Wegstreckenzähler (Km-Zähler) ohne Funktion
Der Wegstreckenzähler ist ja nicht TÜV-relevant, muß also nicht funktionieren. Dies ist bei mir seit 8 Jahren (Golf 2) so und noch nie bemängelt worden. Der Geschwindigkeitsmesser ist natürlich i.O. Der Fehler liegt offensichtlich im Zählwerk. Wie weisen ich, bzw. die Versicherung im Falle eines Versicherungsschaden, meine gefahrenen Km nach?
Beste Antwort im Thema
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für 1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie 2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt. (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Ein Wegstreckenzähler ist nicht Pflicht. Aber wenn er verbaut ist, dann mus er auch funktionieren.
Das gilt im übrigen auch für alle anderen Bauteile am Fahrzeug.
18 Antworten
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. November 2017 um 14:02:50 Uhr:
Ich glaub ja nicht das eine Sitzheizung funktionieren muss, wenn sie verbaut ist
Glauben heißt nicht Wissen.....😁
Mir ist eine andere Auslegung bekannt (und die wende ich auch so an):
Vorgeschrieben ist der Wegstreckenzähler nicht, aber wenn, dann muss er von seiner Bauart her den Genauigkeitsanforderungen entsprechen. Wenn er garnicht geht, geht er halt nicht, und das ist für die HU nicht relevant.
(die Sitzheizung wäre übrigens nur relevant, wenn von ihr eine Brandgefahr ausgehen würde oder sie EMV-Probleme machen würde)
Ich habe mir mal den Spass gemacht und bei verschiedenen Versicherungen , unter Schilderung des Sachverhaltes nachgefragt. Das Ergebnis war wie erwartet: 5 Anfragen, 5 verschiedene Antworten. Das Interesse, sich festzulegen, war eher mäßig bzw. nicht vorhanden. Unwissenheit? Angst vor falscher Auskunft und damit evtl. später möglichem Regress? Ergebnis für mich: gebrauchten Tacho organisieren und einbauen, Km-Stand nachmelden und somit Ärger vermeiden.
Zitat:
@jertom schrieb am 11. November 2017 um 14:09:41 Uhr:
Der Wegstreckenzähler ist ja nicht TÜV-relevant, muß also nicht funktionieren. Dies ist bei mir seit 8 Jahren (Golf 2) so und noch nie bemängelt worden. Der Geschwindigkeitsmesser ist natürlich i.O. Der Fehler liegt offensichtlich im Zählwerk. Wie weisen ich, bzw. die Versicherung im Falle eines Versicherungsschaden, meine gefahrenen Km nach?
ruft man die Versicherung an, wenn der Streckenzähler defekt ist? manche Menschen würden das nicht mal bemerken.