Welche Bereifung auf Stahlfelgen 6j x 15?

Volvo 850 LS/LW

Hallo zusammen,

welche Bereifung außer 185/65R15 darf ich auf die Stahlfelgen 6Jx15 meines 850 aufziehen?

Beste Grüße

Leopold

41 Antworten

Zur Not gäbe es auch Alternativen, welche dann aber wohl von anderen Marken stammen und eben kein Conti sind sondern ein Dunlop und auch als 205/ 50 16 (sogar ZR) um die 80€ liegen...
(Dunlop SP 9000, weil Auslauf)
Dann gibts aber wohl immer noch Probleme mit der Beleuchtung 😛

Die Reifenwände mit UV-Farbe einpinseln und ne Lichtschlange mit UV-Lämpis aussen an die Radkasten kleben.
Aber nur die Schlangen nehmen, die man (logo geschwindigkeits o. drezahlabhängig) als Lauflicht o. Lichtorgel schalten kann !
Mal gucken wie weit man mit der Kirmesbude kommt ... 😎

Mal wieder ernst:
Ich war eben nach Feierabend mal in 2 Sammelstätten der Trachtengruppe und hab sie mal gefragt, was denn passieren würde wenn ein plichtbewusster Kollege mich auf mal die Reifen hin kontrolliert und dabei festellen muss, das die weder im Schein (da stehen bei mir nur 195er drin) noch im Brief einhetragen sind.

Beide mal Achselzucken und so was wie '... keine Ahnung ... Wir würden Sie auffordern eine Bescheinigung über die Zulässigkeit der Reifen beizubringen.'
Aha - wer macht das ? '... keine Ahnung ... TÜV/Dekra, Gutachter, Hersteller ...'

Ich frag morgen mal beim TÜV in einem persönlichen Gespräch und lausche den Ausführungen.

Ich frag mich trotzdem immer noch, wie die in Elchhausen darauf kommen, 195er mit 88V und 205er mit 87W ausschreiben.
Entweder beide mit 87 oder 88 bzw. V oder W - aber doch nicht 'nach Laune' gemischt ?!

Konnte bisher keine weiteren als in der ECE 30 angegebenen Zuschläge für Geschw. ab ( ! ) 210 / 240 / 270 finden.
😕

Betroffen bin ich nicht, da ich ja rund ums Jahr immer 195er fahr...aber interessieren tuts mich schon...kann man da evtl bei der homologationsabteilung von volvo nachfragen?
lass mich auf jeden fal deine ergebnisse wissen...

Bist du mit Reifen unterwegs, die nicht im Schein eingetragen sind, erlischt sofort die Zulassung.
Im Extremfall könnte dir bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt werden - sicher unwahrscheinlich bei einer üblichen Reifengröße. Normal ist eher, dass du einen Mängelbeseitigungsschein bekommst und den Wagen in bestimmter Frist umzurüsten hast.

Passiert allerdings ein Unfall und dein Wagen würde begutachtet, bleibst du auf den Unfallkosten sitzen, da ja deine Zulassung erloschen ist... Oder anders, die Versicherung zahlt, macht die Kosten aber bei dir geltend. Denn der Gutachter übersieht diesen Punkt ganz sicher nicht.

Vor Jahren gab es noch eine Markenbindung, welche in der Zulassung aufgeführt war. Ich durfte damals nur Michelin MXV3A fahren, 300 DM das Stück, für die Größe 185/70/R15 V. Eine andere Freigabe vom Werk hatte ich nicht und hätte ich über den Händler beantragen müssen. Ab Ende der 90er Jahre wurde aber die Markenbindung generell aufgehoben, egal ob sie dann noch in der Zulassung stand, oder nicht.
Einen Vorteil hatten die Michelins aber, der war ihre lange Laufleistung, welcher die Anschaffungskosten relativierte.

Gruß Dirk

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Zitat:

Original geschrieben von zweig20


Passiert allerdings ein Unfall und dein Wagen würde begutachtet, bleibst du auf den Unfallkosten sitzen, da ja deine Zulassung erloschen ist... Oder anders, die Versicherung zahlt, macht die Kosten aber bei dir geltend. Denn der Gutachter übersieht diesen Punkt ganz sicher nicht.

Das wage ich zu bezweifeln, wenn die falschen Reifen nicht zum Unfall beigetragen haben. Wenn mir jemand schuldhaft hinten drauffährt, ist es sicher egal, ob mein Auto auf zulässigen oder unzulässigen Reifen dagestanden hat.

