Welche Felgengröße mit ABE?
Hallo liebe Fofi - Gemeinde!
Nun haben auch wir endlich ein Fofi, nichts aufregendes, aber so wie wir uns Ihn vorgestellt haben.
Bj 2011, 4200Km,60PS, Silber, Trend, Winterpaket usw.
Sind total glücklich, habe mein Herz zwar schon an meinen Dicken (A6) verschenkt, aber für ein Fofi war noch Platz.🙂
Nun würde ich gerne Alufelgen kaufen und wenn es geht mit ABE.
Im schein steht nur 175/65R14 drin und im Brief natürlich garnichts.
Auf den Alus würde ich gerne die Ganzjahresreifen machen die er von Werk drauf hat, daß sind aber 195/50R15!
Also, welche Felgengröße mit welcher ET geht hier ohne extra zum TÜV zu müssen?
Viele Grüße,
atglaeser
20 Antworten
ABE ist ABE und Teilegutachten ist Teilegutachten.
Da du ja Gutachten zur ABE Nr. schreibst ist dies ne ABE, also kein Teilegutachten.
Kommt eher auf die Felgengröße an......falls die nicht eingetragen ist im Schein dann musst du die Größe eintragen lassen.
MfG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten zur ABE Nr. XXXXX nach §22 StVZO-> Teilegutachten oder ABE ich bin Ratlos' überführt.]
ne sind noch die orginal 14 zoll stahlfelgen mit 175/schlag mich tod im schein und auf dem auto, die msw sind 17 zoll mit 205/40.
Also doch tüv gut danke.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten zur ABE Nr. XXXXX nach §22 StVZO-> Teilegutachten oder ABE ich bin Ratlos' überführt.]
dann doch eintragen lassen....musste ich auch machen....hab mir auch 17ner draufgemacht^^
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten zur ABE Nr. XXXXX nach §22 StVZO-> Teilegutachten oder ABE ich bin Ratlos' überführt.]
wenn es ne abe is dann steht auch die zulässige reifenkombi drin...alles andere muss eingetragen werden
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten zur ABE Nr. XXXXX nach §22 StVZO-> Teilegutachten oder ABE ich bin Ratlos' überführt.]
War heute mal Reifen umziehen lassen auf die gegebene kombi und hab gleich gefragt und mir wurde die ABE bestättigt.
Dane an alle 🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten zur ABE Nr. XXXXX nach §22 StVZO-> Teilegutachten oder ABE ich bin Ratlos' überführt.]
Hallo Fabian,
erklär das doch nochmal bitte, wurde dir jetzt bestätigt, dass es sich bei deinem vorhandenem Schreiben um eine ABE handelt oder dass du die Rad/reifen Kombination fahren darfst? Ersteres wurde ja auch hier schon mehrfach beschrieben, wenn es eine ABE ist, und die Reifenkombi drin steht, darfst du diese ohne Eintragung fahren, ist ja eine allgemeine Betriebserlaubnis. Wäre dein Schrieb „nur“ ein Teilegutachten oder wäre die interessierende Rad/reifen Kombi nicht im Schrieb vermerkt, müsstest du das ganze eintragen lassen. Und da du hier die ABE nicht zur Verfügung stellst, was ja an sich auch gar nicht schlimm ist, können wir (außer jemand hat den gleichen Schrieb wie du) keine zuverlässige Aussage bieten.
Aber der Mensch der dir geholfen hat, wird dir hoffentlich die richtigen Informationen genannt haben.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß, 4X4
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten zur ABE Nr. XXXXX nach §22 StVZO-> Teilegutachten oder ABE ich bin Ratlos' überführt.]