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Welche Leistungsreduzierung nach WIV ?

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 8:01

T5 Bj. 2007, 2,5 TDI, 96 KW, mit DPF

Da meine SIA kein Wert anzeigt, habe ich mal überprüfen lassen ob QG1 überhaupt eingestellt ist. Es waren 365 Tage eingestellt.

Die Werkstatt hat auf 720 Tage geändert.

Nun hat er nicht mehr den Durchzug, das Leistungsband ist jetzt gleichmäßiger.

Wer hat die gleichen Erfahrungen gemacht?

Wenn man wieder auf 365 Tage zurückstellt, geht er dann wieder wie vorher?

Geht eure SIA, insbesondere Fahrzeuge aus der Mehrwert-Serie?

Nach Bedienungsanleitung soll jederzeit ein Abfragen möglich sei, nicht erst bei anstehender Wartung.

15 Antworten

Seit wann hat das Wartungsintervall was mit der Motorleistung bzw. Drehmoment zu tun?

Ich glaube da hast du eine andere Baustelle.

In einem Forum ( das ich leider nicht mehr finde) wurde beschrieben dass, es Probleme mit den langen Intervallen gibt und das viele Fahrzeuge gar nicht mit QG1 ausgeliefert werden ( wie meiner) und der erste Ölwechsel schon bei 12000 - 15000 km fällig wird. Wird dann tatsächlich auf QG1 umgestellt, reduziert sich die Motorleistung um z.B. den Russeintrag ins Motoröl zu reduzieren.

Nee da glaube ich nicht dran, kann dir da aber leider auch nix genaueres zu sagen.

Also imo wird diese Umstellung ausschließlich im Kombiinstrument vorgenommen, was ja letztendlich die Service-Intervalle auch anzeigt.

Ich glaube nicht das irgendein Einfluß auf Motor-Kennfelder oder sonstiges durch diese Einstellung genommen wird.

Die von VW haben mit dem " Tester " ne 1/2 Stunde da rum gemacht, und einige Werte ( Kanal 45 ) geändert.

Zitat:

Original geschrieben von Weste

In einem Forum ( das ich leider nicht mehr finde) wurde beschrieben dass, es Probleme mit den langen Intervallen gibt und das viele Fahrzeuge gar nicht mit QG1 ausgeliefert werden ( wie meiner) und der erste Ölwechsel schon bei 12000 - 15000 km fällig wird. Wird dann tatsächlich auf QG1 umgestellt, reduziert sich die Motorleistung um z.B. den Russeintrag ins Motoröl zu reduzieren.

Das hört sich plausibel und gar nicht 'mal so abwegig an!

Wäre gut, wenn du die Stelle wiederfinden könntest. Pauschale Verweise und Links auf andere Foren werden hier zwar nicht gerne gesehen, Deep-Links, in denen direkt auf einen Beitrag o. ä. verzweigt wird, sind aber gestattet.

Vielleicht weiß ja hier oder im T5-Unterforum ja noch jemand ein paar Fakten dazu beizusteuern. :D

Schönen Gruß

am 1. März 2007 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Weste

Wird dann tatsächlich auf QG1 umgestellt, reduziert sich die Motorleistung um z.B. den Russeintrag ins Motoröl zu reduzieren.

:D

Der Russeintrag wird über ein Kennfeld berücksichtigt. Um das Kennfeld zu erstellen, wurden aufwändige Prüfstandstests gefahren und immer wieder das Öl analysiert. Am Ende konnte man daraus ableiten, bei welcher Drehzahl und welcher Last (maximale Einspritzmenge) welche Russmenge in das Öl eingetragen wird. Diese Menge bekommt einen Wert. Wenig Ruß - kleiner Wert, viel Ruß - hoher Wert. In der WIV springt also ein Zähler unter anderen ständig in diesem Kennfeld rum und addiert die Werte. Ist ein bestimmter Wert erreicht, gibt es das Signal zum Ölwechsel.

