Welche SF-Klasse
Hallo zusammen ich hab mal eine Frage.
Ich hab meinen Führerschein seit dem 25.10.2000. Und bin die ersten Jahre immer mit dem Auto meiner Mutter oder mit dem meines Vaters gefahren.
Erst im Juni 2007 hab ich mir ein eigenes Auto gekauft welches ich auf meine Mutter als 2. Wagen zugelassen und versichert habe. Jetzt hab ich mein Auto auf mich versichert und frage mich welche SF-Klasse ich bekomme. Bei der HUK bei der meine Eltern sind würde ich nur 85%SF bekommen.
Die Allianz zu der ich gegangen bin sagte ich bekomm auch die Zeit angerechnet in der ich mit den Autos meiner Eltern gefahren bin. Ist das so, oder hab ich das nur falsch verstanden.
"Verzichtserklärung des bisher SFR-Berechtigten (Dritter)
Ich gebe meinen Anspruch auf Berücksichtigung des bisherigen Schadenverlaufs meines obigen Vertrages zugunsten des Versicherungsnehmers mit Wirkung vom .... auf."
..."Hiermit wird erklärt, dass der Versicherungsnehmer in der Zeit von ... bis ... das Fahrzeug (auch Vorfahrzeuge) des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat und zwar regelmäßig. ...
Was heißt regelmäßig? Ich bin nicht jeden Tag gefahren aber bestimmt 5-10 Tausend Km im Jahr.
Verleiert meine Mutter Ihren Rabatt laut dieser Aussage wenn Sie den Rabatt an mich überträgt?
Danke für eure Antworten
21 Antworten
Hallo,
theoretisch kann Dir Deine Mutter Dir den SFR aus dem letzten Jahr übertragen.
In welche Klasse hatte die HUK den den "Zweitwagen" gestuft?
WENN die HUK den abgibt.
Es kann sein, dass die Weitergabe daran scheitert, dass die HUK die (ggf.) SOndereinstufung
nicht bestätigt, sondern nur die schadensfreie Zeit.
Ich gehe mal davon aus, dass das so sein wird.
Wenn deine Mutter den abgibt, verliert sie natürlich selber alle Ansprüche daran.
Dir 85% auf eigenen Namen hören sich allerdings auch schonmal ganz gut an.
Der 2. Wagen lief mit 85% wenn ich die "vererbt" bekomme verliert meine Mutter ja aber nur ihren 2. Wagen rabatt?!
Die Zeit in der ich das Auto meiner Mutter gefahrne bin zwischen 2000 und 2007 war quasi fürn Arsch? was SF-Rabatt angeht?
Ja, nur die 85% wären weg für sie.
Wenn du es so sagen willst - ja!
Es sei denn deine Mutter würde darauf verzichten, und ihn die weitergeben!
d.H. meine mutter könnte mir auch den Rabatt aus Ihrem 1. Wagen vertrag überschreiben damit ich für mein neues Auto mit vollkasko nicht so viel zahlen muss und meine mutter nimmt den rabatt aus ihrem 2. wagenvertrag und zahlt dann etwas mehr?
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Machbar ist das, aber max. werden deine Führerscheinjahre angerechnet, also wenn deine Mutter SF21 hat, könntest die nicht übernehmen, max SF5
die zeit, in der du das fahrzeug anderer mitfährst, hilft dir für einen eigenen rabatt gar nicht...
wenn du rabatt auf dich übertragen lässt (ggf. den des zweitwagens), dann ist der für deine mutter natürlich weg. dürfte sie doch aber auch nicht stören, weil das doch sowieso dein zusätzliches fahrzeug war.
hast nur ein problem, du kannst den vertragsverlauf des abgebenden vertrags übernehmen. d.h., du bekommst den SFR, den du heute hättest, wenn der vertrag von anfang an auf dich gelaufen wäre - vorausgesetzt, dass du solang den führerschein hast, aber das hast du ja.
von daher:
vertragsbeginn auf dich im juni 2007 mit SF 1/2 = 140%
sofern schadenfrei und vor 01.07.2007 abgeschlossen in 2008 SF 1 = 100%
mehr dürftest du nicht kriegen, auch wenn der vertrag der mutter im moment einen besseren SFR hat - womöglich wegen zweitwagenregelung.
die 85% von denen du redest hören sich stark nach zweitwagenregelung an, sei es auf den namen deiner mutter oder auf dich, wenn du noch ein fahrzeug hast oder eventuell dein frau oder partnerin...
gruß
Die HUK macht den SFR Tausch i.d.R nur wenn ein Fahrzeug hinzukommt.
Ggf. verlierst Du viel an Ihrem "bessren" Rabatt, wie war der denn?
Ggf. verliert sie den zweitwagenrabatt wenn die Vorraussetzungen wegfallen.
Also -2 Fahrzeuge.
ohoh, vorsicht !!!
deine mutter kann keinen zweitwagen SFR ohne erstwagen-SFR haben. das wird nix.
ich schlage vor, auf den namen der mutter noch ein paar jahre laufen lassen...
huk macht auch sf-tausch, wenn ein fahrzeug wegfällt...was ja dann der fall sein dürfte.
so kurze zeit nach zweitwagenanmeldung auf elternteil ist ein übertragung aber blödsinn. das solltest du noch einige jahre auf den namen der mutter laufen lassen - dann natürlich aber auch die zulassung, weil ja sons kein zweitwagen...
jo,
die Gesellschaften haben intern Fristen.
Zumeist muss die müssen beide Fzg. 1 Jahr bei denen versichert sein, sonst
würden die den Zweitwagen wieder hochstufen.
...aber die HUK (wie auch sonst kaum einer) macht doch keine Zweitwagenregelung mit SF2
wenn der Zweitwagen einen weiteren Fahrer hat ausser VN und Partner?!
bei huk muß voraussetzung für zweitwagenregel mindestens 2 jahre vorliegen. wenn innerhalb dieser zeit die voraussetzungen wegfallen, wird zweitwagen sf neu eingestuft.
außerdemit wird bei hochrechnung auf übernehmeden dritten nie mit zweitwagenregelung begonnen, sondern wir hier z. b. mit erltern-kind-regel, was bedeutet, dass der vertrag schlechter eingestuft wird.
natürlich besser, als wenn du jetzt selbst neu anfangen würdest. dann hättest du sf 1/2 und nicht die sf 1.
doch, macht die huk. kann sogar briefträger fahren. müssen nur alle mindestens 23 sein.
und natürlich vn und halter müssen gleich sein. zumindes aber ehegatte oder lebenspartner in häuslicher gemeinschaft.