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Welche Krafträder darf man ich fahren mit A Klasse mit schlüsselzahl
Hallo
ich habe heute mein Führerschein der A Klasse gemacht , auf dem Führerschein steht A A2 A1 AM mit sternchen aber mit schlüsselzahl 46 . laut webseite bedeutet 46 Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge. Aber mein fahrlehrer hat gesagt ich darf bis 24 Jahre motorräder mit 48 ps fahren danach offen. Ich habe die Prüfung mit einem bmw f 650 gs volle 71 ps gemacht , bei der theorieprüfung oder anträgen standen A nicht A2 A1 oder AM. Nur auf dem Führerschein irriteren mich die Schlüsselzahlen. Was darf ich jetzt alles fahren , hat mein Fahrlehrer recht? der tüv hat auch nichts gesagt als ich mit der großen Maschine gefahren bin.
Mit freundlichen GRüßen
Beste Antwort im Thema
Er hat den Führerschein für Dreiräder. Das ist Klasse A, Alternative b mit Mindestalter 21. Die Prüfung erfolgt auf einem offenen Motorrad. Klasse A beinhaltet die Klassen A2, A1, AM. Es gibt aber in A2 keine Dreiräder. Deshalb darf er bis zum 24. Geburtstag 48 PS fahren. Dann muss er die Schlüsselzahl in der Zeile A austragen lassen. Das bekommt er, weil er die Prüfung auf einer offenen Maschine bereits absolviert hat. Er hat dann A offen ohne weitere praktische Prüfung. Wir hatten das hier schon mehrfach besprochen.
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Gemeint sind Trikes.
Wieso Trikes? Ich denke die kann man nmit einem PKW-Führerschein fahren?!?!
Nein, eben nicht mehr seit dem 19.1.2013.
Das war eine der wesentlichen Änderungen.
Präzise muss meine Antwort lauten, dass es für Fahrerlaubnisse gilt, die vom 19.1.2013 an ausgestellt werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Fahrerlaubnisse haben Besitzstand. Wer also vorher Trike fahren durfte, darf jetzt Trike auch fahren - auch ohne Motorradführerschein.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Motorrad mit Beiwagen?
Nein. Symetrische Anordnung der Räder
Das bringt mich auf eine Frage!
Auf meiner vorletzten Tour begegnete mir so ein Teil (sah aus, als hätte ihm der Bus vor mir die Vorfahrt genommen):
In meinen Augen ein Trike. Was aber einzig zählt, ist das was in den Papieren drin steht. Und wenn da halt steht: Personenkraftwagen mehrspurig offen, wäre es ein "PKW"
Zur Frage: Klick
Ob ein Dreirad ein Auto ist oder ein Trike, das liegt oft an Details, wie die Beleuchtung ausgeführt ist, ob es vorn ein Kennzeichen hat, ob es eine Feststellbremse hat etc.
Piaggio hat zum beispiel jahrelang Versionen ihres MP3-Rollers mit drei Rädern als Auto verkauft.
Neben dem schon vorgestellten Can Am Spyder fällt mir als derzeit einziges Serien-Trike die Harley Davidson Tri-Glide ein: Vorne eine Harley, hinten zwei Räder. Dürfte in den allermeisten Fällen mit Pkw-Führerschein zu fahren sein, da die Käufer dieses, äh, Gerätes wohl eher schon länger einen Führerschein haben.
Rechtlich sind Trikes (Fahrzeugklasse l5e) alle zweispurigen Fahrzeuge mit 3 symmetrisch angeordneten Rädern. Das einzige Kriterium dafür, ob es nicht doch ein (einspuriges) Krad ist, ist die Spurbreite. Daher MP3 LT wie "large tread", mit Spurverbreiterung.
Der ganze andere Kram mit Fußbremse usw. ist zulassungsrechtlicher Natur. Früher waren fast alle MP3 ohne Frontkennzeichen zugelassen, inzwischen soll das wohl kaum noch möglich sein.
Der Gesetzgeber hat sich, wie man auch an diesem Thread hier sieht, ein ziemliches Chaos erlaubt, nur um auf Krampf die Fahrbahrkeit von Dreirädern ohne die Fahrschulschutzgebühr für Klasse A auszuschließen.
Denn sie wissen nicht was sie tun...............