Welche Papiere bei Gebrauchtwagenverkauf?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Forum, habe aber über die Suche irgendwie nichts passenderes gefunden.
Wir haben uns vor kurzem einen Golf gekauft und wollen daher unser altes Auto verkaufen. Da dies noch auf die Mutter meiner Freundin zugelassen war und sie das Auto nicht angemeldet verkaufen wollte, hat es meine Freundin vergangene Woche bei der Zulassungsstelle abgemeldet.
Bei der Abmeldung wurde im Fahrzeugschein die Außerbetriebsetzung mit Datumsstempel vermerkt, im Fahrzeugbrief kann ich dazu nichts finden.
Muss ich bei Verkauf nun trotzdem beide Dokumente mit übergeben oder bleibt der Schein bei mir? Ich dachte eigtl. sogar, der wird in der Zulassungsstelle einbehalten...
8 Antworten
Du musst beides dem Käufer mitgeben, genau wie den aktuellen HU-BERICHT. Die Abmeldung wird auch nur im Schein vermerkt.
Ok, Danke für deine Antwort. Braucht der Käufer dann den alten Schein zur Anmeldung? Sonst kann er ja wahrscheinlich nichts mit anfangen.
Benötigen wir eigtl. eine Verkaufsvollmacht vom aktuell eingetragenen Halter (Mutter der Freundin) oder reicht es, wenn ich die Dokumente vollständig übergebe und als Verkäufer im Vertrag stehe?
Der alte Schein muss bei der Wiederzulassung auf einen anderen Halter vorgelegt werden, ja. Er wird dann eingezogen und ein neuer Schein wird ausgestellt; der neue Halter wird auch im Brief eingetragen, bzw. wenn dort schon zwei Haltereinträge enthalten sind, wird auch der Brief eingezogen und ein neuer ausgestellt.
Das mit der Vollmacht ist eine gute Frage - im Prinzip ist das dann notwendig, wenn der Verkäufer (also die Person, die den Verkauf vornimmt und mit dem Verkäufer den Handel durchführt) nicht mit dem Eigentümer identisch ist. Dass die Mutter der Freundin die Halterin ist, ist hier nicht schädlich, weil bekanntlich Halter(-in) und Eigentümer(-in) verschiedene Personen sein können. Trotzdem die Frage: Wer ist Eigentümer/-in des Wagens?
wie oben gesagt musst du dem Käufer alles mitgeben, also Brief+alten Schein + HU/AU-Bericht + Abmeldebescheinigung. den alten Schein wird er wahrscheinlich nicht brauchen, aber wieso darüber nachdenken, den zu behalten?
an eurer Stelle ist eine Vollmacht sicher nicht verkehrt. ich würde als Käufer darauf bestehen, da ihr nicht als Halter im Brief steht. ob es dann okay ist, wenn nicht der Halter/die Halterin im Vertrag steht....ich hätte da ein sehr ungutes Gefühl
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Zitat:
@styleminister schrieb am 22. November 2016 um 14:02:09 Uhr:
Benötigen wir eigtl. eine Verkaufsvollmacht vom aktuell eingetragenen Halter (Mutter der Freundin) oder reicht es, wenn ich die Dokumente vollständig übergebe und als Verkäufer im Vertrag stehe?
Wenn das Vertrauensverhältnis da ist (was eigentlich in dem Fall der Fall sein sollte), dann schreib die Mutter als Verkäufer rein und lass sie Blanko unterschreiben. Käufer, Preis und Co. wird dann einfach nachgetragen.
Danke für eure Antworten. Also eine Abmeldebestätigung haben wir glaube ich nicht erhalten (muss ich in den Unterlagen aber nochmal nachschaun), es wurde wie gesagt lediglich der Schein abgestempelt, dass das Auto außer Betrieb gesetzt wurde. OK, dann gibts also Brief, Schein, HU/AU-Bescheinigung mit bei Verkauf.
Zur Vollmacht: dachte eigtl., dass es reicht, wenn man den Brief in seinem Besitz hat, ein Gebrauchtwagenhändler würde das Auto ja jetzt auch nicht auf sich anmelden, sondern direkt weiter verkaufen. Dann steht der ja auch nicht im Brief. Aber ne Vollmacht ist ja kein großer Umstand und wird sicher nicht schaden.
klar hat der Händler in gewisser Weise eine Vollmacht, denn er hat ja einen Kaufvertrag!
Der Händler hat keine Vollmacht, sondern das Eigentum erworben und dann kann er das erworbene Eigentum auch wieder verkaufen. Mit dem letzten Halter hat das nix zu tun - Halter ist nicht zwingend Eigentümer. Ausnahme: Händler verkauft im Kundenauftrag, dann wird aber der letzte Eigentümer im Kaufvertrag als Verkäufer stehen - und wieder ist keine Vollmacht notwendig.