Der Russeintrag wird also voll berücksichtigt in der WIV. Für einen 96 kW Motor genauso wie für einen 125 kW Motor. Und nur weil ein 125 kW Motor mit festen Wechselintervall fährt, hat er nicht plötzlich 130 kW...(und auch keine 128 oder 127 oder...).

Bitte hört auf, hier ständig gefährliches Halbwissen einzustreuen über Dinge, die man in irgendeinem Forum gelesen hat, man aber diesen Beitrag nicht finden kann. Das ist Stammtischgeseier!

Themenstarteram 1. März 2007 um 19:06

Warum werden dann reihenweise Fahrzeuge nicht mit QG1 ausgeliefert?

Unter QG1 verstehe ich bis zu 30000Km / 720 Tage und nicht 395 Tage nach nur 1250 km Laufleistung.

Warum ist die SIA ohne Funktion?

Warum wollte man bei der Werksauslieferung nicht den nächsten Intervall auslesen, bzw mit dem SIA anzeigen?

am 2. März 2007 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von Weste

Warum werden dann reihenweise Fahrzeuge nicht mit QG1 ausgeliefert?

Unter QG1 verstehe ich bis zu 30000Km / 720 Tage und nicht 395 Tage nach nur 1250 km Laufleistung.

Wenn du das was ich geschrieben habe verstanden hättest, würdest du auch verstehen, dass die WIV gerade das individuelle Fahrverhalten beücksichtigt. Gerade deshalb fahren einige mit WIV mindestens 30000 km, andere schaffen gerade so die 12000 km. Deshalb sind die 30000km/720 Tage bei WIV ein kann und kein muß. Und hier greift auch die Tatsache, weshalb viele Fahrzeuge ohne WIV ausgeliefert werden. Wenn man Abschätzbar viel im Kurzstreckenbetrieb oder under dynamischen Bedingungen unterwegs ist (viele Autobahnetappen würde ich in diesem Zusammenhang als statisch bezeichnen), lohnt sich eine WIV nicht zwangsläufig.

Themenstarteram 2. März 2007 um 7:47

VW kannte also bei der Neuwagenbestellung mein Fahrverhalten und hat deshalb den Intervall auf 395 Tage gesetzt.

Ich habe aber für QG1 bezahlt und somit kann maximal 50 % der zugesagten Eigenschaften erreicht werden.

Damit ergibt sich eine Situation, die von rechtlicher Seite mal zu betrachten wäre.

am 2. März 2007 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von Weste

Ich habe aber für QG1 bezahlt und somit kann maximal 50 % der zugesagten Eigenschaften erreicht werden.

Damit ergibt sich eine Situation, die von rechtlicher Seite mal zu betrachten wäre.

Falsch. Du musst dich einfach nur mal informieren. WIV ist dynamisch. VW schreibt selber zum Thema WIV:

Zitat:

Je nach Motor- und Modellvariante sind Wartungs- und damit Ölwechselintervalle von bis zu 30.000 Kilometern oder maximal zwei Jahren bei Benzinmotoren und bis zu 50.000 Kilometern oder maximal zwei Jahren bei bestimmten Dieselmotoren möglich. (Quelle)

Die zugesagte Eigenschaft lautet: die Kilometerleistungen können erreicht werden. Die Berücksichtigung des individuellen Fahrverhaltens ist ja gerade die Hochtechnologie an der WIV.

Themenstarteram 4. März 2007 um 12:12

also dynamisch bis max 365 Tage, in meinem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von lmclehmann

Der Russeintrag wird über ein Kennfeld berücksichtigt. Um das Kennfeld zu erstellen, wurden aufwändige Prüfstandstests gefahren und immer wieder das Öl analysiert. Am Ende konnte man daraus ableiten, bei welcher Drehzahl und welcher Last (maximale Einspritzmenge) welche Russmenge in das Öl eingetragen wird. Diese Menge bekommt einen Wert. Wenig Ruß - kleiner Wert, viel Ruß - hoher Wert. In der WIV springt also ein Zähler unter anderen ständig in diesem Kennfeld rum und addiert die Werte. Ist ein bestimmter Wert erreicht, gibt es das Signal zum Ölwechsel.

