Wechselkennzeichen der anderen Art

Hallo zusammen,
so in der Sonntagshitze (wahrscheinlich ein Hitzschlag 😛 ) ist mir folgendes in den Sinn gekommen:
Ich besitze zwei, natürlich bis auf die Fahrgestellnummer, identische Fahrzeuge. Also
gleiche Farbe, Motor, Ausstattung, etc. Also von außen nicht zu unterscheiden.
Aber nur Eines ist angemeldet.

Kurz vorab: ich habe nicht vor es durchzuführen und es ist natürlich völlig klar, dass das absolut
verboten ist!
Aber wenn man nun das Kennzeichen vom angemeldeten Fahrzeug an das abgemeldete schraubt und
natürlich die passenden Papiere mit sich führt, wie kontolliert das jemand?
Hier in Berlin kommt man schon ab und an in Fahrzeugkontrollen, aber noch nie hat man bei mir die Fahrgestellnummer kontolliert. Nur ob der Auspuff 'ne ABE hat, ich odungsgemäß 'nen Verbanskasten
spazieren fahre oder ob was getrunken habe. Aber ob das Auto, das ich da bewege, auch das entsprechende ist für welches ich die Paiere rausgebe, hat noch nie jemand kontrolliert.
Hat bei euch jemand bei allgemeinen Verkehrskontrollen dies jemals getan? Ist irgendwie beunruhigend, wenn ich so drüber nachdenke.

Ich freue mich auf eine hoffentlich angeregte Disskussion ;-)

So long!

15 Antworten

Darf man (Kann man?) die FIN in der Scheibe auch abdecken/abkleben? Also von Innen?
Hab "leider" auch nur Autos, die die FIN im Motorraum haben, deswegen kann ich das jetzt nicht selbst nachgucken 🙂

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