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Welche Ampel gilt?

Themenstarteram 15. Juli 2014 um 8:56

Heyho,

ich möchte mal eine Frage in den Raum werfen, die ihr sicher beantworten könnt :-)

Situation:

Es läuft auf jeder Straßenseite ein kombinierter Fuß- und Radweg entlang der Fahrbahn.

Rot = Radweg

Blau = Gehweg

An dieser Kreuzung komme ich nun also als Radfahrer auf dem Radweg (grüner Punkt) an die Ampelanlage, welche ROT für den Autoverkehr zeigt. Ich möchte geradeaus.

Es sind keine Fußgänger- oder Radfahrerampeln installiert. Es existiert nur die große Ampelanlage auf dieser einen Seite (um Fußgängern die Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen).

Die große Ampel steht rechts und links aber jeweils zwischen Rad- und Gehweg.

- Muss ich auf dem Radweg halten, obwohl keine Radfahrer- oder Fußgängerampel existiert?

Im Internet habe ich dazu verschiedenste Statements gelesen - aber die beziehen sich meistens auf den Fall, dass eben eine Fußgängerampel existiert.

Welches Verhalten ist nun richtig?

Ich bin bisher als Radler immer weiter gefahren, aber eigentlich würde ich jetzt sagen, dass ich eben auch anhalten muss, weil die Ampel rechts vom Radweg steht.

Eigentlich eine peinliche Frage, aber besser als nachher vom Rad geholt zu werden ;-)

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2014 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ganz einfach: Steht die Ampel RECHTS vom Radweg, gilt die auch für Radfahrer!

Ob die Ampel gilt, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie links oder rechts steht!

Radfahrer müssen sich immer am allgemeinen Lichtsignal, also der Ampel für Autos, orientieren - außer eben, wenn eine eigene Fahrradampel oder im Licht der Fußgängerampel ein Radsymbol vorhanden ist. Einen Spezialfall aber gibt es: Wenn ein Radweg ohne jegliche Trennung an einem Gehweg entlang läuft und die Fußgängerampel ohne Radsymbol leuchtet, muss sich der Radler nach der Fußgängerampel richten. Diese Regelung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2016. Ist keine Fußgängerampel da, gilt eben die allgemeine.

Dieser Fall und ein paar weitere Mythen zum Radeln werden hier behandelt.

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Naja, ist ja einiges dazugekommen. Die Zebras gibts ja nicht. Das verwirrt.

Es wäre einiges klarer, wenn die gestrichelten Überwegsmarkierungen über den Fahrradweg auch hinüber markiert worden wären, sind sie aber nicht.

Auf der gegenüberliegenden Seite steht auch noch die Ampel auf der anderen Seite des Radweges (links).

Vielleicht ist ja auch alles wirklich widerspruchsfrei geregelt, was ich selbst in D nicht glaube. Es wird aber auf alle Fälle auch durch die Markierungen Verwirrung gestiftet.

am 16. Juli 2014 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

DANKE @ fire

Bin doch nicht senil und mein gesunder Menschenverstand fuktioniert noch. ;)

Warum hast du dann in deinen ersten posts etwas anderes geschrieben, und nun pflichtest du uns doch bei? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter

Naja, ist ja einiges dazugekommen. Die Zebras gibts ja nicht. Das verwirrt.

Es wäre einiges klarer, wenn die gestrichelten Überwegsmarkierungen über den Fahrradweg auch hinüber markiert worden wären, sind sie aber nicht.

Auf der gegenüberliegenden Seite steht auch noch die Ampel auf der anderen Seite des Radweges (links).

Vielleicht ist ja auch alles wirklich widerspruchsfrei geregelt, was ich selbst in D nicht glaube. Es wird aber auf alle Fälle auch durch die Markierungen Verwirrung gestiftet.

Hab die Skizze mit dem MT-Tool erstellt. Den Zebra hab ich nur zur Verdeutlichung eingefügt, weil es im MT-Tool keinen Ampelüberweg gibt. Sollte aber auch so klar sein, wie sich die Situation verhält. Wie die Ampel auf der gegenüberliegenden Seite steht, ist eigentlich auch egal. Markierungen auf dem Radweg existieren laut TE nicht.

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 13:34

Die Ampel steht auf beiden Seiten rechts vom Radweg. Auf der anderen Seite ist das nicht so deutlich zu erkennen, da der Radweg da sehr schmal ist. Aber er führt theoretisch links an der Ampel vorbei.

Eine Markierung ist nicht angebracht. Weder ein Zebrastreifen oder eine ähnliche Markierung für Fußgänger, noch Haltelinien auf dem Radweg.

Radweg und Gehweg sind baulich auch nicht getrennt - lediglich der Belag ist anders.

Ich werde ggf hier mal bei der Stadt nachfragen, ob man das nicht eindeutiger gestalten kann.

am 16. Juli 2014 um 13:47

Noch mal: Es ist egal, wo die Ampel steht. Das weiter vorne gepostete Urteil des OLG Hamm hat eh keine Bedeutung mehr, weil sie die Gesetzeslage in 2013 geändert hat.

Hier noch mal eine Zusammenfassung:

Ampeln, die das Fahrradsymbol zeigen, gelten nur für Radfahrer (§ 37 Abs. 2 Satz 5 StVO). Gibt es keine spezielle Ampel für Radfahrer, müssen sich Radfahrer nach der Ampel für den Fahrverkehr richten (§ 37 Abs. 2 Satz 6 StVO).

Auf Radverkehrsführungen hingegen sind die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Bis zum 31. Dezember 2016 gelten dort weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine besonderen Zeichen für Radfahrer vorhanden sind (§ 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO).