Der Russeintrag wird also voll berücksichtigt in der WIV. Für einen 96 kW Motor genauso wie für einen 125 kW Motor. Und nur weil ein 125 kW Motor mit festen Wechselintervall fährt, hat er nicht plötzlich 130 kW...(und auch keine 128 oder 127 oder...). ...

So kenne ich das bisher auch. Nur dass eben bei der WIV-Austattung mit der Bezeichnung QG1 das maximale Intervall bei Dieselmotoren 2 Jahre bzw. 30.000 / 35.000 / 50.000 km (je nach Modell,; siehe hier) beträgt.

Wenn nun herstellerseitig nur eine Intervalllänge von 1 Jahr eigestellt ist, muss das ja einen technischen Grund haben, da VW nicht die Fahrgewphnheiten eines jeden zukünftigen Kunden kennen kann.

Vor allem scheint das auch willkürlich gemacht zu sein, da die Werkstatt das mögliche Intervall ja offenbar einfach so auf das Doppelte verlängert hat. :confused:

Irgendetwas passt da gar nicht zusammen. Wäre gut, wenn Weste noch die Quelle seine "Infos" wiederfinden könnt ...

Schönen Gruß

am 9. März 2007 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von unbrakeable

Wenn nun herstellerseitig nur eine Intervalllänge von 1 Jahr eigestellt ist, muss das ja einen technischen Grund haben, da VW nicht die Fahrgewphnheiten eines jeden zukünftigen Kunden kennen kann.

Logisch hat es einen technischen Grund. Der sieht so aus, das VW nicht weiß, ob der künftige Fahrer eines Fahrzeugs auf der Autobahn unterwegs ist und von A nach B eine Tankfüllung durchschiebt, in B umdreht und wieder zurück. Oder aber der künftige Fahrer in der Stadt unterwegs ist und sammelt Post ein - anfahren, 2 km Weg, stehen bleiben, Post einsammeln, anfahren, 2 km Weg,... Vielleicht ist der künftige Fahrer ja auch Unternehmer eines Taxibetriebes. Langes Warten bei laufendem Motor, 5 km durch sie Stadt ins nächste Hotel, Fahrgast absetzen, zurück, langes Warten,... Es gibt für einen Motor viele "worst cases". Das feste Intervall ist quasi der Mittelwert aller worst cases. Bei dem Einen muss das Öl nach 15000 km raus, bei dem anderen könnte es noch 10000km drin bleiben...

Der Werkstatt wird auch nicht einfach auf das Doppelte verlängert haben, sie wird von Fest-Intervall (365 Tage) auf WIV umgestellt haben.

Gut, das war mir auch soweit klar (trotzdem Danke für deine Mühe bei den Erklärungen ;)).

Nur bin ich bisher aufgrund von Westes Beschreibungen davon ausgegeangen, dass ein "T5 Bj. 2007, 2,5 TDI, 96 KW, mit DPF" generell mit einer aktiven WIV ausgeliefert werden. AUCH in seinem Fall (Zitat Weste: "Ich habe für QG1 bezahlt ..."), was einer Intervallänge von ca. 2 Jahren oder bis zu 30.000 km entspricht.

Wenn es also keine Zwischenstufen gibt, kann man offensichtlich zwischen diesem flexiblen Intervall und dem bekannten, fixen (max. 1 Jahr bzw. 15.000 km) wählen. Nur scheint ihm das keiner von der VW-Organisation so richtig erklärt zu haben. :rolleyes:

Dazu kommen dann allerdings als weitere Unklarheiten noch seine Beobachtungen (Zitat Weste: "Nun hat er nicht mehr den Durchzug, das Leistungsband ist jetzt gleichmäßiger.") und die gerüchteartigen Infos, die er (Zitat Weste) "in einem Forum (das ich leider nicht mehr finde)" aufgeschnappt hat. Wie das so ist im Internet, muss man bei solchen Meldungen die Quelle genauestens überprüfen. Denn sonst ist dies nur einer der vielen Mythen, wie sie mit Hilfe des Netzes und vieler (Leicht-)"Gläubigen" gesponnen werden ...

Schönen Gruß

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