Sicher, dann wird vermutlich der Wagen des Geschädigten nicht auf seine vorherige Verkehrssicherheit geprüft werden.

Ich bin von einem selbstverschuldeten Unfall ausgegangen bzw. einer unklaren Unfallursache.

Ich 'zieh' 😁 mich deshalb gern an div. Themen hoch, weil selbst erlebt und man/ich das nicht unbedingt noch mal haben muss.
Ganz kurz hier noch mal:
Ich hatte mal nen 855 AWD, wo mich die 😁 drauf aufmerksam gemacht haben, das ich doch bitte nicht mehr als 2mm Profiltiefenunterschid V zu H haben sollte, weil sonst das exorbitant teure Winkelgetriebe für ca. 5.000 nachhaltig Schaden nimmt (Geschwindigkeitsunterschied Vorder- zu Hinterachse wegen Reifenumfang !).
Also pauschal erst mal nen neuen Satz Reifen für 600 aufziehen lassen und immer schön umgesteckt, weil auch da die vorderen Gummis deutlich mehr abgelaufen sind.
Dann bei vorne und hinten je 4mm ein Teil im Pneu gehabt, was nicht reparierbar war ---}> nochmal 600 Schleifen !
Dann lief Spur / Sturz vorne ewig aus dem Ruder - ewige Sucherei nach passenden Gebrauchten ....
In Summe habe ich für die Kiste sicher 2 Kilo-Euro nur an Reifen auf den Tisch gelegt !
Jetzt fahr ich Himmel sei Dank einen fast normalen V70 als Frontkratzer. Ein Allrad käme mir höchtens geschenkt noch mal in die Garage für Spassfahrten am Wochenende oder im Winter durch die Berge ... da ist das echt goil !

Warum 600 Öhrow's pro Satz (Conti Premium Contact) ? Ging noch teurer.
Na, weil ich was vernünftiges für die Kiste haben wollte und im Schein halt eben 91W stand. Der Hobel hatte immerhin 1,85 T Leergewicht ! Und entsprechende Puschen kosten eben ...

Deiner Anmerkung, auch ggf. Auslauftypen von (Markenherstellern) zu nehmen, die nicht schlecht sein müssen, stimme ich prinzipiell zu.
Aber ich werde wegen meiner langjährigen Erfahrung NIE mehr irgendwelche PING-PONG-Gummis oder gar Runderneuerte nehmen - auch nicht für Winterreifen !
Denn:
'Schneeschuhe' fährt man auch, wenn kein Schnee liegt und man denkt meistens nicht an die bauartbedingten Nachteile.
Das kann auf trockenen oder auch nassen Strassen ganz übel enden !

Übrigens - Ich hab meinen Elch mit vermeintlicher 'Super-Bereifung' gekauft:
205/50/16 Hankook Ultra Sport NS-II mit laufrichtungsgebundenem Profil, DOT 2809, vorne ca. 6.5mm, hinten ca. 5.5mm, Profil sauber & eben abgelaufen...
Mein Fazit: Absolut NICHT empfehlenswert ! Auch wenn 'günstig' oder gar 'billig'.
... auf trockener Straße zwar relativ ok auch im Handling, Bremsen, Kurven.
Aber wehe es regnet ! Gefühlte Bremsverzögerung min. -50% ! Deutliches Über- oder Untersteuern je nach 'Laune'.
Oder auf unterschiedlichem Fahrbahnbelag L/R zieht die Kiste unvermittelterweise irgendwohin.
So was schlechtes hatte ich eigentlich noch nie.

Zitat:

Hankook Ultra Sport NS-II

Es gibt einen Ultra Sport NS-II nur von NANKANG, aber von Hankook ist der sicher nicht...und es gibt Hinweise darauf, dass Hankook bessere Reifen baut als Nankang...

Sorry, Asche auf mein Haupt, Korrektur: NANKANG ist der Hersteller dieser Un-Reifen !

Zitat:

Original geschrieben von zweig20


Bist du mit Reifen unterwegs, die nicht im Schein eingetragen sind, erlischt sofort die Zulassung.
Im Extremfall könnte dir bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt werden - sicher unwahrscheinlich bei einer üblichen Reifengröße.

Durch falsche Reifen kommt es nicht automatisch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betrieberlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen.

