Welche Pauschalen gibt es bei Haftpflichtschäden?
Mir ist jemand in die Front gefahren und ich möchte nun mit der Versicherung abrechnen. Über einen Anwalt will ich die Sache nicht regeln, da dies meiner Meinung nach absolut unnötige Kosten verursacht und es auch keinen Streit um die Verursacherfrage gibt.
Aber ich möchte schon gerne die Pauschalen abrechnen...welche gibt es und wie hoch darf man die ansetzen? Würde mich über Antworten freuen 🙂
22 Antworten
Kostenpauschale!
Meines Wissens in Höhe von 25 EUR für entstandene Kosten durch Telefonate, etc.
Hallo,
die allgemeine Unkostenpauschale beträgt 25,00 EUR. Wenn Dein Fahrzeug Totalschaden hat und du ein neues Fahrzeug beschaffst, gibts eine Pauschale für An- und Abmeldung in Höhe von 75,00 EUR, manche Versicherer zahlen auch nur 60,00 EUR.
Bin gespannt, ob die Sache ohne Anwalt glatt läuft ( nicht weil ich selbst RA bin, sondern weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Versicherer machen, was sie wollen, wenn kein RA eingeschaltet ist). Kleiner Tip: Wenn die Schuldfrage klar ist, arbeitet der RA für Dich kostenlos und wird durch die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt.
Eine Übersicht der Dir zustehenden Ansprüche findest du unter:
http://www.ra-troegl.de/downloads/unfallregulierung.pdf
Viel Erfolg und lass mal hören, wie die Regulierung gekaufen ist.
Jo, eben weil die Schuldfrage klar ist, möchte ich keinen RA einschalten...man möchte die Allgemeinheit nicht schröpfen 😉
Ich hab mich bei denen gemeldet und gesagt, dass ich zu einem DEKA-Gutachter gehen...alles klar, wir schicken Ihnen dann den Schadensbogen zu 🙂
Provinzial...Sitz in Münster und auch in Münster passiert...vielleicht Heimatbonus 😁 ?
Dann setz ich mal die 25 Euro an...und wenn es doch Ärger gibt, gibts einen RA...ich melde mich wieder!
Vermutlich willst Du für die Front keine Pauschale abrechnen?
FAQ Versicherungen und www.unfallweb.de lesen, dann bist Du etwas schlauer und kennst die Tücken des Geschäfts.
Was Dich allerdings immer noch nicht zum Profi macht.
Zum Dekra so so.
Dann weis ich schon was m. E. so oder so ähnlich im Vortext stehen wird:
Zitat:
Gemäß den Vorgaben des Auftraggebers wurde bei den Lohnkosten für Karosserie- und Lackierarbeiten der ortsübliche durchschnittliche Stundenverrechnungssatz der Markenbetriebe und der freien Karosserie- und Lackierbetriebe zugrunde gelegt. Je nach gewähltem Reparaturbetrieb oder anderer Regulierungsart muss hier mit Abweichungen gerechnet werden.
Ein Ersatzteilpreis-Aufschlag ist in der beiliegenden Reparaturkalkulation nicht berücksichtigt.
Bei der Durchführung der Reparatur können für die Verbringung des FahrzeugeslTeilen Verbringungskosten anfallen. Die entsprechenden Beträge sind in der Kalkulation nicht berücksichtigt.
Stimmts?
Ich hab das schon gelesen und hat mir auch geholfen (Haftpflichtschaden hatte ich vorher noch nie). Was soll man bei der Sachlage auch falsch machen...gäbe es Stress, wäre auch - wie erwähnt - ein RA dabei...
Und wieso nicht DEKRA? Ist mir sogar total schnuppe, was da für Texte drinstehen, hauptsache, ich kann den Schaden nachher ordentlich reparieren...und da ich es selber mache, wird es nicht mein Schaden dann sein!
Ich habe selbst vor Kurzem einen Haftpflichtschaden ohne Anwalt abgewickelt. Ging ohne Probleme, der Versicherer des Unfallgegners (der jedoch auch mein Versicherer ist) hat mir die Aufwandspauschale sogar von sich "angeboten", den Nutzungsausfall und die Wertminderung habe ich telefonisch gefordert und auch ohne Gemecker ausgezahlt bekommen.