Im Kommentar zur StVO von Hentschel findet sich in der 42. Auflage: "Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg gilt nach § 37 Abs. 2 Nr 6 S 1 das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Eine etwa vorhandene gemeinsame Furt für Radfahrer und Fußgänger (VwV Nr II Rn 2 zu Z 240) dürfte nicht als "Radverkehrsführung" angesehen werden können."

Das bedeutet also: Wenn es nur eine gemeinsame Furt für Fuß- und Radverkehr gibt (z.B. bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg), haben Radfahrer die Ampel für die Kraftfahrzeuge und nicht die für Fußgänger zu beachten.

Und auf Helgoland ist’s wieder anders, da ist Fahrradfahren nämlich verboten.

Wenn man mal darüber nachdenkt - die rote Ampel schützt die Fußgänger die dort die Straße queren.

Vor den PKW und vor TE queren.

Die Fußgänger haben grün.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

...

Im Kommentar zur StVO von Hentschel findet sich in der 42. Auflage: "Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg gilt nach § 37 Abs. 2 Nr 6 S 1 das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Eine etwa vorhandene gemeinsame Furt für Radfahrer und Fußgänger (VwV Nr II Rn 2 zu Z 240) dürfte nicht als "Radverkehrsführung" angesehen werden können."

Das bedeutet also: Wenn es nur eine gemeinsame Furt für Fuß- und Radverkehr gibt (z.B. bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg), haben Radfahrer die Ampel für die Kraftfahrzeuge und nicht die für Fußgänger zu beachten.

...

Wenn das mal nicht wieder auch von Hirnriss zeugt.

Diese Regel gilt ja jetzt schon, weil gemeinsame Furt.

Es gibt genügend Übergänge für Fußgänger/Radfahrer, wo ich die Lichtsignale für die Fahrzeuge nicht einsehen kann. Und da, wo ich sie einsehen könnte, latschen die Fußgänger an mir vorbei/rennen mich um , weil ich noch warten muss, bis die Fahrzeuge Grün haben.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn man mal darüber nachdenkt - die rote Ampel schützt die Fußgänger die dort die Straße queren.

Vor den PKW und vor TE queren.

Die Fußgänger haben grün.

Für diesen Fall sehe ich das noch ein, weil da wirklich die Fußgänger geschützt werden sollen.

Dann wären solch kleine Hilfsstrichlein wie Aufstelllinie auch für die Radfahrer hilfreich, dann ist es auch für Nicht_Juristen verständlich...

am 17. Juli 2014 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn man mal darüber nachdenkt - die rote Ampel schützt die Fußgänger die dort die Straße queren.

Vor den PKW und vor TE queren.

Die Fußgänger haben grün.

Die Frage dürfte doch sein, ob man mit dem Rad in den geschützten Bereich der Lichtsignalanlage ein Fährt. Wenn sich Fußgänger auf dem Gehweg aufstellen müssen würde ich da klar ja sagen. Wenn es aber eine Aufstellfläche zwischen Radweg und Fahrbahn gibt, dann sieht die Sache schon anders aus. Dann würde die Fußgängerampel nur den Bereich dazwischen ab decken.

Die Ampel gilt für die Fahrbahn, der kombinierte Fuss-/Radweg gehört nicht zur Fahrbahnen und benötigt seine eigenen Lichter: Als Fussgänger müsste man dann auch anhalten. Ob die Ampel nun links oder rechts vom Radweg aufgestellt ist, ist belanglos. Was wäre wenn die Ampel hängt?

Die Ampel dient dazu , den die Fahrbahn querenden Verkehr über die Fahrbahn zu lassen, nicht über den Radweg.

am 11. August 2014 um 16:56

Ein sehr interessantes und verwirrendes Thema. Ich kann nur sagen wie es bei mir in der Stadt ist:

Falkenstrasse Richtung Mühlenteller sind mehrere Fussgängerampeln ( keine Kreuzung) sie stehen rechts vom Radweg und es ist eine HALTELINIE auf dem Radweg, als Radfahrer MUSS man dort halten. Leider fahren viele trotzdem da einfach rüber und wenn man da hält wird man von anderen Radfahrern noch angepöbelt.

Unklarer wirds dann schon wenn die Ampel links vom Radweg steht und keine Haltlinie da ist.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

...

Hab die Skizze mit dem MT-Tool erstellt.

...

Wat'n dat ?

Wie man im Ruhrgebiet sagen würde ;).

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

...

Hab die Skizze mit dem MT-Tool erstellt.

...

Wat'n dat ?

Wie man im Ruhrgebiet sagen würde ;).

Kuckst Du unten auf der Fussleiste nach SPEZIAL darunter steht "Exclusiv"

Da draufklicken und auf der nächsten Seite(http://www.motor-talk.de/exklusiv) auf Unfallskizze klicken (http://www.motor-talk.de/unfallskizze)

Dat is et! wie ich Dir antworten würde... :D

Themenstarteram 12. August 2014 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von tuckerdiesel

Die Ampel gilt für die Fahrbahn, der kombinierte Fuss-/Radweg gehört nicht zur Fahrbahnen und benötigt seine eigenen Lichter: Als Fussgänger müsste man dann auch anhalten. Ob die Ampel nun links oder rechts vom Radweg aufgestellt ist, ist belanglos. Was wäre wenn die Ampel hängt?

Die Ampel dient dazu , den die Fahrbahn querenden Verkehr über die Fahrbahn zu lassen, nicht über den Radweg.

Bist du dir da sicher?

Fußgängerampel --> keine Bedeutung für den Geh- und Radweg. Daß da zufällig eine Kreuzung in der Nähe ist, mag etwas verwirren. Man denke die sich einfach weg, dann sollte es wohl eindeutig sein.

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