Welche Bereifung ist erlaubt?

Hallo,

darf ich bei einem Auto mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch größere Reifen montieren ohne etwas eintragen zu lassen? Beim Gebrauchtwagenkauf habe ich 15Zoll Sommerreifen mitbekommen. Eingetragen sind aber nur 14Zoll Reifen.

Ein Reifenkonfigurator spuckt im Internet für die Felgen zu meinem Auto auch 15Zoll Felgen aus. Ich habe gelesen das man dieses CoC Zertifikat braucht da in der "neuen" Zulassungsbescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht alle zugelassenen Räder eingetragen sind. Kostet aber 100€. Bei meinem Auto lohnt das nicht. Hab ich was falsch verstanden oder brauch man wirklich dieses extra Zertifikat um nachweisen zu können das da auch 1 Zoll größere Räder drauf sein dürfen?

Nachtrag: Ich habe gerade ein Dokument des Tüv's gefunden in dem steht das die Bereifung mit 15Zoll Felgen erlaubt ist. Aber brauche ich dieses CoC Zertifikat?

Damke und liebe Grüße

25 Antworten

Nice to have? Klang aber vorher in den Beiträgen so als wäre die Überlebensnotwendig... Naja egal. Ich hab sie jedenfalls

Ja, versteh ich auch nicht. Das CoC gibt es jetzt seit fast 30 Jahren, ich hab das Ding noch nie für irgendwas benötigt.

Wenn man die genehmigten Größen nicht kennt, dann braucht man das nicht.
In der Kontrolle kann der Polizist anhand der EG-TG die genehmigten Rad-Reifen-Kombi abrufen.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 21. April 2022 um 15:12:54 Uhr:


Das CoC gibt es jetzt seit fast 30 Jahren, ..

Genau, seit 1996.

Seit dieser Zeit ersetzt das CoC in Deutschland den klassischen vorherigen Fahrzeugbrief, da in der neuen ZUB II die ganzen Daten nicht mehr erfasst werden.

Seit dem muß ein jedes Neufahrzeug über ein solches Dokument verfügen.

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Zitat:

@jonny9999 schrieb am 21. April 2022 um 14:39:14 Uhr:


Danke für eure Beiträge..

Kein Grund, sich gleich wieder abzumelden… ;-)

Sind die zulässigen Reifengrössen lt. CoC eigentlich auch im Ausland - auch Non EU - abrufbar? Wie weise ich dort alternativ die Zulässigkeit der Reifengrössen nach?

Weshalb solltest Du nachweisen müssen, dass Dein Fahrzeug dem Serienzustand entspricht?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 21. April 2022 um 16:55:57 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 21. April 2022 um 15:12:54 Uhr:


Das CoC gibt es jetzt seit fast 30 Jahren, ..

Genau, seit 1996.
Seit dieser Zeit ersetzt das CoC in Deutschland den klassischen vorherigen Fahrzeugbrief, da in der neuen ZUB II die ganzen Daten nicht mehr erfasst werden.
Seit dem muß ein jedes Neufahrzeug über ein solches Dokument verfügen.

Das COC ersetzte nicht den Fahrzeugbrief, denn dieser wurde bis Mitte 05 noch ausgegeben und da standen nach wie vor alle genehmigten Räder und Reifen drin bspw.

Mit der EU Harmonisierung wurden die Dokumente geändert in die Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil 1 und Teil 2) und die in der ZB2 zu erfassenden Daten beschränkt.

Zitat:

Sind die zulässigen Reifengrössen lt. CoC eigentlich auch im Ausland - auch Non EU - abrufbar

Leg dir eine Kopie ins Auto.

In der COC stehen nicht nur Reifengrößen, sondern die zulässigen Hersteller-Serien-Rad-/Reifenkombinationen.

Zitat:

Sind die zulässigen Reifengrössen lt. CoC eigentlich auch im Ausland - auch Non EU - abrufbar? Wie weise ich dort alternativ die Zulässigkeit der Reifengrössen nach?

Wie es aussieht, interessiert ausserhalb von DE niemanden dieser Beamtenfurz. Bei uns in AT reicht es meistens, dass es optisch ok aussieht und keiner frägt nach. Natürlich gibt es auch bei uns Bestimmungen, aber für Fahrzeuge mit ausländischer Nummer wäre es eine Fleissaufgabe für die Rennleitung - und Beamte sind üblicherweise nicht sehr motiviert.

Auch im EU Ausland können die Daten der EG Übereinstimmungserklärung abgerufen werden.

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