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Welche Eigenheiten gibts beim Roller 50ccm/2T zu beachten ...

Themenstarteram 22. Juli 2017 um 6:05

Hallo zusammen,

ich habe ein gigantisches Problem, ich spiele seit Wochen mit dem Gedanken mir einen Roller zu kaufen, einen 2Takter mit 50ccm. Optisch sagten mir der Peugeot Django und die Vespa Primavera zu, wobei ich mich letztlich auf die Seite des Djangos schlug, er gefällt mir, hat etwas größere Reifen, ist deutlich seltener auf deutschen Straßen unterwegs, und letztlich ist er aktuell günstiger zu bekommen ... 2700 EUR für den Django Allure, also mit Topcase und Windschild, LED-Tagfahrlicht, da kostet der Primavera gleich gut 500 EUR mehr.

Die Tage machte ich nun eine Probefahrt mit dem Django, bin infiziert, ich hätte schon gerne einen, ABÄR ich hab da doch noch einige Fragen die mich letztlich von einem Kauf abhalten ..

Ich hab nun schon mehrmals die Batterie als Problem beim Roller gehört, auch bei der Probefahrt war die Batterie am Django leer, er musste erst ausgetauscht werden. Wie verhält sich dass denn mit der Batterie am Roller genau, ist das nicht wie beim Auto, dass der bei der Fahrt automatisch geladen wird?

Und selbst wenn die Batterie beim Fahren geladen wird, dann reicht das nicht um einige Jahre (wie beim Auto) problemlos damit starten zu können? Man muss die Batterie alle Paar Wochen ausbauen und laden? Und was passiert, wenn der Roller, sagen wir 3 Wochen am Stück steht, ist die Batterie dann leer?

Und über den Winter, wenn der Roller dann geschätzte 5 Monate gar nicht genutzt wird, springt er dann in aller Regel nur mit Mühe im Frühjahr an, und man muss am Ende noch fast immer beginnen zu schrauben und zu putzen, oder reicht da in aller Regel eine geladene Batterie, mehrfache Startversuche, aber dann läuft ein moderner Roller auch nach bald einem halben Jahr Tiefschlaf wieder an? Sollte man da die Batterie im Winter ausbauen, alle Paar Wochen laden, .... Vielleicht könnt ihr mich da zum Thema Batterie aufklären, wie sich das mit dem Roller verhält, was es da zu beachten gibt?

Dann habe ich eine Frage zum Kundendienst, oder zur Wartung und Reperatur. Ich habe keinen Rollerhändler bei mir auf dem Land, ich müsste da immer rund 100km zurücklegen (einfach). Es gibt bei mir in erreichbarer Nähe einen Händler der verkauft Sportboote aber auch größere Motorräder(glaub), und dann haben wir die üblichen Verdächtigen wie ATU und PIT Stop, und kleine Famlien Kfz-Betriebe. Meine Frage, kann man z.B. auch bei ATU einen Rollerkundendienst machen, bzw. bei einem technischen Problem dort die Reperatur vornehmen lassen, die verkaufen ja auch Roller, und falls ja, würde da meine NeuRoller-Garantie wegfallen, oder verhält sich das wie beim Auto, und man ist nicht gezwungen seinen Kundendienst, bzw. seine Reperatur bei einem Vertragspartner zu machen?

Dann wegen der Versicherung, sie läuft ja irgendwie immer von April bis März (glaub so wars), und je nach dem zu welchen Monat man sein Fahrzeug versichert, zahlt man dann auch entsprechend weniger. Da meine Frage, was wenn ich z.B. im August meinen Roller anmelde, muss ich dann bis März zahlen, oder kann ich den Roller in den Wintermonaten stilllegen und bekomme dann in dieser Zeit eine Erstattung? Vermutlich nicht, nehme ich an? Man ist dann wohl bis März versichert und egal ob man nun fährt oder seinen Roller sogar verkauft, man muss dann auch bis März zahlen?

Dann bin ich über jeden weiteren Tipp und Hinweis dankbar, was man bei einem Roller sonst noch bedenken sollte, bzw. wissen sollte. Und ob es vielleicht Django-Fahrer gibt mit Problemen am Roller?

Fragen über Fragen, und besten Dank für all eure Hinweise und Tipps !

 

 

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9 Antworten

Batterie wie beim auto. Laden beim fahren.

Aber! Die meisten roller laufen kurzstrecke. Wenig zeit zum laden. Die lima ist so klein, dass im stand bei licht an, blinker etc die lima allein nicht reicht. 10-15min touren reichen also nicht. Deswegen ist es günstig, einen kicker zu haben und ihn anzutreten. Motorradbatterien halten aufgrund dieser kombination nicht so lang wie beim auto. 4-6jahre sollten sie schon schaffen.

Im winter werden sie ausgebaut und frostfrei gelagert. Zwischendurch aufladen, bzw erhaltungsladegerät dran.

Theoretisch im Frühjahr nur starten. Besser ankicken. Jetzt problem 2. Vergaser. Verschleissteile eingebaut. Übern winter verdunstet das benzin, es setzen sich ablagerungen ab. Das kann unproblematisch sein, aber auch irgendwann mal nicht klappen. Profis lassen den sprit aus dem vergaser ab!

Wartung: Schon einen wirklich guten ATU erlebt? Ich nicht... Wer was auf dem lasten hat, arbeitet woanders!

Wenn die Garantie abgelaufen ist, kannst du machen was du willst. Der mechaniker sollte sich schon mit der variomatik auskennen. Der rest ist übersichtlich. Ob 2 oder 4t ist eigentlich egal. Packt man immer!

