem Beifahrersitz ist.:-)

cu

pp

Jegliches mitführen einer Gasflasche ab 2 Kilo glaube ich, benötigt einen bestimmten sicherheitsverschluss an dem Flansch!Wenn diese Sicherheitskappe nicht montiert ist kostet das 300Euro geldstrafe!Weiß ich vom Argon zum Schweissen und das ist auch nicht brennbar!Und mit der Sicherheitkappe kann man kein Gas abzapfen!Das zum Thema!

am 19. Januar 2004 um 15:24

moin

man muss für größere gaspullen auch transporthalterungen haben, da die pullen bei einer vollbremsung zum geschoss werden. :eek: (egal, ob brennbar oder nich).

mfg

tobi

am 22. Januar 2004 um 6:31

...hmmm, dann darf man ja wohl auch keinen Feuerlöscher mitführen oder? Da ist ja auch mehr Druck drauf als auf einer Lachgasflasche.

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