Es muß also nachgewiesen werden, daß durch die falschen Reifen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag bzw. zu erwarten war, d.h., daß sie z.B. maßgeblich zum Unfall beigetragen haben.
Von Extremfällen abgesehen (überstehende Reifen, Slicks etc.) dürfte ein derartiger Nachweis schwierig sein.
(Bsp.: Die Handling-Eigenschaften eines Autos werden durch ein Notrad ja auch nicht gerade verbessert, trotzdem ist es zugelassen und die Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h ist z.T. sogar nur eine Empfehlung).

Hier der Link: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Damit mich keiner falsch versteht:
Mir geht es nicht so unbedingt um den 'Worst-Case' einer erloschenen BE - eher um einen 'normal'-GAU (hier: größte anzunehmende Unannehmlichkeiten). Passiert normalerweise sicher nicht wirklich viel, aber ... wenn er denn z.B. mal auf diese Art eintritt:

... ein(e) übereifrige(r) Trachtenträger(in) mit wenig Sternen, null Humor in schlechtester Tagesform und Drang zu höherem kontrolliert dich irgendwann/-wo ...
Verbandkasten abgelaufen, Beleuchtung nicht 100%, Ladung hinten nicht ordnungsgemäß gesichert (Bierkiste 😁), abnehmbare AHK steckt noch dran ohne Hänger, Scheiben dreckig, Ascher voll, ..........
Er (oder Sie) sucht akribisch immer weiter und befindet den aufgezogenen Reifentyp (HIER NUR LAST- UND SPEED-INDEX anders) nach ewigem Gequake mit der Zentrale als nicht zulässig.

Im einfachsten Fall bekommt man nen Zettel zur Vorstellung beim TÜV o.ä. und winkt freundlich beim Abschied - beim GAU darfst du dann den Bus oder was anderes nehmen, die Karre wird abgeschleppt, ein Gutachter wird bemüht und am Ende ist das Portomonaise leer und Nerven blank.

Ich schreibe das hier nicht, um die Massen mit meinen lustigen Texten zu unterhalten - mir ist so etwas in verschiedenen Arten in meiner mittlerweilen 32-jährigen Fahrpraxis deutlich mehr als einmal vorgekommen !
Details - insbesondere zu Reifen auf Anfrage...

Meine Befürchtungen wurden, wie vorgestern beschrieben, durch die allgemeine Unkenntnis auch von freundlichen Trachtenträgern bestätigt: '... keine Ahnung ... muss der TÜV wissen/machen ... oder Sachverständige ... bei groben Mängeln (wie sehen die im speziellen bei demjenigen aus ?) ziehen wir das Fahrzeug aus dem Verkehr ...'
Und wenn man auch dort immer nur an die einzige Pappnase im Betrieb gerät, ist man wahrscheinlich nach stundenlangem telefonieren, Wagen vorführen, diskutieren und was sonst noch so alles geht, keinen Deut schlauer.

....
Eigentlich ist doch alles Klar !
Ich selbst habe hier einen Zettel vom TÜV Nord seit langem im Original vorliegen (... ach du dickes Ei ...).
Der ADAC schreibt es in aktuellen Artikeln. GTÜ und TÜV Nord dito.

Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf
Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

   Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC
   mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten (folgende) Ausnahmen...

Was nun im Detail erlaubt ist, möchte jeder interssierte sich aus den angehängten PDF's selbst rausbröseln,
D.h. - es geht hier nur um die in vielen Papieren fälschlicherweise zu hoch eingetragenen Last- und Geschwindigkeits-Indizies !!!
Reifen- und Felgen-DIMENSIONEN außerhalb der vom Hersteller freigegeben Maße betrifft das NICHT !

Der TÜV Nord schreibt dazu noch (siehe Anhang):
Eine Verpflichtung zur Eintragung der anderen Indizes besteht erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstellen mit den Fz-Papieren.

D. h., eine Eintragung der geänderten Indizies ist erst bei der nächsten Anmeldung und/oder sonstigen Sondereintragung vozunehmen.

Also hab ich mir jetze den ganzen Kram ausgedruckt, in die Tasche hinten am Fahrersitz gepackt, warte ganz entspannt auf die gff. anfallende Kontrolle und kann sicher ab heute besser schlafen.
Insbesondere, da mein V70 demnächst nur noch mit 205/50/85V-Gummis ggü. 88W deutlich billiger unterwegs ist.