Versicherung: IMMER Bis ende Februar. Abmelden etc ist nicht! Sparen geht nur indem du nicht versicherst. Ohne gültige versicherung darf er auch nicht auf öffentlichen grund stehen!

Technisch sorgenfreier wäre sicherlich eine benzineinspritzung. Knopf drücken und an. Egal ob 3 oder 13 monate... Honda vision 50 etwa...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 22. Juli 2017 um 11:5:27 Uhr:

Versicherung: IMMER Bis ende Februar. Abmelden etc ist nicht! Sparen geht nur indem du nicht versicherst. Ohne gültige versicherung darf er auch nicht auf öffentlichen grund stehen!

Kostet aber auch von März bis Februar nur 60€ mit teilkasko. Ohne sinds ca. 30 Geld.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 22. Juli 2017 um 10:05:27 Uhr:

Abmelden etc ist nicht!

Natürlich ist das Abmelden möglich!

Wenn man das Versicherungskennzeichen nebst Schein an die Versicherung zurück gibt, gibt es von der Versicherung den zuviel bezahlten Jahresbeitrag anteilig (i.d.R. über einen Verrechnungsscheck) zurück!

Zitat:

Sparen geht nur indem du nicht versicherst.

Sparen geht, indem man den Roller als Kleinkraftrad auf Basis von FZV §3(3) zulässt - erfordert allerdings Lauferei zur Zulassungsstelle!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. Juli 2017 um 15:58:49 Uhr:

Natürlich ist das Abmelden möglich!

Wenn man das Versicherungskennzeichen nebst Schein an die Versicherung zurück gibt, gibt es von der Versicherung den zuviel bezahlten Jahresbeitrag anteilig

Macht nicht jede Versicherung. Ich kenne das nur bei übertragen der Versicherung auf den neuen Besitzer. Da kann man oft den neuen Besitzer angeben und der restliche Betrag wird von ihm abgebucht und dir gutgeschrieben.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. Juli 2017 um 15:58:49 Uhr:

Sparen geht, indem man den Roller als Kleinkraftrad auf Basis von FZV §3(3) zulässt -

Dafür braucht man wohl aber ne Zulassungsbescheinigung Teil 1 (und 2?). Und ohne SF Klassen ist das außerdem wesentlich teurer, als ein Versicherungskennzeichen. Außerdem Tüv etc. Und das ganze gerenne für die Ausnahmegenehmigung.

Ein 50ccm Roller ist ja ein normalerweise zulassungsfreies Fahrzeug.

Zitat:

@janniszervas schrieb am 23. Juli 2017 um 23:04:43 Uhr:

Macht nicht jede Versicherung.

Welche denn z.B. nicht?

Bitte mit Verlinkung auf die jeweiligen Vertragsbedingungen!

Zitat:

Dafür braucht man wohl aber ne Zulassungsbescheinigung Teil 1 (und 2?).

Wo sollte hier ein Problem liegen?

Die notwendige Zulassungsbescheinigung Teil1 wird auf der Zulassungsstelle anhand der ABE bzw. dem COC gedruckt.

Zitat:

Und ohne SF Klassen ist das außerdem wesentlich teurer,

Das ist mit SFR!

Damit auch deutlich günstiger als das Versicherungskennzeichen!

Zitat:

Außerdem Tüv etc.

Nö, weder TÜV noch Steuer fallen an!

Zitat:

Und das ganze gerenne für die Ausnahmegenehmigung.

Das ist keine Ausnahmegenehmigung, das ist ein ganz normaler zulassungsrechtlicher Vorgang - der insbesondere in der "Oldtimerszene" Anwendung findet, seit eine große Versicherung hier keine rabbatierten Versicherungskennzeichen für ältere Fahrzeuge mehr anbietet...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 24. Juli 2017 um 00:34:35 Uhr:

Das ist mit SFR!

Damit auch deutlich günstiger als das Versicherungskennzeichen!

Eben, und da viele junge Leute sowas fahren haben sie keine bis wenige SF Jahre. Sicher kein Tüv? Was ist dann auf dem Kennzeichen? Keine Steuern ist schon klar, haben Leichtkrafträder auch nicht.

Zitat:

@janniszervas schrieb am 23. Juli 2017 um 23:38:56 Uhr:

Eben, und da viele junge Leute sowas fahren haben sie keine bis wenige SF Jahre.

Der SFR ist insofern uninteresssant, dass er keinen direkten Rückschluss auf den Versicherungsbeitrag zulässt!

Welcher Beitrag zu zahlen ist, sollte man also vorher erfragen! Von dem Umstand, dass sich das SFR-System der Zweiräder von dem der Autos unterscheidet mal ganz zu schweigen.

Zitat:

Sicher kein Tüv?

Ja, kein TÜV da das Ding immernoch ein davon befreites Kleinkraftrad ist!

Zitat:

Was ist dann auf dem Kennzeichen?

Außer der Plakette des Landkreises nichts....

PS: ich kann bei meinem Vertrag bei wgv himmelblau nicht einfach so kündigen.

Bzw. Nur fristgerecht.

 

Zitat:

"Kann ich meinen bisherigen Vertrag kündigen?

 

Eine Kündigung innerhalb des Versicherungsjahres ist nicht möglich. Am Ende des Versicherungsjahres (28.02. bzw. 29.02. bei einem Schaltjahr) läuft der Vertrag ohne besondere Kündigung aus."

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