Welche Ampel gilt?
Heyho,
ich möchte mal eine Frage in den Raum werfen, die ihr sicher beantworten könnt :-)
Situation:
Es läuft auf jeder Straßenseite ein kombinierter Fuß- und Radweg entlang der Fahrbahn.
Rot = Radweg
Blau = Gehweg
An dieser Kreuzung komme ich nun also als Radfahrer auf dem Radweg (grüner Punkt) an die Ampelanlage, welche ROT für den Autoverkehr zeigt. Ich möchte geradeaus.
Es sind keine Fußgänger- oder Radfahrerampeln installiert. Es existiert nur die große Ampelanlage auf dieser einen Seite (um Fußgängern die Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen).
Die große Ampel steht rechts und links aber jeweils zwischen Rad- und Gehweg.
- Muss ich auf dem Radweg halten, obwohl keine Radfahrer- oder Fußgängerampel existiert?
Im Internet habe ich dazu verschiedenste Statements gelesen - aber die beziehen sich meistens auf den Fall, dass eben eine Fußgängerampel existiert.
Welches Verhalten ist nun richtig?
Ich bin bisher als Radler immer weiter gefahren, aber eigentlich würde ich jetzt sagen, dass ich eben auch anhalten muss, weil die Ampel rechts vom Radweg steht.
Eigentlich eine peinliche Frage, aber besser als nachher vom Rad geholt zu werden ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ganz einfach: Steht die Ampel RECHTS vom Radweg, gilt die auch für Radfahrer!
Ob die Ampel gilt, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie links oder rechts steht!
Radfahrer müssen sich immer am allgemeinen Lichtsignal, also der Ampel für Autos, orientieren - außer eben, wenn eine eigene Fahrradampel oder im Licht der Fußgängerampel ein Radsymbol vorhanden ist. Einen Spezialfall aber gibt es: Wenn ein Radweg ohne jegliche Trennung an einem Gehweg entlang läuft und die Fußgängerampel ohne Radsymbol leuchtet, muss sich der Radler nach der Fußgängerampel richten. Diese Regelung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2016. Ist keine Fußgängerampel da, gilt eben die allgemeine.
Dieser Fall und ein paar weitere Mythen zum Radeln werden hier behandelt.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tuckerdiesel
Die Ampel gilt für die Fahrbahn, der kombinierte Fuss-/Radweg gehört nicht zur Fahrbahnen und benötigt seine eigenen Lichter: Als Fussgänger müsste man dann auch anhalten. Ob die Ampel nun links oder rechts vom Radweg aufgestellt ist, ist belanglos. Was wäre wenn die Ampel hängt?
Die Ampel dient dazu , den die Fahrbahn querenden Verkehr über die Fahrbahn zu lassen, nicht über den Radweg.
Und genau ist leider falsch, wie schon mehrfach dargelegt wurde. Die identische Situation ist in München, Leopoldstraße, da werden fleißig die Radfahrer abkassiert, die bei Rot nicht stehen bleiben. Und es gab auch schon viele Gerichtsverfahren deswegen, die alle von den Radlern verloren wurden.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Fußgängerampel --> keine Bedeutung für den Geh- und Radweg. Daß da zufällig eine Kreuzung in der Nähe ist, mag etwas verwirren. Man denke die sich einfach weg, dann sollte es wohl eindeutig sein.
Auch das ist falsch, wie schon mehrfach dargelegt wurde. Schau einfach mal in meinen Beitrag weiter oben, wo ich die Zusammenfassung gepostet habe.
Ja, deine Ausführungen beziehen sich aber auf die Furten. Eine Furt ist eine Querung der Fahrbahn. Das tue ich aber nicht, wenn ich die gezeigte Ampel in Ost-West-Richtung passiere.