Reifenindex-neu

Zitat:

Original geschrieben von TERWI


Damit mich keiner falsch versteht:
Mir geht es nicht so unbedingt um den 'Worst-Case' einer erloschenen BE - eher um einen 'normal'-GAU (hier: größte anzunehmende Unannehmlichkeiten). Passiert normalerweise sicher nicht wirklich viel, aber ... wenn er denn z.B. mal auf diese Art eintritt:

... ein(e) übereifrige(r) Trachtenträger(in) mit wenig Sternen, null Humor in schlechtester Tagesform und Drang zu höherem kontrolliert dich irgendwann/-wo ...
Verbandkasten abgelaufen, Beleuchtung nicht 100%, Ladung hinten nicht ordnungsgemäß gesichert (Bierkiste 😁), abnehmbare AHK steckt noch dran ohne Hänger, Scheiben dreckig, Ascher voll, ..........
Er (oder Sie) sucht akribisch immer weiter und befindet den aufgezogenen Reifentyp (HIER NUR LAST- UND SPEED-INDEX anders) nach ewigem Gequake mit der Zentrale als nicht zulässig.

So etwas habe ich in den knapp 30 Jahren, die ich motorisiert unterwegs bin, noch nicht erlebt.

Ich stimme aber zu: Wer streitsüchtig ist und Polizisten gerne auf die Palme bringt, sollte zusehen, daß an seinem Auto alles vorschriftsgemäß ist ...

AHK braucht aber imho nicht abgenommen zu werden, wenn kein Kennzeichen verdeckt wird.

... irgendwie kommen wir hier nicht auf ne gemeinsame Spur ... 😕
Wenn du so etwas wie oben beschrieben nocht nicht erlebt hast - Glück gehabt !

Und wenn du halt eben oben Beschriebens noch nie miterleben musstest und auch keine Intentionen hast, mal den völlig bödsinnigen Vorschriften (s. o. - hier NUR Load- u. Speed-Index) auf den Grund zu gehen, deren Ursprung zu ergründen und den zuständigen Beamten mal deren eigene Bücher vorlesen willst....
... jede/r nach seiner Fasson !

Das hat im Normalfall auch nichts mit Provokation zu schaffen - es ist einfach nur Pech !
Als pflichtbewusster Autofahrer mit dem Wissen über notwendige & erforderliche Instandhaltung habe ich da auch absolut keine Panik, wenn die/der 'GAU-Beamte' daherkommt und mich ohne wirklichen Grund 'auseinandernimmt'.
Ich bin ehrlich einer der letzen Menschen, denen der Draht nach gewisser und anhaltender Spannung aus der Mütze fliegt.
Soll heißen: Eigentlich bin ich die Ruhe in Person und extrem gutmütig - man sollte das aber nur in Maßen bis an die Grenzen ausreitzen.
Damit bist du logo NICHT gemeint !

Zur abnehmbaren AHK u. a.:
Was würdest du denn bitteschön machen, wenn dich deswegen ein Behördlicher vollquakt, das Teil doch bitte ohne Hänger dran SOFORT (!) abzunehmen, weil sich das so gehört und das irgendwo vermeintlich geschrieben steht ?
Diskutierst du das mit dem Sherrif dann ohne Ende erst mal 2 Stunden durch ?

Der längere Hebel ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf deiner Seite !
Auch wenn du Recht hast und später (sicher) bekommst - ohne irgendwelche Entschuldigungen für die vertane Zeit, den Stress, Kosten und was weiß ich nicht was...

Ich habe ja auch mal bei einer deutschen Behörde gearbeitet, vielleicht hatte ich deshalb noch keine Schwierigkeiten 😉

Wegen Reifen: Ich kaufe einfach die Größen mit den Indizes, die in den Papieren stehen.

Gestritten habe ich mich mit Polizisten auch schon: Das letzte Mal war einer sauer, weil ich angeblich die von ihm vorgenommene Straßensperrung (wegen Demo) ignoriert hätte. Da bin ich aber stur geblieben, und am Ende hat er sich umgedreht und ist weggefahren.

Wenn es eindeutig klar ist, daß ich etwas falsch gemacht habe, streite ich mich aber nicht.

PS: Mein Verbandskasten ist noch ein DDR-Modell, das hatte noch kein Ablaufdatum 😉

Zitat:

Original geschrieben von kat2


PS: Mein Verbandskasten ist noch ein DDR-Modell, das hatte noch kein Ablaufdatum 😉

... Genial ! Ich organisier mir mal so'n Teil. Nächsten Monat ist HU/AU. Nur mal so auf Jux & Dollerei... 😁

... und stur bleiben ist NICHT immer eine negative Eigenschaft 😎

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