Zur Klärung der ganzen Angelegenheiten haben der Unfallbericht und 2 Telefonate gereicht.
Sofern die Sachlage bzw. Haftung eindeutig ist und man sich ein wenig auskennt ist ein Anwalt erstmal überflüssig. Den kann man immernoch einschalten wenn es zu Problemen kommt....
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Ich habe selbst vor Kurzem einen Haftpflichtschaden ohne Anwalt abgewickelt. Ging ohne Probleme, der Versicherer des Unfallgegners (der jedoch auch mein Versicherer ist) hat mir die Aufwandspauschale sogar von sich "angeboten", den Nutzungsausfall und die Wertminderung habe ich telefonisch gefordert und auch ohne Gemecker ausgezahlt bekommen.
... der auch mein Versicherer ist ... 😉
Da erlebt man auch schon mal Anderes - auch in Westfalen.
Bei bestimmten Versicherern kann man den Geschädigten grundsätzlich den Gang zum RA empfehlen.
Es ist ja nicht so, dass der Profi (Versicherer) die gesparten RA-Kosten dem Geschädigten anderweitig nach dem Motto "Halbe / Halbe" zurück "schenkt".
Bei Wuge sind die feinen Unterschiede offensichtlich:
Die Aufwandspauschale hat er direkt angeboten bekommen, Nutzungsausfall und Wertmnderung musste er erst einfordern.
Wer sein Recht nicht kennt, dem wäre hier schon richtig Geld entgangen.
Wer erst bei Problemen zum RA gehen will, dem seien zwei Dinge gesagt:
1. Selbst mit RA reagiert die Versicherung noch unterschiedlich:
Je nach dem ob ein Rechtsschutz dahintersteht oder nicht.
2. Die Bereitschaft eines RAs sich um die letzten streitigen 200 EUR zu streiten wird eher gering sein, da Aufwand und Ertrag nicht mehr in einem sinnvollen Zusammenhang stehen.
Gerade die harten Gesellschaften wissen dies und leisten schnell einen Teil vor, so dass der Streitwert hinterher nur noch unter einem bestimmten Satz liegt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
... der auch mein Versicherer ist ... 😉
Da erlebt man auch schon mal Anderes - auch in Westfalen.Bei bestimmten Versicherern kann man den Geschädigten grundsätzlich den Gang zum RA empfehlen.
Es ist ja nicht so, dass der Profi (Versicherer) die gesparten RA-Kosten dem Geschädigten anderweitig nach dem Motto "Halbe / Halbe" zurück "schenkt".Bei Wuge sind die feinen Unterschiede offensichtlich:
Die Aufwandspauschale hat er direkt angeboten bekommen, Nutzungsausfall und Wertmnderung musste er erst einfordern.
Wer sein Recht nicht kennt, dem wäre hier schon richtig Geld entgangen.Wer erst bei Problemen zum RA gehen will, dem seien zwei Dinge gesagt:
1. Selbst mit RA reagiert die Versicherung noch unterschiedlich:
Je nach dem ob ein Rechtsschutz dahintersteht oder nicht.
2. Die Bereitschaft eines RAs sich um die letzten streitigen 200 EUR zu streiten wird eher gering sein, da Aufwand und Ertrag nicht mehr in einem sinnvollen Zusammenhang stehen.
Gerade die harten Gesellschaften wissen dies und leisten schnell einen Teil vor, so dass der Streitwert hinterher nur noch unter einem bestimmten Satz liegt.
Das wolte ich damit auch sagen. Wenn man überhaupt keine Ahnung hat, sollte man schon rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Jemand der etwas Ahnung hat (dazu muss man aber kein Betriebswirt sein) bekommts aber ohne Weiteres auch so hin - und spart dabei noch Zeit.
P.S. Ich musste NA und WM nicht einfordern, ich hab das nur gleich angesprochen bevor repariert wird. Keine Ahnung ob die von selbst drauf gekommen wären. Zur Pauschale hab ich garnichts gesagt und die Position trotzdem auf der Abrechnung gefunden (wollte mal testen ob der VR versucht die 25 EUR zu sparen).
