Wegekosten Fahrt Gebrachtwagen zur Werkstatt/ Händler
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage. Wir mussten mit unserem neuen Gebrauchten wegen einer Reparatur zur Werkstatt beim Gebrauchtwagenhändler fahren. Nun geht es um die Abrechnung hinsichtlich der Kosten (Fahrt hin uns zur Werkstatt, 300 km Entfernung). Wie berechne ich diese denn? Gibt es da eine Kilometerpauschale oder wo kann ich mich erkundigen. ADAC hat mich an meine Versicherung verwiesen, die meinten, sie hätten damit nix zu tun. Im Netz kann ich leider auch nicht richtig dazu etwas finden. Könnte mir jemand von hier vielleicht helfen?
10000 Dank schon einmal :-)
Beste Antwort im Thema
Falls keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, dürfte der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers oder der Ort des Vertragsabschlusses sein. Also würde ich dem Vorredner zustimmen und sagen, dass der Käufer selbst für die Verbringung zu sorgen hat.
17 Antworten
Die deutsche Kilometerpauschale beträgt bei Kraftwagen 0,30 €. Steht glaube ich im Bundesreisekostengesetz.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 20. Juni 2015 um 01:33:32 Uhr:
Die deutsche Kilometerpauschale beträgt bei Kraftwagen 0,30 €. Steht glaube ich im Bundesreisekostengesetz.
Stimmt, aber hat in diesem Fall leider keinerlei Anwendungsbereich.
Die 30 Cent werden von Gerichten aus dem Steuerrecht herangezogen bei Anlieferung im Rahmen einer Gewährleistung, Bewerbungskosten oder Werk- und Dienstverträgen. Deshalb ist diese Kilometerpauschale der Mindestbetrag, der von jeder Instanz in Deutschland anerkannt wird. Es gibt nur eine einzige Ausnahme: wenn man als Zeuge auftritt. Ist hier nicht der Fall, also egal. Es kann nun mal nicht jeder Einzelfall in einem Paragraphen verewigt werden.
Glaub es oder glaub es nicht.