RA bei Unfall
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wer erst bei Problemen zum RA gehen will, dem seien zwei Dinge gesagt:
1. Selbst mit RA reagiert die Versicherung noch unterschiedlich:
Je nach dem ob ein Rechtsschutz dahintersteht oder nicht.
-Wie stellt sich die unterschiedliche Versicherungsreaktion auf Rechtsbeistand ohne/mit Rechtsschutzversicherung im Hintergrund dar ?
-Wie erfährt die "gegnerische" Versicherung, ob man rechtsschutzversichert ist oder nicht ?
Hallo,
ich meine, dass in der reaktion kein Unterschied besteht, ob man rechtschutzversichert ist oder nicht. Die Versicherung weiß dies ja nicht und kann dies auch nicht feststellen. Von daher sind die Reaktionen der Versicherer gleich. Meine Erfahrung ist aber, dass bei einer Regulierung ohne RA von Anfang an diverse Positionen gestrichen werde, die eingentlich zustehen (Verbringunskosten, Erstazteilaufschläge, Höhe der Stundenverrechnungssätze etc), wohl auch in der Hoffnung darauf, dass sich der Kunde um derartige Kleinpositionen nicht streiten wird.
Dass sich ein Rechtstreit für einen RA um 200,00 EUR nicht rentiert, ist klar. Meist gelingt es aber, mit den entsprechenden Referenzurteilen das ganze außergerichtlich zu regeln. Im übrigen habe ich auch schon Prozesse mit einem Streiwert von 50,00 EUR gegen Versicherer geführt, nicht etwa, weil ich nix besseres zu tun habe, sondern weil es ums Prinzip geht. Problematisch wird allerdings, wenn der Mandant es erst selber probiert und die "große Forderung" selbst reguliert, und dann mit einer kleinen Restforderung noch zum RA geht. Da ist zugegebenermaßen die Motivation eher gering. Wenn man aber den kompletten Unfall macht, hat man ja schon an der "großen Summe" etwas verdient und kann dann auch einen kleinen Streitwert noch gerichtlich ausstreiten. Auch RA müssen schließlich betriebswirtschaftlich denken. Im Übrigen nochmal der Hinweis, dass bei einem unverschuldeten Unfall die Tätigkeit des RA für den geschädigten kostenlos ist und von der gegnersichen Versicherung übernommen wird. Warum also noch selbst regulieren??
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Im Übrigen nochmal der Hinweis, dass bei einem unverschuldeten Unfall die Tätigkeit des RA für den geschädigten kostenlos ist und von der gegnersichen Versicherung übernommen wird. Warum also noch selbst regulieren??
Auf Dauer niedrigere Versicherungsbeiträge.
Wie gesagt, mir hätte ein Anwalt 0,nixx gebracht und mit Sicherheit hätte die Regulierung länger gedauert.
Noch ein Hinweis am Rande, 98,5 der Unfallbeteiligten sind der Meinung dass sie nicht haften 😉 Sprich, bevor die Haftung von den Versicherern bzw. Gerichten geklärt ist, kann man sich nicht sicher sein nicht doch eine Mithaftung einzufangen.
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
...
Noch ein Hinweis am Rande, 98,5 der Unfallbeteiligten sind der Meinung dass sie nicht haften 😉 Sprich, bevor die Haftung von den Versicherern bzw. Gerichten geklärt ist, kann man sich nicht sicher sein nicht doch eine Mithaftung einzufangen.
Darum sollte jeder über eine KFZ-Rechtsschutzversicherung verfügen.
Mfg
G.o.
P.S. M. E. ist mittlerweile, nachdem die für die Kfz-Haftpflicht Versicherer bis 1995 geltende sog. „3% Gewinn Grenze“ (Der sonstige Überschuß mußte bis dahin durch Prämiennachlässe an die Versicherten zurückerstattet werden) ersatzlos gestrichen wurde und das sog. Schadensmanagement eingeführt wurde, eine vollständige Regulierung ohne Rechtsanwalt Illusion.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Darum sollte jeder über eine KFZ-Rechtsschutzversicherung verfügen.
Da fragt man sich, wie es in anderen Ländern funktioniert? Aber scheinbar werden nicht umsonst 80% aller Rechtschutzversicherungen in Europa in D abgeschlossen! 🙄